Alle Zahlen, alle Fakten: Die bittere Wahrheit über Abschiebung in Deutschland
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„Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dem Spiegel und mimt – kurz nach den Landtagswahlen in Hessen und Bayern – den harten Hund in der Migrationspolitik.
Die Wahrheit ist jedoch: Abschiebungen sind nur ein Mikro-Bestandteil, die unkontrollierte Zuwanderung nach Deutschland zu stoppen. Daran wird auch das neue Abschiebe-Gesetz der Ampel nichts ändern. NIUS erklärt die Probleme anhand offizieller, aktueller Daten und zeigt, was der einfachste Weg für Asyl-Bewerber ist, unabschiebbar zu werden.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat mit seinem Abschiebe-Appell auch in den eigenen Reihen für Kritik gesorgt.
Freilich ist es für einen Rechtstaat elementar für seine Glaubwürdigkeit, Entscheidungen von Gerichten auch durchzusetzen. Werden Asyl-Gesuche letztinstanzlich abgelehnt, besteht eine Ausreisepflicht, die auch durch eine Abschiebung vollstreckt werden muss. Jedoch verrät ein Blick auf die Zahlen, dass die Abschiebe-Realität den Migrations-Druck nur unwesentlich reduziert.
Rund 300.000 Menschen, deren Asyl-Gesuch abgelehnt worden ist, sind derzeit in Deutschland und ausreisepflichtig. Dieser Riesen-Gruppe abgelehnter Asyl-Bewerber stehen im gesamten Jahr 2022 nur 12.945 Abschiebungen gegenüber, gerade einmal 4,3 Prozent. Zwar wird Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nicht müde zu betonen, dass die Zahl im ersten Halbjahr 2023 um 27 Prozent gestiegen ist (was stimmt) – jedoch nur, weil die Abschiebe-Zahlen im vergangenen Jahr so niedrig waren.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Asyl-Krise nicht unter Kontrolle bringen können.
Das groß angekündigte „Rückführungsverbesserungsgesetz“, welches die Ampel am Mittwoch beschließen will, enthält zwar praktikable Ansätze wie eine Verlängerung der Abschiebehaft oder die schnellere Abschiebung von Straftätern wie Schleusern, wird aber effektiv kaum mehr Abschiebungen (nur 600 mehr pro Jahr) möglich machen (NIUS berichtete).
Auch die Zahl der freiwilligen Ausreisen ist gering: 2022 waren es 7877, im Vorjahr 6800 und davor 5657 in einem Jahr (insgesamt 20.224). Im selben Zeitraum wurden jedoch 469.000 Asyl-Anträge gestellt, wovon mehr als die Hälfte abgelehnt wurden. Im Jahr 2023 werden alleine mehr als 300.000 Asyl-Anträge erwartet – der große Migrationsdruck übersteigt also jegliche Abschiebe-Bemühungen und freiwillige Ausreisen um ein Vielfaches.
Hauptduldungsgrund: keine Papiere
Zurück zu den 300.000 (eigentlich) Ausreisepflichtigen: Zwar sind alle genannten Personen ausreisepflichtig, rund 210.000 von ihnen (70 Prozent) haben jedoch eine Duldung. Das heißt, der deutsche Staat verzichtet zeitlich befristet auf die Vollstreckung der Ausreisepflicht, schiebt also nicht ab.
Häufigster Grund: fehlende Reisedokumente.

2022 wurden knapp 13.000 Abschiebungen vollzogen.
Auf NIUS-Nachfrage erklärte das Bundesinnenministerium, dass 52.594 Personen eine Duldung wegen fehlender Reisedokumente, 2.549 Personen aus medizinischen Gründen, 21.939 Personen aus familiären Gründen sowie 19.358 Personen wegen gänzlich ungeklärter Identität erteilt. Hinzu kommen zahlreiche Herkunftsländer, welche die Bundesländer nach eigenem Ermessen als „zu unsicher“ für eine Abschiebung deklarieren können.
Dass Asyl-Suchende ohne Pass oder Papiere nach Deutschland einreisen, ist dabei keine Seltenheit, sondern inzwischen in der Mehrzahl der Fälle so: Im ersten Halbjahr 2023 waren 52,4 Prozent der Asyl-Bewerber, die ohne Papiere in Deutschland ankamen – unter Syrern, dem Hauptherkunftsland, sind es 36,2 Prozent, unter Afghanen 64,1 Prozent und unter Somaliern 92,9 Prozent. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken.
Heißt: Mehr als die Hälfte der ankommenden Asyl-Bewerber wird alleine durch die Ankunft ohne Papiere in Deutschland unabschiebbar. Es gibt einen ungewollten Anreiz, ohne Pass nach Deutschland einzureisen. Immer wieder werden stapelweise verbrannte oder zerrissene Pässe auf Fluchtrouten entdeckt, zuletzt lagen in einem Schleuser-Fahrzeug Dutzende zerrissene Dokumente.

Von der Bundespolizei entdeckt: ein Schleuser-Fahrzeug mit zahlreichen zerstörten Pässen.
Doch es gibt jedoch noch ganz andere, schier unglaubliche Nicht-Abschiebegründe: Etwa weil abgelehnte Asyl-Bewerber für ihre schwersten Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung in ihrem Heimatland schwere Strafen bis hin zu Folter und der Todesstrafe zu erwarten hätten, dürfen sie in Deutschland bleiben. Die schrecklichsten Verbrechen werden als Grund angeführt, nicht abgeschoben zu werden.
Drei irre Beispiele:
▶︎ Ende 2016 erscheint ein Asylbewerber aus Bangladesch in der Asylstelle in Bochum zur Anhörung, wie Bild berichtete. Anschließend meldet der BAMF-Angestellte an das Sicherheitsreferat: „Der Antragsteller aus Bangladesch hat glaubhaft dargestellt, dass er ein mehrfacher Mörder ist. Der Antragsteller ist zu 85 Jahren Haft verurteilt.“ Das Urteil habe der Asyl-Bewerber „in schlechter Kopie“ mit sich geführt.
▶︎ Nach der Anhörung des Asyl-Bewerbers Baba M. aus Ghana sendet das Referat 534 der Regionalstelle Düsseldorf am 6. Dezember 2016 folgende Mail an das Sicherheitsreferat des Bundesamtes in Nürnberg: „Der o. a. Antragsteller gab bei der Anhörung an, über 40 Menschen in Ghana getötet zu haben. Die Akte befindet sich noch in meinem Arbeitskorb“, berichtet die Zeitung weiter.
▶︎ Am 13. Januar 2017 teilt ein Entscheider des Referats 530 der Außenstelle Dortmund unter der Betreffzeile „Vortrag Mörder, Bangladesch“ der BAMF-Zentrale mit: „Guten Tag nach Nürnberg, der Antragsteller zu 684xxx trug als Fluchtgrund vor, dass er wegen Mord gesucht wird, den er auch in der Anhörung bestätigt. Der Tatbestand würde auch hier in Deutschland als Mord (aus niedrigen Beweggründen) verhandelt werden. Die HKL zu Bangladesch ergeben, dass bei drohender Inhaftierung Flüchtlingshilfe zu gewähren ist. Wie soll verfahren werden?“, heißt es laut der Zeitung.
Zwei von drei Abschiebungen scheitern
Ein weiteres Riesen-Problem: Selbst wenn Papiere vorhanden sind und der Staat gewillt ist, abgelehnte Asyl-Bewerber abzuschieben, scheitern zwei von drei Rückführungen – weil Flüge nicht stattfinden, oder weil die Menschen am Abschiebe-Tag schlicht nicht aufzufinden sind.
Den 12.945 Abschiebungen im vergangenen Jahr stehen demnach 23.337 gescheiterte Abschiebe-Versuche gegenüber. Wenigstens hier könnte das neue Abschiebe-Gesetz Wirksamkeit entfalten: Abschiebungen sollen in Zukunft nicht mehr einen Monat zuvor angekündigt werden, sondern auch spontan durchgeführt werden können.
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