Ampel will Pass-Entzug für Extremisten – aber die Sache ist nicht so einfach
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- Ein Antrag der Bundesregierung soll Passentzug bei Extremisten künftig erleichtern
- Kritiker bemängeln „undefinierten Extremismusbegriff“
- Doch der Gesetzesentwurf wurde schon am 7. Juli verabschiedet
Die deutsche Bundesregierung plant die Schaffung einer Rechtsgrundlage, die es künftig erlauben soll, Bürgern, die an extremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen, den Reisepass zu entziehen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ging bereits Anfang Juli durch den Bundestag.
Rechtsextreme Kampfsport-Camps im Ausland
Konkret bezieht sich der Antrag von SPD, Grünen und FDP auf rechtsextreme Kampfsportveranstaltungen. Diese hätten sich nach Verboten im Inland immer öfter ins Ausland verlagert, was einen Zugriff durch inländische Behörden unmöglich machte. Ziel dieser Veranstaltungen sei etwa gewesen, den Teilnehmern „Kampftechniken beizubringen, um diese im Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie gegenüber Personen mit anderen Meinungen einsetzen zu können.“
In der Folge kam es bereits zu Passentzügen durch die zuständigen Behörden. Hiergegen klagten die Betroffenen und bekamen zumeist Recht. Als Begründung führten die zuständigen Verwaltungsgerichte an, dass die Behörden keine ausreichenden Beweise für eine konkrete Gefährdung für das internationale Ansehen Deutschlands vorgelegt hätten und eine Passversagung damit rechtswidrig sei. Der neue Antrag der Bundesregierung zielt deshalb auf eine konkretere Beweisführung und einen verbesserten Informationsfluss zwischen den Behörden ab, um Passentzüge künftig einfacher zu gestalten.
Der entsprechende Antrag wurde erstmals bei der Anhörung des Innenausschusses am 03. Juli 2023 vorgestellt. Der Datenschützer Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisierte: „Eine Anknüpfung an die inhaltliche Ausrichtung einer Versammlung oder einen undefinierten Extremismusbegriff sei unzulässig. Entsprechend habe das Bundesverfassungsgericht auch schon 2009 entschieden“.
Wer definiert künftig, was extremistisch ist?
Das Problem liegt wie so oft in der Definition von Extremismus. Zwar wird im betreffenden Antragstext konkret Bezug auf rechtsextremistische Kampfveranstaltungen genommen, in der Überschrift ist jedoch lediglich von ausländischen Veranstaltungen die Rede, „deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen.“ Wer weiß, vielleicht gilt demnächst schon eine transkritische Demonstration von Frauenrechtlerinnen, als eine solche Veranstaltung.
Dazu kommt: Während sich die Ampel einseitig auf extremistische Veranstaltungen im Ausland zu konzentrieren scheint und hier vor allem den Rechtsextremismus im Blickfeld hat, können sich extremistische Tendenzen aus anderen Richtungen weiterhin im Inland ausbreiten.
Auch Linksextremisten betreiben Kampfsport
So warnte der Verfassungsschutz bereits vor drei Jahren vor dem zunehmenden Gewaltpotenzial der Linksextremen. Damals teilte man auf Anfrage der Welt mit: „Die gewaltorientierte linksextremistische Szene hat sich gegenüber der Kampfsportszene und anderen gewaltaffinen Szenen geöffnet.“ Vor allem die autonome Szene in Leipzig habe „ihr Zielspektrum erweitert und ihren Einflussbereich auf gewaltbereite Fußball-Utras und die Kampfsportszene ausgedehnt“.
Trotz dessen stimmten SPD, Grüne und FDP dem Gesetzesentwurf am 7. Juli zu. Union und Linke stimmten dagegen. Die AfD enthielt sich.
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Anabel Schunke
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