Ampel-Zoff um dieses irre Gesetz: Kriminelle können Geschlecht ändern und einfach untertauchen
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- Zweimal soll Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Selbstbestimmungsgesetz mit ihrem Veto von der Beschlussliste des Kabinetts genommen haben.
- Schwere Bedenken des Bundeskriminalamts: Durch die Geschlechtsumwandlung entstehe eine „neue Person“, deren Vorleben amtlich verschwinden würde.
- Der Streit um das Gesetz geht weiter.
Es riecht nach eine neuen Runde Ampel-Zoff. Thema diesmal: Probleme mit dem ohnehin schon umstrittenen Selbstbestimmungsgesetz.
Geschlechtsumwandlung als Sicherheitsrisiko!
Eigentlich wollte die Regierung das Selbstbestimmungsgesetz noch vor der Sommerpause im Kabinett beschließen. Mit dem Gesetz wäre die Änderung des Geschlechtseintrags künftig einmal pro Jahr per einfacher Ansage auf dem Meldeamt möglich. Doch daraus wird nun wohl nichts.
Die bisherige Person hört auf, zu existieren
NIUS erfuhr aus Kreisen der Ampel-Koalition: Das Gesetz ist auf Betreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) von Nancy Faeser (SPD) zweimal wegen Sicherheitsbedenken des Bundeskriminalamts von der Tagesordnung genommen worden. Der Grund: Mit der einfachen Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens würde eine völlig neue Identität im Sinne einer neuen Person geschaffen, die keinerlei Verbindung zum Vorleben des Antragstellers mehr haben darf. Im Klartext: Die bisherige Person hört auf, zu existieren! Sie muss aus allen Registern und Archiven gelöscht werden. Vom Verkehrsvergehen bis zum Terrorverdacht – die Polizei hätte keinerlei Chance mehr zu ermitteln.

Ließ das Gesetz vorerst von der Tagesordnung verschwinden: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
Faesers Ministerium bestätigt auf NIUS-Anfrage, das Ministerium habe sich „im Rahmen der regulären Ressortabstimmung“ beteiligt. Ein Sprecher: „Das BMI hat den Gesetzentwurf geprüft und Stellungnahmen hierzu abgegeben. Es begleitet dieses Vorhaben konstruktiv. Wie üblich, äußert sich das BMI während der laufenden Ressortabstimmung nicht näher hierzu.“
Bedenken kamen direkt vom BKA
Nach NIUS-Informationen kamen die Bedenken direkt vom Bundeskriminalamt (BKA). Ein Insider sagte zu Nius, der umstrittene Gesetzentwurf enthalte ein "strafbewährtes Offenbarungsverbot zur Vor-Identität des Trans-Menschen". Die Folge: Die Ermittlungsbehörden dürften selbst Hinweise, um welche Person es sich früher einmal handelte, nicht verwenden.
Hintergrund für diese Regelung ist die Sicht der federführenden Trans-Aktivisten. Demnach sind Trans-Mensch gewissermaßen im falschen Körper geboren. Mit dem Geschlechterwechsel wird hier – so die Trans-Ideologie – ein „Geburtsfehler“ behoben, der Körper dem gefühlten Geschlecht „angeglichen“. Schon im bisher geltenden Transsexuellengesetz werden nach der Umwandlung sämtliche amtliche Einträge bis hin zur Geburtsurkunde geändert. Der entscheidende Unterschied: Eine solche Änderung ist nur nach einem aufwändigen Prozess möglich, nicht einmal im Jahr per einfacher Ansage auf dem Amt.
Ob und wie die Sicherheitsbedenken des BKA ausgeräumt werden können, sei derzeit noch völlig offen, heißt es in den Ampel-Fraktionen.
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Ralf Schuler
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