Aussetzung der Schuldenbremse in den Ländern: Auch in der Union setzt man auf die „außergewöhnliche Notlage“
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Während die Union im Bund den Ampel-Plänen, für 2023 die Schuldenbremse auszusetzen und nachträglich eine „außergewöhnliche Notsituation“ auszurufen, nicht zustimmen will, gehen die CDU-geführten Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen andere Wege. Hier wurde der Notstand bereits ausgerufen – mit ähnlichen Begründungen wie durch die linke Ampel-Koalition.
Das Kabinett ist sich bereits einig: Die Schuldenbremse soll für 2023 das vierte Jahr in Folge ausgesetzt werden und nachträglich ein „außergewöhnlicher Notstand“ ausgerufen werden. Der Bundestag muss noch zustimmen, was dank der Ampel-Mehrheit jedoch Formsache ist. Zumindest symbolisch stellt sich jedoch die Frage: Wie positioniert sich eigentlich die Union? Stimmt sie der Notstandserklärung der Regierung zu? Und wird sie zur Not erneut in Karlsruhe klagen?
Wie NIUS aus Kreisen der Oppositionspartei erfuhr, will die CDU zumindest nicht zustimmen. Die Ablehnung hätte jedoch Erklärungsbedarf: Denn damit würde die Partei im Bund eine andere Position einnehmen als mehrere CDU-Regierungen in den Bundesländern.
Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Mitte November beschränkte sich nämlich nicht nur auf den Bund, sondern hat auch Folgen für die Bundesländer. In mindestens fünf von ihnen (Berlin, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen) wurden Sondervermögen auf Landesebene mit ähnlichen Konstruktionen installiert. Betroffen sind also auch CDU-geführte Landesregierungen.
Auch Daniel Günther setzte die Schuldenbremse außer Kraft
In Schleswig-Holstein hat Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) erst vergangene Woche vollendete Tatsachen geschaffen. Das Kieler Parlament stellte eine Notlage für 2023 und 2024 fest, um Zahlungen aus Notkrediten zu ermöglichen. SPD und SSW unterstützten den Antrag von CDU und Grünen, die FDP war dagegen.
Die Regierung begründete die Notlage ähnlich wie die Ampel-Regierung mit dem Aufeinandertreffen mehrerer Krisen: die Auswirkungen der Corona-Pandemie, den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sowie die Schäden der schweren Ostsee-Sturmflut. Unter anderem wurde eine Batteriefabrik des schwedischen Northvolt-Konzerns in Dithmarschen mit 137-Millionen-Euro-Zuschüssen aus dem Ukraine-Kredit gefördert.

Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schlewig-Holstein, rief ebenfalls den Notstand aus.
Auch in Nordrhein-Westfalen herrscht angeblich ein außergewöhnlicher Notstand: Mit dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“ von bis zu fünf Milliarden Euro wurden ab Januar 2023 zusätzliche Mittel bereitgestellt und die Schuldenbremse ausgesetzt, „um die Folgen der Energiekrise, insbesondere von Preissteigerungen, sowie die Folgen der mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegung weiter abzufedern“.
Der nordrhein-westfälische Landtag stellte mit den Stimmen von Union und den Grünen die außergewöhnliche Notlage für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Hier geht nicht die Union dagegen vor, sondern SPD- und FDP-Fraktion, die eine gemeinsame Klage beim NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster einreichten.
In Bremen klagt die Union gegen das Sondervermögen
In Bremen wurde durch die rot-rot-grüne Regierung ein 3-Milliarden-Euro-Sondervermögen zur Bekämpfung der Klima- und Energiekrise sowie für die Zukunftsfähigkeit der bremischen Wirtschaft aufgestellt. Die Begründung für den Notstand lautete ebenfalls: Energiekrise und Ukrainekrieg. Hier wiederum klagt die Union dagegen vor dem Staatsgerichtshof. Ein Urteil steht noch aus.
Somit wird klar: Bis auf die AfD berufen sich alle im Bundestag vertretenen Parteien in Bund oder Ländern auf eine außergewöhnliche Notsituation. Alle haben in ihren Haushalten getrickst.
Die außergewöhnliche Notlage muss sich jedoch gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes „der Kontrolle des Staates entziehen“. Ist das wirklich der Fall?

Friedrich Merz (CDU) im Bundestag: Stimmt die CDU für die Notlage?
Auf eine erneute Klage in Karlsruhe will die Union verzichten, heißt es nun aus Kreisen rund um den CDU-Chef Friedrich Merz. „Für 2023 ist es ok“, soll er in einer internen Runde bekannt gegeben haben. Das hätte dramatische Auswirkungen. Denn dann bliebe nur die AfD als vehementer Gegner des nachträglichen Ampel-Haushalts per Notstandsakklamation.
Für eine entsprechende Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht fehlen ihr jedoch die notwendigen Stimmen. Mindestens 25 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssten einer solchen Klage zustimmen. Die Ampel könnte also im Dezember den Notstand ausrufen – ohne dass eine Oppositionspartei eingreift.
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