Baden-Württemberg: Grün-schwarze Landesregierung will automatische Kennzeichen-Erfassung mit Scan-Fahrzeugen
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Baden-Württemberg will künftig Scan-Fahrzeuge gegen Falschparker einsetzen!
Der Gesetzentwurf zum „Landesmobilitätsgesetz“ der schwarz-grünen Landesregierung sieht vor, dass Scan-Fahrzeuge parkende Autos automatisiert fotografieren und deren Kennzeichen mit Zeit und Ort erfassen.
Bis Dienstagabend konnten Bürger den Entwurf auf dem Beteiligungsportal des Landes kommentieren. Bereits vor einem Jahr hat der Bundesratsausschuss den bundesweiten Einsatz von Scan-Fahrzeugen vorgeschlagen. Damals forderten die Länder die Bundesregierung auf, zu diesem Zweck das Straßenverkehrsgesetz zu ändern.
Für automatisierte Erfassung ist Änderung der Rechtsgrundlage nötig
Doch es gab Bedenken in Sachen Datenschutz. Das Kennzeichen sei ein personenbezogener Datensatz, sagte der ADAC-Verkehrsrechtsexperte Jost Kärger damals der Rheinischen Post. Für einen anlasslosen Scan fehle die Rechtsgrundlage.
Das Problem: Erfasst man Kennzeichen automatisiert, werden dabei natürlich auch personenbezogene Daten der Halter verarbeitet, nämlich in Form von Kfz-Kennzeichen. Hierfür ist zwingend eine Rechtsgrundlage notwendig.

Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), Verkehrsminister von Baden-Württemberg.
Auf eine NIUS-Anfrage zu den konkreten Plänen erklärt ein Sprecher des baden-württembergischen Verkehrsministeriums: „Scan-Fahrzeuge für eine digitale Parkraumüberwachung fahren in regulärer Fahrgeschwindigkeit an parkenden Fahrzeugen vorbei und erfassen Standort und Kennzeichen.“
Das erfasste Kennzeichen werde anschließend verschlüsselt und zum Abgleich an eine behördliche Datenbank gesendet. Sollte eine Parkberechtigung vorliegen, wird der Vorgang gelöscht. „Der Versand des Kennzeichens an die Datenbank und der Abgleich erfolgen verschlüsselt, aufgenommene Personen werden automatisiert verpixelt. Sollte keine Parkberechtigung vorliegen, wird der gesamte Vorgang wie bisher auch an die zuständige Bußgeldbehörde zur weiteren Verarbeitung versandt.“

Scan-Fahrzeuge sollen in Baden-Württemberg schon bald automatisiert Auto-Kennzeichen erfassen.
Kommunen können Nahverkehrsabgabe einziehen
Neben der automatisierten Kennzeichen-Erfassung sieht das Gesetz eine Regelung zu verpflichtenden Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr für alle Bürger über 18 vor, den sogenannten Mobilitätspass.
Kommunen können dann entscheiden, ob sie eine Nahverkehrsabgabe über einen „Einwohnerbeitrag“ einführen, den alle Bürger ab 18 verpflichtend zahlen müssen. Dafür erhalten sie ein Guthaben in gleicher Höhe für ein ÖPNV-Ticket. Die Abgabe soll auch auf eine Zeitkarte, etwa auf das Deutschlandticket, angerechnet werden.

Kommunen in Baden-Württemberg sollen schon bald entscheiden können, ob sie ein verpflichtendes ÖPNV-Ticket einführen. (Foto aus Stuttgart-Sillenbuch)
Auto-Besitzer können zur Abgabe verpflichtet werden
Auch eine Abgabepflicht nur für Auto-Besitzer soll durch das neue Gesetz möglich sein. Für ihre Abgabe erhalten die Auto-Besitzer ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe. Ob die Kommunen den Pass einführen wollen, entscheiden sie selbst.
„Das Landesmobilitätsgesetz soll den Kommunen zusätzliche Instrumente für stärkeren Klimaschutz und mehr Bus und Bahn bringen. Baden-Württemberg kann damit etwa bei der digitalen Parkraumüberwachung und einem Mobilitätspass eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen“, heißt es auf der Website des Landes. Verkehrsminister Winfried Hermann wird mit den Worten zitiert, man wolle „Klimaschutzvorreiter“ sein.
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