Brosius-Gersdorf verzichtet auf Kandidatur
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Die von der SPD nominierte Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf steht nicht länger für die Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zur Verfügung. Das teilte die 54-Jährige am Mittwoch über ihre Bonner Anwaltskanzlei mit. Nach massiven Widerständen aus der CDU/CSU-Fraktion sieht sie ihre Wahl als faktisch ausgeschlossen – und will einen drohenden Koalitionskonflikt abwenden.
In einer schriftlichen Erklärung äußerte sich die Juraprofessorin aus Potsdam deutlich: „Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung.“ Die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass „meine Wahl ausgeschlossen ist“. Aus der Unionsfraktion sei ihr dies mehrfach, sowohl öffentlich als auch hinter verschlossenen Türen, unmissverständlich signalisiert worden. Teile der Fraktion lehnten ihre Wahl „kategorisch“ ab.
Brosius-Gersdorf war Teil eines gemeinsam abgestimmten Dreierpakets mit zwei weiteren Kandidaten – dem Unionskandidaten Günter Spinner und der SPD-nominierten Ann-Katrin Kaufhold. Deren Erfolg sieht sie nun durch die fortgesetzte Auseinandersetzung gefährdet. Man müsse verhindern, so Brosius-Gersdorf, dass eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.
Lesen Sie hier die Reaktionen der politischen Landschaft:
Debatte um Positionen und Dissertation
Die Wahl war bereits im Juli überraschend von der Tagesordnung des Bundestages genommen worden. Hintergrund waren wachsende Vorbehalte innerhalb der Union gegen Brosius-Gersdorf. Diverse Medien verwiesen auf frühere Äußerungen der Juristin zu Themen wie Schwangerschaftsabbruch und Impfpflicht während der Corona-Pandemie. Kurz vor dem geplanten Wahltermin hatte zudem der Plagiatsgutachter Stefan Weber Fragen zu ihrer Dissertation öffentlich gemacht.
Lesen Sie dazu: „Nicht einmal einen Mindestbestand an Beweistatsachen”: Brosius-Gersdorf fordert Plagiatsjäger Stefan Weber zur Unterlassungserklärung auf
Trotz der Kritik hatte Brosius-Gersdorf zunächst an ihrer Nominierung festgehalten. In der ZDF-Sendung Markus Lanz signalisierte sie jedoch Bereitschaft zum Rückzug, sollte das Ansehen oder die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in Mitleidenschaft gezogen werden: „Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten.“ Sie wolle nicht Auslöser einer Regierungskrise sein, betonte sie damals.
Befürworter der linken Richterin sprachen von einer Hetzkampagne gegen die Juristin. In ihrer Stellungnahme heißt es diesbezüglich: „Dass die diskurserweiternden und demokratiestärkenden Möglichkeiten des Internets mitunter zur Verbreitung von Fakenews und Schmähungen missbraucht werden, ist nicht neu. Neu und bedrohlich ist jedoch, dass sich in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil Kl-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen Bahn brechen zur Herzkammer unserer Demokratie, dem Parlament.“
Zerwürfnis in der Koalition
Die Richterwahl ist für die schwarz-rote Koalition zur Belastungsprobe geworden. Obwohl die Unionsführung die Nominierung ursprünglich mitgetragen hatte, konnte sie die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag zuletzt nicht mehr zusichern. In der Folge wurden sämtliche Kandidaten – auch jene ohne erkennbare Kontroversen – von der Tagesordnung gestrichen.
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) räumte im Nachhinein ein, dass man die „grundlegenden und inhaltlich fundierten Bedenken“ gegen Brosius-Gersdorf unterschätzt habe. Zugleich warf er der SPD eine Mitschuld am Scheitern des Verfahrens vor.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen kommentierte den Rückzug auf X: „Jens Spahn hat sein Wort gebrochen. CDU und SPD haben Frauke Brosius-Gersdorf der Hetze preisgegeben. Wer so mit Verfassungsrichter*innen umgeht, ist für ein Amt des Fraktionsvorsitzenden nicht mehr geeignet – und gefährdet das Vertrauen in unsere Institutionen.“
Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schreibt dazu auf X: „
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