Rückschlag für Wagenknecht: Wahlausschuss schmettert BSW-Forderung nach Neuauszählung ab
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Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat den Antrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) auf eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl vom Februar 2025 abgelehnt. Die Mehrheit des Gremiums hielt die Einsprüche der Partei für unbegründet. „Es kann kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden“, soll es in der 46-seitigen Beschlussempfehlung heißen.
Das BSW war bei der Wahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten der Partei nach eigenem Bekunden lediglich 9.529 Stimmen. Die Partei vermutet Zählfehler, vor allem Verwechslungen mit der Kleinpartei Bündnis Deutschland (BD), die in fast allen Bundesländern direkt über dem BSW auf dem Stimmzettel stand und 0,2 Prozent erhielt. In einzelnen Wahlbezirken waren tatsächlich Stimmen für das BSW dem BD zugerechnet worden.
Der Ausschussvorsitzende Macit Karaahmetoğlu (SPD) betonte, man habe die Vorwürfe „sehr genau geprüft“. Der Sachvortrag des BSW habe sich jedoch „in allen Teilen als unzutreffend herausgestellt“. Nachprüfungen seien nur zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für Fehler vorlägen; ein „Nachprüfungsverlangen ins Blaue hinein“ sei hingegen unzulässig. Regionale Auffälligkeiten allein reichten nicht aus.

Macit Karaahmetoğlu (SPD), Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages
Im neunköpfigen Ausschuss gab es zwei Gegenstimmen. Nun muss sich das Bundestagsplenum mit der Angelegenheit befassen, voraussichtlich bereits in der nächsten Sitzungswoche. Folgt die Mehrheit der Ausschussempfehlung, will das BSW vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Ein bereits im März gestellter Eilantrag auf sofortige Neuauszählung war in Karlsruhe gescheitert.
Wagenknecht spricht von „Bananenrepublik“
BSW-Chefin Sahra Wagenknecht zeigte sich empört. „Deutschland hat die Wahlprüfung einer Bananenrepublik“, sagte sie dem Spiegel. Sie kritisierte vor allem, dass der Ausschuss neun Monate gewartet und dann innerhalb eines Tages entschieden habe. „Dass Abgeordnete Richter in eigener Sache sind, stammt aus der Kaiserzeit. Es ist Gift für die Demokratie, dass der Wahlprüfungsausschuss diese Regel heute schamlos ausnutzt und gegen ein korrektes Wahlergebnis entscheidet.“

„Dass Abgeordnete Richter in eigener Sache sind, stammt aus der Kaiserzeit“, so Wagenknecht.
In einer Stellungnahme auf der BSW-Webseite hieß es, die Ablehnung sei „keine Überraschung“. „Es ist naheliegend, dass dabei machtpolitische Gründe eine Rolle spielen. Die Angst, dass sonst das BSW zu Recht im Bundestag wäre und die Regierung Merz ihre Mehrheit verlieren würde, ist offenbar zu groß.“
Sollte das BSW nachträglich doch in den Bundestag einziehen, würde die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) ihre knappe Mehrheit verlieren. Wagenknecht blieb indes trotz der Kritik kämpferisch: „Niemand sollte ein Interesse daran haben, dass ungeklärt bleibt, wie das korrekte Wahlergebnis im Februar 2025 tatsächlich war und ob der Bundestag in dieser Legislatur auf verfassungsgemäße Weise zusammengesetzt ist.“ Das letzte Wort dürfte Karlsruhe haben.
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