Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge: Beschäftigungsquote ist geringer als bislang angegeben
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Fast sechs Milliarden Euro Bürgergeld erhalten ukrainische Flüchtlinge im nächsten Jahr. Doch eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit, die NIUS exklusiv vorliegt, zeigt: Die Beschäftigungsquote der Ukrainer ist deutlich geringer als bislang angenommen.
Die drohende Haushaltspleite der Ampel bringt auch das Thema Bürgergeld wieder aufs Tableau. Und mit ihr die Frage, ob ukrainische Flüchtlinge weiterhin direkt vom Sozialstaat profitieren sollten. Unter den Flüchtlingen genießen sie bislang einen Sonderstatus und können sofort nach ihrer Ankunft in Deutschland Bürgergeld beantragen.
Heil mahnt mehr Mitwirkungspflicht der Ukrainer an
Die Zahlungen für diese Gruppe würden „im nächsten Jahr mit 5,5 bis sechs Milliarden Euro zu Buche“ schlagen, rechnete Finanzminister Christian Lindner (FDP) bereits Anfang November vor. Arbeitsminister Heil mahnte vergangene Woche bereits die Mitwirkungspflicht der Ukrainer an – ansonsten drohten Kürzungen.
In anderen europäischen Ländern liege die Beschäftigungsquote von ukrainischen Flüchtlingen bei rund 50 Prozent, hierzulande arbeite jedoch nur jeder fünfte von ihnen, beklagte am Montag die NZZ.
Doch eine statistische Auswertung der Bundesagentur für Arbeit für den AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer, die NIUS exklusiv vorliegt, macht nun zusätzlich klar: Die tatsächliche Beschäftigungsquote von ukrainischen Flüchtlingen ist noch geringer als bislang bekannt. Denn rechnet man die ukrainischen Arbeitnehmer heraus, die bereits vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine in Deutschland gearbeitet haben, sinkt die Beschäftigungsquote von 19,4 Prozent auf 12,4 Prozent.

Jobmesse für ukrainische Geflüchtete von der IHK Berlin
Fast 60.000 Ukrainer arbeiteten schon vor dem Februar 2022 in Deutschland
Aktuell beziehen rund 700.000 ukrainische Staatsbürger in Deutschland Sozialleistungen. Von ihnen waren im August dieses Jahres 482.173 Personen erwerbsfähig. Der Rest sind Kinder, Senioren oder Menschen, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, zu arbeiten.
Demgegenüber stehen 158.597 Ukrainer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Wobei in der Debatte häufig verschleiert wird: Von ihnen arbeiteten 57.472 Ukrainer bereits im Februar 2022 in Deutschland – also bevor der Ukraine-Krieg ausbrach. Das heißt: Von den ukrainischen Flüchtlingen waren im August nur knapp 100.000 Personen erwerbstätig.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, fordert mehr Engagement, um einen Job zu finden.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist demgegenüber 467.010 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Fluchthintergrund auf. Auf einen in Arbeit stehenden Flüchtling aus der Ukraine kommen also derzeit fast fünf erwerbsfähige Ukrainer, die Bürgergeld beziehen.
„Die Zahlen lassen nur einen Schluss zu“, kommentiert der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer die Zahlen. „Ukrainer kommen hauptsächlich nach Deutschland, um hier Bürgergeld zu beziehen.“ Damit müsse Schluss sein. „Ukrainer sollten kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern nur noch Sachleistungen statt Geldleistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.“
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