Berechnungen des Arbeitsministeriums: Bürgergeld-Aus für Ukrainer könnte den Bund 180 Millionen MEHR kosten
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Die Bundesregierung plant, die Bürgergeld-Zahlungen an geflüchtete Ukrainer zu reformieren. Alle Ukrainer, die nach dem 1. April nach Deutschland kamen, sollen kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Staat will so Kosten sparen. Doch ein Papier des Arbeitsministeriums, das NIUS vorliegt, zeigt nun: Die Reform wird voraussichtlich mit rund 180 Millionen Euro Mehrkosten verbunden sein.
Konkret rechnet das Ministerium von Bärbel Bas (SPD) durch die Umstellung von Bürgergeld auf Asylleistungen mit 179 Millionen Euro mehr für 2025. Grund dafür sind die veränderten Zuständigkeiten. Zwar spart die Bundesregierung nach eigener Prognose 1,196 Milliarden Euro ein, wenn sie nicht mehr das Bürgergeld für Ukrainer zahlt. Gleichzeitig aber verpflichtet sich der Bund, die anfallenden Kosten von Bund und Kommunen für die Asylleistungen zu übernehmen. Und diese sind mit 1,375 Milliarden veranschlagt – Mehrkosten also in Höhe von 179 Millionen.

Bislang für geflüchtete Ukrainer zuständig: die Jobcenter
Werden die Kosten bewusst hoch angesetzt?
Ursache für die hohen Kosten sind nach NIUS-Informationen unter anderem die komplexere Bürokratie, die durch die doppelte Zuständigkeit von Ländern und Kommunen entsteht, sowie die Tatsache, dass der Anreiz zum Sparen für die Landes- und Kommunalebene geringer ausfällt, wenn sie nicht selbst zur Kasse gebeten wird und stattdessen der Bund für sie einspringt. Zudem könnte Arbeitsministerin Bas ein Interesse daran haben, die geplanten Kosten möglichst hoch anzusetzen.
Denn um die Reform ist in den vergangenen Wochen ein Streit in der Koalition ausgebrochen. Die Union hatte in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl gefordert, das Bürgergeld für Ukrainer zu streichen. Auch im Koalitionsvertrag ist das Thema verankert. Soll das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen werden, dann müsste der Entwurf schnellstmöglich im Kabinett eingebracht werden. Die SPD zweifelt jedoch an dem Vorhaben. Sie kritisiert, dass beim Bürgergeld automatisch eine Jobvermittlung integriert ist, beim Asylbewerberleistungsgesetz hingegen nicht. Käme es zu der Neuregelung, fiele die Vermittlung der Ukrainer der Bundesagentur für Arbeit zu.
Laut Arbeitsministerium befindet sich der Gesetzesentwurf darum weiterhin in der Ressort-Abstimmung, wie Welt berichtet.

Sollen Ukrainer weiter Bürgergeld bekommen? Nur einer von zahlreichen Streitpunkten zwischen der Union unter Kanzler Merz und Lars Klingbeils SPD.
Derweil verzehnfachte sich laut Bild im September und Oktober die Zahl der jungen Männer, die aus der Ukraine nach Deutschland flohen. Hintergrund ist eine neue Regelung in der Ukraine, die es Männern im Alter von 18 bis 22 Jahren erlaubt, das Land zu verlassen. Seither kommen pro Woche rund 1000 Männer dieser Altersgruppe nach Deutschland.
CSU-Chef und bayerischer Ministerpräsident Markus Söder sagte der Bild am Sonntag: „Wir haben eine klare Vereinbarung – und die muss auch eingehalten werden. Das heißt: Kein Bürgergeld mehr für ukrainische Flüchtlinge. Außerdem müssen wir den sprunghaft ansteigenden Zuzug von jungen Männern aus der Ukraine steuern und deutlich reduzieren.“
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Pauline Voss
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