Bundesregierung mit irrer Aussage zum Verfassungsschutz: Verteidigung der Brandmauer gehört zur Aufgabe von Haldenwang
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Kürzlich berichtete NIUS über einen öffentlichen Auftritt des Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang, bei der dieser gegen das politische Neutralitätsgebot verstieß. Im Berliner Ensemble hatte der CDU-Politiker die sogenannte Brandmauer in Abgrenzung zur AfD verteidigt:
„Daran müssen wir arbeiten, daran müssen wir Demokratinnen und Demokraten arbeiten, das gemeinsam zu verhindern. Alles andere, da muss man ja verzweifeln, wir müssen jetzt tätig werden, um so was in sieben Jahren vielleicht zu verhindern“, so der 63-Jährige. „Und das ist mein Optimismus, den ich eben habe, dass uns das noch gelingt.“
Verstoß gegen das Demokratieprinzip
Staatsrechtler Dietrich Murswiek sah in den Aussagen ein rechtswidriges Verhalten: „Wenn der Verfassungsschutz seine Mittel einsetzt, um Einfluss auf die Regierungsbildung zu nehmen und die Regierungsbeteiligung einer nicht verbotenen Partei zu verhindern, handelt er gesetzwidrig und verstößt gegen das Demokratieprinzip“, erklärte er gegenüber NIUS.

Thomas Haldenwang (CDU) mit seiner Vorgesetzten Nancy Faeser (SPD).
„Der Präsident des BfV hat in Ausübung seines Amtes gehandelt“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm hakte auf Grundlage der Recherche von NIUS nach und wollte von der Bundesregierung wissen: „Gehört es nach Ansicht der Bundesregierung zu den Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sogenannte Brandmauern gegen einzelne Parteien zu verteidigen und deren Regierungsbeteiligung zu verhindern?“ Und: Hält die Behörde dies mit dem „beamtenrechtlichen Gebot der politischen und parteipolitischen Neutralität für vereinbar?“
Die Antwort auf die schriftliche Frage lässt keine Zweifel übrig: „Der Präsident des BfV hat in Ausübung seines Amtes gehandelt“, meint das Innenministerium – eine erstaunlich ehrliche Aussage, die jedwede parteipolitische Neutralität zur Seite schiebt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe eine gesetzliche Aufgabe zur Aufklärung der Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten, die sich „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, gegebenenfalls auch von Parteien, soweit hierfür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorlägen“, schreibt das Innenministerium weiter. „Die Aufklärung der Öffentlichkeit bezweckt deren auf Sachinformation gestützte Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen.“
„Sie machen sich nicht mal mehr die Mühe, Neutralität vorzutäuschen“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm ist angesichts der Antwort aus dem Innenministerium empört: „Die Ampel und ihre Haldenwang-Behörde machen sich nicht mal mehr die Mühe, auch nur einen Hauch von Neutralität vorzutäuschen“, meint er im Gespräch mit NIUS. „Sie sagen es ganz offen: Der sogenannte Verfassungsschutz dient lediglich dem Schutz der Regierung.“ Die Bürger aber hätten das Spiel der Behörde längst durchschaut. „Und deswegen wackelt und wankt die Chaos-Ampel mittlerweile mindestens genauso heftig wie der ganze Brandmauerquatsch.“

„Der sogenannte Verfassungsschutz dient lediglich dem Schutz der Regierung“, meint AfD-Politiker Holm.
In früheren Antworten hatte sich das Innenministerium noch zurückhaltender gegeben. Mit Bezug auf einen Auftritt des VS-Präsidenten Haldenwang im ZDF „heute journal“ am 20. Juni wollte AfD-Politiker Holm kurze Zeit später wissen, ob es nach Ansicht der Bundesregierung zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehöre, „die Umfragewerte der AfD zu senken“ und die „Bevölkerung wachzurütteln“? Und halte sie dies „mit dem beamtenrechtlichen Gebot der politischen und parteipolitischen Neutralität für vereinbar“?
Damals antwortete das Innenministerium fast wortgleich wie in der jetzigen Antwort auf die Frage. Doch ein entscheidender Satz fehlte in der damaligen Erklärung der Innenbehörde: „Der Präsident des BfV hat in Ausübung seines Amtes gehandelt.“
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