Bundestags-Vize Kubicki zum Trans-Skandal im Frauen-Fitness: „Klare und indiskutable Grenzüberschreitung von Frau Ataman“
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Die Leiterin eines Damen-Fitnessstudios lehnt einen Mann, der sich als noch nicht operierte Transfrau ausgibt, als Mitglied ab – prompt bekommt sie Post von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman, die eine „angemessene Entschädigung“ für die „erlittene Persönlichkeitsverletzung“ in Höhe von 1000 Euro empfiehlt (NIUS berichtete).

Das Schreiben von Ferda Ataman, das Doris Lange erreichte
„Eine unabhängige Bundesbeauftragte ist nicht unabhängig von Recht und Gesetz“
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) spricht gegenüber NIUS von einer „indiskutablen Grenzüberschreitung“ von Ataman: „Ferda Ataman hat immer wieder scharf kritisiert, dass nach neuem Selbstbestimmungsgesetz das Hausrecht weiter gelten soll. Sogar von ‚Rechtspopulismus‘ war die Rede. Jetzt versucht die insoweit Gescheiterte ihre politischen Vorstellungen offenbar über ihre Behörde zu verwirklichen. Sollte das alles zutreffen, wäre das eine klare und indiskutable Grenzüberschreitung von Frau Ataman.“
Laut Kubickis Enschätzung, der selbst als Rechtsanwalt tätig ist, sei das „Handeln der Behörde weder mit jetzigem noch mit dem bald geltenden Recht im Einklang“.
Und Kubicki deutet an, dass Ataman offenbar eine Fehlbesetzung auf ihrem Post ist: „Eine unabhängige Bundesbeauftragte ist nicht unabhängig von Recht und Gesetz. Eine Bundesbeauftragte ist keine Nebenregierung und schon gar nicht über dem Parlament. Wer das nicht versteht, hat in dem Job nichts verloren.“
Mehr zum Thema: Trans-Skandal im Frauen-Fitness: Jetzt will der Mann per Anwaltsbrief in die Damen-Dusche
Auch das Justizministerium stellt sich gegen Ataman
Innerhalb der Ampel-Koalition deutet sich ein Streit über die Frage an, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder das Hausrecht höher zu gewichten ist. Das Justizministerium schreibt auf Anfrage von NIUS: „Rechtsauffassungen der Antidiskiminierungs-Stelle (ADS) sind für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend. Die ADS ist nicht befugt, Sanktionen wie Bußgelder o.ä. zu verhängen.“ Die ADS könne Vorschläge für gütliche Einigungen unterbreiten, die allerdings nicht bindend seien.
Laut dem Ministerium ist die unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt: „Ein sachlicher Grund kann insbesondere auch vorliegen, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt.“ Daran ändere auch das Selbstbestimmungsgesetz nichts: „Im Gesetzestext ist ausdrücklich klargestellt, dass Vertragsfreiheit und Hausrecht nicht berührt werden.“
Damit widerspricht auch das Ministerium der Interpretation von Ferda Atamans Antidiskriminierungsstelle.
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