Bundestagsmandat behalten: Kevin Kühnert kassiert königliches Krankengeld
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SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert (35) hat am Montag aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niedergelegt. Sein Bundestagsmandat für die laufende Legislaturperiode behält er aber trotz Krankschreibung, das bestätigte sein Sprecher gegenüber „Focus online“.
Kritiker werfen ihm vor, nur wegen der Kohle im Bundestag zu bleiben. Fans atmen auf, weil er weiterhin für die Menschen in seinem Berliner Wahlkreis (Tempelhof-Schöneberg) da sein soll. So oder so: Kühnert kassiert – völlig legal – das wahrscheinlich höchste Krankengeld Deutschlands: Durch seinen Verbleib im Bundestag bezieht der 35-Jährige weiter eine monatliche Abgeordneten-Entschädigung in Höhe von knapp 11.227 Euro. Auch Kühnerts Altersentschädigung steigt mit jedem Jahr im Bundestag um 280 Euro pro Monat.
Nach vier Jahren im Bundestag hat Kühnert „Rentenansprüche“ in Höhe von mehr als 1100 Euro. Zum Vergleich: Laut Rentenatlas 2023 kriegt der Durchschnittsrentner in Deutschland 1384 Euro ausgezahlt.

Lars Klingbeil (SPD-Parteivorsitzender), Kühnert-Nachfolger Matthias Miersch, Saskia Esken (Bundesvorsitzender der SPD)
Im Krankheitsfall nur sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung
Ein Geschmäckle kriegt Kühnerts königliches – und monatelanges – Krankengeld, wenn man es mit der Realität der Bürger abgleicht: Unsereins hat im Krankheitsfall nur einen sechswöchigen Anspruch (42 Kalendertage) auf Lohnfortzahlung. Danach endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und es springt die gesetzliche Krankenkasse ein: Innerhalb von drei Jahren können Versicherte für dieselbe Krankheit bis zu eineinhalb Jahre (78 Wochen) Krankengeld erhalten (bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit).
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes.
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