Bundesverfassungsgericht weist FDP-Klage gegen Solidaritätszuschlag ab
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Sechs FDP-Politiker sind mit ihrem Versuch, den Solidaritätszuschlag gänzlich abzuschaffen, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde zurück – und stuften die umstrittene Abgabe auch in ihrer seit 2021 geltenden, reduzierten Form als verfassungsgemäß ein.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Bund weiterhin zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung benötige. Allerdings machten die Richter klar: „Eine solche Ergänzungsabgabe darf nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden.“ Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Notwendigkeit der Abgabe regelmäßig zu prüfen – eine „Beobachtungsobliegenheit“, wie der Senat es nannte.
Sollte der zusätzliche Finanzbedarf einmal entfallen, könnte der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig werden.
1995 eingeführt, stets umstritten
Ursprünglich wurde der Solidaritätszuschlag 1995 eingeführt, um die finanziellen Folgen der Wiedervereinigung zu stemmen, und gilt seitdem ohne zeitliche Begrenzung. Seit 2021 zahlen ihn nur noch die obersten zehn Prozent der Steuerzahler, während 90 Prozent unterhalb der Freigrenze liegen. Die Abgabe beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer und wird zudem auf Kapitalerträge sowie die Körperschaftsteuer erhoben. Im vergangenen Jahr brachte sie dem Bund Einnahmen von etwa 12,6 Milliarden Euro.

Christian Dürr (FDP) argumentierte, die Anpassung der Lebensverhältnisse endete 2019.
Ein Urteil gegen den „Soli“ hätte den Bundeshaushalt erheblich belastet. Bei einem Wegfall der Abgabe hätte der Staat womöglich sogar Rückzahlungen in Höhe von rund 65 Milliarden Euro seit 2020 leisten müssen. Die FDP-Politiker, darunter Christian Dürr, ehemaliger Fraktionschef, hatten argumentiert, dass der Solidarpakt zur Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West 2019 endete und die Abgabe damit ihre Berechtigung verloren habe. Zudem kritisierten sie eine unfaire Ungleichbehandlung, da nur noch Besserverdiener zur Kasse gebeten würden.
Die Bundesregierung hingegen verweist auf einen nach wie vor bestehenden Finanzbedarf durch die Wiedervereinigung und stützt sich auf ein Gutachten von 2020. Auch der Bundesfinanzhof hatte die Abgabe zuvor für rechtens erklärt. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft zahlten zuletzt etwa sechs Millionen Menschen und 600.000 Unternehmen den Zuschlag.
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