Bundesverfassungsgericht kippt Wahlergebnisse nach Chaos-Bundestagswahl in Berlin
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Das Bundesverfassungsgericht erklärt nach der Chaoswahl am 26.09.2021 in Berlin zahlreiche Wahlergebnisse für ungültig. Insgesamt müssen in 455 Wahlbezirken (inklusive Briefwahlbezirke) Neuwahlen durchgeführt werden.
Die Wiederholungswahl muss als Zwei-Stimmen-Wahl, also mit Erst- und Zweitstimme, durchgeführt werden.
„Bereits in der Phase der Wahlvorbereitung sind Fehler festzustellen“, erläuterte Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, in ihrer Urteilsbegründung. So waren nicht ausreichend Wahlzettel vorbereitet worden. Die zeitweise, vollständige Schließung sorgte dafür, dass die Wahl nicht mehr öffentlich zugänglich war und ist somit als Wahlfehler zu werten.
Auch die Wartezeiten von mehr als 60 Minuten, weil in Berlin sechs Stimmen auf fünf Wahlzetteln abgegeben werden mussten, kritisierte das Bundesverfassungsgericht. Die Wahllokale waren schlichtweg nicht ausreichend ausgestattet.
Tatsächlich könnte das Urteil Auswirkungen auf Mandate von Abgeordneten im Bundestag haben.
Aktuell wird der 11. Februar 2024 als Datum für die Neuwahl vermutet, da nach dem Urteil des Verfassungsgericht innerhalb von 60 Tagen neu gewählt werden muss.
Mehrheit der Ampel-Regierung nicht gefährdet
Die Mehrheit der regierenden Ampelkoalition ist durch das Urteil jedoch nicht in Gefahr. Die Stimmen aus Berlin haben auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament nicht ausreichend Einfluss.
Lange Liste von Pannen am Wahltag
Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet - dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.
Beim Bundestag wurden 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt.
Der Bundestag hatte eine teilweise Wiederholungswahl mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher reichte sie in Karlsruhe eine Wahlprüfungsbeschwerde ein.
Gericht prüfte mögliche Wahlfehler
Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass der Beschluss im Ergebnis überwiegend rechtmäßig sei. Es monierte aber im Detail nicht berücksichtigte Wahlfehler. Die von der Unionsfraktion geforderte Ausweitung der Wahlwiederholung gehe allerdings zu weit, da nicht in allen Fällen aufklärbar sei, ob Wahlfehler vorgelegen hatten.
Als Wahlfehler wertete das Gericht unter anderen, dass Wahlberechtigte Stimmzettel eines anderen Wahlkreises bekamen und eine zeitweilige völlige Schließung eines Wahllokals. Differenzierter betrachtete der Senat überlange Wartezeiten und Stimmabgaben nach 18.00 Uhr, die nicht in jedem Fall Wahlfehler seien.
Zudem war laut Richterin König erst nach der mündlichen Verhandlung bekanntgeworden, dass Wahlbriefe aus Wahlbezirken, in denen die Wahl für ungültig erklärt wurde, umverteilt wurden – sodass sie nicht in das Ergebnis der vom Bundestagsbeschluss umfassten Briefwahlbezirke eingingen, sondern in das Ergebnis anderer, nicht für ungültig erklärter Briefwahlbezirke. Das sei wahlrechtswidrig gewesen.
Die Linke äußerte sich erleichtert. „Mit dem Urteil ist klar, dass wir im Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werden“, sagte der frühere Fraktionschef Dietmar Bartsch. Die Teilwiederholung könne den Ausgang in den beiden Wahlkreisen nicht verändern, in denen die Linke Direktmandate gewonnen habe, sagte Bartsch. Nur dank dreier Direktmandate konnte die Partei in den Bundestag ziehen, weil sie insgesamt unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben war.
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Philippe Fischer
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