CDU stoppt zusammen mit AfD das Heizgesetz: NIUS erklärt die Klage-Lage
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- Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz-Verfahren
- Elf AfD-Politiker hängen sich an CDU-Antrag.
- CDU-Mann wollte dem Vorgang widersprechen – abgelehnt!
Das Heizgesetz ist erst mal gestoppt, das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Karlsruher Richter gaben einem Eilantrag des CDU-Politikers Thomas Heilmann statt, dass das Gesetz nicht im Schweins-Galopp durch den Bundestag gehen darf. Das Gesetz soll nun erst Anfang September, nach der parlamentarischen Sommerpause, beschlossen werden, wie BILD und FAZ übereinstimmend berichten.
Heilmann war vor Gericht gezogen, weil er seine Rechte als Abgeordneter verletzt sah – doch damit war er nicht allein: elf Politiker der AfD haben sich dem Eilantrag von Heilmann angeschlossen.
Hat die AfD das Heizgesetz zusammen mit der CDU gestoppt?
NIUS erklärt die Klage-Lage.

CDU-Politiker Thomas Heilmann
Auf dem Antrag an das Bundesverfassungsgericht steht nicht nur Antragssteller Thomas Heilmann von der CDU, sondern auch elf weitere Namen: Eine Gruppe Abgeordneter aus der AfD-Bundestagsfraktion ist dem Antrag Heilmanns beigetreten, wie es im Juristendeutsch heißt.
„Die AfD ist Trittbrett gefahren“, stellte Heilmann am Donnerstagmorgen in der Bundespressekonferenz klar – er habe dem Beitritt der AfD-Politiker widersprechen wollen, wie er erklärte. Das lehnte Bundesverfassungsgericht jedoch ab.
Verfassungsrechtler: Widerspruch nicht möglich
Ein Widerspruch ist auch gar nicht möglich, wie Verfassungsrechtler Prof. Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg bei NIUS erklärt: „Jeder, der die gleichen Rechte geltend machen kann – also Bundestagsabgeordnete – können einem solchen Antrag beitreten. Das Regeln der Paragraph 65 des Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Sinn des Ganzen ist, dass nicht jeder einzelne Abgeordnete oder Betroffene ein eigenes Verfahren für sein Anliegen führen muss – sondern sich umgangssprachlich an einen Antrag dranhängen kann.“
Wörtlich heißt es im Paragraph 65: „Dem Antragsteller und dem Antragsgegner können in jeder Lage des Verfahrens andere in § 63 genannte Antragsberechtigte beitreten, wenn die Entscheidung auch für die Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten von Bedeutung ist.“
Der ursprüngliche Antragssteller kann dem Beitritt nicht widersprechen, „weil ein Widerspruch im Paragraph 65 schlicht nicht vorgesehen ist“, so Lindner weiter.
Im juristischen Sinne hat die AfD also mit der CDU das Gesetzgebungsverfahren rund um das Gebäudeenergiegesetz zunächst gestoppt und den Parlamentariern mehr Zeit verschafft – de facto aber hat der Beitritt der elf AfD-Abgeordneten nichts am Ausgang des Antrags geändert: Das Bundesverfassungsgericht hätte genauso entschieden, wenn Thomas Heilmann als Antragssteller allein geblieben wäre.
Jubel bei CDU und AfD

Die beiden Partei-Chefs der AfD: Alice Weidel und Tino Chrupalla
CDU-Politiker Thomas Heilmann freute sich über den Sieg, sagte: „Wir sollten diesen Weckruf aus Karlsruhe jetzt nutzen, um zu einer besseren Gesetzgebungspraxis zu kommen. Das würde die Demokratie, den Parlamentarismus und den Deutschen Bundestag stärken.“ Er habe der Ampel-Koalition nach eigener Einschätzung gar „einen Gefallen getan“, so Heilmann in der Bundespressekonferenz. Denn: Wenn das Gesetzgebungsverfahren nicht ordentlich ablaufe, entstehe die Gefahr, ein formell verfassungswidriges Gesetz zu beschließen.
Ein Eilverfahren, dem sich auch Abgeordnete der #AfD als Kläger anschlossen, hatte Erfolg: Das #BVerfG hat die Abstimmung über das #Heizungsgesetz, das die #Ampel in dieser Woche durch den #Bundestag peitschen wollte, gestoppt. #DeshalbAfD #GEG pic.twitter.com/zQLyGFWTaR
— Alice Weidel (@Alice_Weidel) July 5, 2023
Auch AfD-Poliker jubelten über Entscheidung. Partei-Chefin Alice Weidel twitterte zu einem Foto mit der Aufschrift „Verfassungsgericht gibt uns Recht!“: „Ein Eilverfahren, dem sich auch Abgeordnete der AfD als Kläger anschlossen, hatte Erfolg: Das BVerfG hat die Abstimmung über das Heizungsgesetz, das die Ampel in dieser Woche durch den Bundestag peitschen wollte, gestoppt.“
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