CDU und CSU stellen der Regierung 97 Fragen zum Gesetz, das Männer zu Frauen machen soll
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Im Juni 2022 stellten die Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz vor. Es zielt darauf ab, die amtliche Änderung des Geschlechts allein von eigenen Gefühlen abhängig zu machen. Damit können Männer sich mit einem Gang zum Amt zu Frauen erklären – und sich so z.B. Zutritt zu Frauenräumen, etwa einer Frauensauna oder Umkleidekabinen, verschaffen.
Lisa Paus wurde damals gefragt, was denn mit Frauen sei, die sich dabei unwohl fühlten. Ihre Antwort: „Transfrauen sind Frauen, deswegen sehe ich da jetzt keinen weiteren Erörterungsbedarf.“ Transfrauen – damit meint Paus Männer mit Penis, die sich als Frau identifizieren und das mit dem Selbstbestimmungsrecht auch auf dem Personalausweis amtlich machen können. „Transfrauen sind Frauen“ – mit diesem zutiefst ideologischen Satz versuchte Paus, die Debatte über die Tatsache zu unterdrücken, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz die Gesetze der Biologie außer Kraft setzen möchte.
Auch wenn die Ministerin es anders sieht, hat die Unions-Fraktion im Bundestag dann doch noch Erörterungsbedarf … CDU und CSU haben der Bundesregierung 92 Fragen im Rahmen einer Kleinen Anfrage zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz gestellt, überreicht von den Fraktionschef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.

Die Frauensauna gilt als Schutzraum der Frau, in dem Männer nichts zu suchen haben.
Geschlechtswechsel führt zu „Fülle an Folgeproblemen“
Einleitend heißt es, dass „der Gesetzentwurf selbst an vielen Stellen“ offenbart, dass es „insbesondere im Rechtsverkehr auch weiterhin auf das biologische Geschlecht ankommt und nicht auf die ‚Geschlechtsidentität‘.“ Auch NIUS stellte diese – im Gesetz selbst – bestehende Geltung der natürlichen Geschlechtlichkeit heraus. Sie führt dazu, dass der Staat seinen Bürger wissentlich verbietet, die Wahrheit zu sagen.
Die Union argumentiert: „Nach Auffassung der Fragesteller führt die Möglichkeit, dass beinahe ausnahmslos jede Person ‚auf Zuruf‘ ihren Geschlechtseintrag ändern kann, zu einer Fülle an Folgeproblemen, die rechtlich nicht gelöst werden können.“ Man darf gespannt sein, welche Antworten sich Lisa Paus dieses Mal einfallen lässt. Hier sind einige der eigentlich leicht zu beantwortenden, aber für die Ampel-Ideologen doch hochbrisanten Fragen.
Frauen-Schutzräume in Gefahr
70. Ist die Bundesregierung auch in Anbetracht der öffentlichen Diskussion um einen Vergewaltiger, der in Schottland in einem Frauengefängnis untergebracht werden wollte, der Auffassung, dass Strafgefangene künftig selbst entscheiden können, in welches Gefängnis sie möchten (...)?
84. Wie soll nach Bewertung der Bundesregierung die Geschlechtertrennung bei Soldaten erfolgen, welche der Pflicht zur Gemeinschaftsunterkunft unterliegen?
85. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für die Unterkunftskonzepte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr?
Identitätschaos bei Migration
44. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, dass Personen (…) nicht abgeschoben werden können, weil sie entweder im Heimatstaat aufgrund der Identitätsänderung nicht zugeordnet werden können oder weil ihnen aufgrund ihrer Transsexualität Strafe droht?
48. Bestehen seitens der Bundesregierung keine sicherheitsrechtlichen Bedenken, wenn hinkende Identitäten „auf Zuruf“ gegenüber einem Standesbeamten, der eine Erklärung nicht ablehnen darf, entstehen können und Personen fortan einen anderen heimatstaatlichen Pass führen, der eine andere Identität ausweist als die, die ein deutscher Personenstandseintrag vorsieht?

Juni 2022: Justizminister Buschmann und Familienministerin Paus stellen das Selbstbestimmungsgesetz vor
Entzug des Sorgerechts
40. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der Entzug des Sorgerechts eines Elternteils nach dem SBGG möglich, wenn ein Elternteil der Änderung des Geschlechtseintrags seines Kindes nicht zustimmt?
41. Soll es nach Auffassung der Bundesregierung bei dem Entzug des Sorgerechts verbleiben, wenn eine in Zukunft liegende gemeinsame Entscheidungsfindung der Eltern zum Thema SBGG nicht zu erwarten ist? Gilt dies auch für mögliche weitere Entscheidungen (z. B. medizinische Behandlung)?
42. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung auch Fälle, in welchem dem Elternteil die Sorge ganz oder teilweise allein übertragen wird, der sich kritisch zur Änderung des Geschlechtseintrags äußert oder gilt dies nur für den befürwortenden Elternteil (Beispiel, S. 36 2. Absatz)?
Kindeswohl
5.) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Ärzte bereit sind, an Kindern und Jugendlichen geschlechtsverändernde Operationen vorzunehmen, wenn diese in ihrem jeweiligen Geburtsgeschlecht leben?
8.) Schließt die Bundesregierung aus, dass es aufgrund der vorgesehenen vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags zu verfrühten Entscheidungen bezüglich einer medizinischen Transition kommen wird und wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung?
19.) Wenn eine Person vor einem Einstellungstest nicht zustimmt, dass frühere Vornamen und Geschlechtseintrag offenbart werden – kann diese Person dann nach Auffassung der Bundesregierung an solchen Einstellungstests nicht teilnehmen, wenn eine Offenbarung nicht ausgeschlossen werden kann?
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