Brisante Aussage im Rechtsstreit mit NIUS: Günther will Zensur-Forderung nicht als Ministerpräsident geäußert haben
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Der Streit zwischen dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) und dem Online-Portal NIUS geht in die nächste Runde: In einer Erwiderung auf die Klage von NIUS argumentieren Günthers Anwälte, der Politiker habe seine umstrittenen Äußerungen über das Portal nicht in seiner amtlichen Funktion getätigt. Damit weicht Günther einer inhaltlichen Auseinandersetzung aus und stellt sich als Privatperson dar. Das geht aus einem Schreiben der Anwaltskanzlei Günthers hervor, das NIUS vorliegt.
Der Streit geht auf die ZDF-Talkshow von Markus Lanz vom 7. Januar zurück. Günther, eingeladen als Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, diskutierte über digitale Strategien der Landesregierung und die Regulierung von Tech-Konzernen. Dabei griff er neue und freie Medien wie NIUS frontal an: NIUS und ähnliche Portale müsse man als „Gegner“ und „Feinde der Demokratie“ betrachten, so Günther. In NIUS-Artikeln über ihn stimme „in der Regel nichts drin“, sie seien „vollkommen faktenfrei“ – obwohl er sich bis heute nicht gegen Ausführungen von NIUS juristisch zur Wehr gesetzt hat.
Schauen Sie hier Julian Reichelts Ausführungen zum Günther-Skandal:
Die Aussagen lösten einen Sturm der Entrüstung und eine bundesweite Debatte um Meinungsfreiheit aus. Kritiker warfen Günther vor, als Staatsvertreter die Pressefreiheit zu bekämpfen und neue Medien zu delegitimieren. NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt sprach von einem „Angriff auf die Demokratie“; auch in Teilen der CDU, der Bild-Zeitung, aber auch der Zeit und der Süddeutschen Zeitung wurde Günther für seine Zensurabsichten kritisiert.
Nur Tage später reagierte NIUS mit einer Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Vertreten durch den Medienanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, fordert unser Portal eine einstweilige Verfügung gegen das Land Schleswig-Holstein. Günther habe als Regierungschef gehandelt und damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, argumentiert Steinhöfel. Die Einteilung von Medien in „Freunde“ und „Feinde“ verletze Artikel 5 des Grundgesetzes, die Meinungs- und Pressefreiheit. Zudem sei die Behauptung der „Faktenfreiheit“ eine unwahre Tatsachenbehauptung, die Leser und Werbekunden abschrecken könne. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete, ziele die Klage nicht auf Günther persönlich ab, sondern auf das Land als Vertreter des Staates. Steinhöfel berief sich auf vergleichbare Fälle, darunter ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Regierungen vor Übergriffen auf die Pressefreiheit warnte.
Anwälte sehen Günthers Auftritt „außerhalb der regierungsamtlichen Funktion“
Nun liegt NIUS die Erwiderung der Anwälte von Günther vor, vertreten durch die Kanzlei Weissleder Ewer. In dem 12-seitigen Schriftsatz vom 21. Januar wird die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bestritten. Der Kern des Arguments: Günthers Äußerungen seien nicht hoheitlich, sondern parteipolitisch oder privat gewesen. „Ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch kann zwar bestehen, wenn ein Regierungsmitglied in seiner amtlichen Funktion grundrechtlich geschützte Positionen von Trägern des betreffenden Grundrechts verletzt“, heißt es darin. Doch Günther habe „außerhalb der regierungsamtlichen Funktion“ gesprochen, mit „parteipolitischen Aspekten“. Für solche Fälle sei der Zivilrechtsweg zuständig, nicht der Verwaltungsweg.

Der Ministerpräsident Daniel Günther wurde für seine Ausführungen auch von „Zeit“, „Bild“ und „Süddeutscher Zeitung“ kritisiert.
Die Anwälte skizzieren mehrere Punkte: Erstens fehle ein spezifischer Bezug zum Amt. Günther habe keine staatlichen Ressourcen genutzt – keine offiziellen Pressemitteilungen, keine Amtsräume oder Symbole. Zweitens beziehe sich seine Selbstdarstellung als Ministerpräsident („Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“) nur auf frühere Teile der Sendung, etwa zur Ukraine-Politik. Später, bei der Medienkritik, sei er in eine private oder parteipolitische Rolle gewechselt. Drittens handle es sich um einen „allgemeinen politischen Wettbewerb“, nicht um Amtshandeln. Berufungen auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen untermauern dies: Nur wenn ein Minister explizit auf sein Amt verweist oder Ressourcen nutzt, gelte das Neutralitätsgebot.
NIUS-Anwalt Steinhöfel spricht von „Jekyll-&-Hyde-Argumentation“
Doch die Argumentation wirft Fragen auf: Ist es wirklich möglich, dass ein Ministerpräsident sein Amt einfach so „ablegt“, wie es die Anwälte darstellen? Günther hat sich in der Sendung explizit als Ministerpräsident präsentiert, doch nun wird argumentiert, er sei später in eine parteipolitische oder private Rolle geschlüpft – ohne dass dies für Zuschauer erkennbar gewesen wäre. Eine solche Konstruktion der getrennten Rollen wirkt juristisch bemüht. Ebenso problematisch ist die Ausblendung des Verwaltungshandelns: Günther sprach unmittelbar vor seiner Attacke auf NIUS über konkrete Regierungsentscheidungen wie die IT-Strategie des Landes, inklusive der Abkehr von Microsoft und dem Einsatz von Open-Source-Software in Behörden. Dies als bloßen „allgemeinen politischen Wettbewerb“ abzutun, ignoriert den klaren Kontext. Statt sich inhaltlich zu verteidigen – etwa durch Beweise für die angebliche „Faktenfreiheit“ der NIUS-Berichterstattung –, greift die Erwiderung zu einem prozessualen Rückzug: Das Verwaltungsgericht sei unzuständig, weil Günther privat gehandelt habe.

Die Ausführungen von Günthers Anwälten stehen im „Widerspruch zum Sendungsverlauf“, so NIUS-Anwalt Steinhöfel.
NIUS-Anwalt Joachim Steinhöfel bewertet die Erwiderung so: „Günther versucht prozessual vor der Verantwortung für seine Aussagen wegzulaufen. Wann genau sein Rollenwechsel von Ministerpräsident zu Privatperson geschehen sein soll, wird nicht erläutert. Dies konstruiert eine für den Zuschauer nicht wahrnehmbare Fragmentierung des Amtes. Es handelt sich um eine ‚Jekyll & Hyde-Argumentation‘.“ Ferner versucht Günther, den Bezug zum Regierungshandeln zu negieren. „Dabei wird ausgeblendet, dass der Ministerpräsident ein exekutives Thema als direkte Überleitung zur Regulierung von Tech-Konzernen und Medienplattformen nutzte. Die These, an dieser Stelle habe ein vom Amt losgelöstes ‚Privatgespräch‘ stattgefunden, steht im Widerspruch zum Sendungsverlauf.“
Auch werde eine Beweisführung für die Behauptung, die Berichterstattung sei ‚faktenfrei‘, nicht angetreten. „Man flüchtet sich aus der staatlichen Bindung an das Sachlichkeitsgebot in die private Meinungsfreiheit. Die Gegenseite behauptet im Schriftsatz explizit, die Äußerungen seien nicht unter Inanspruchnahme staatlicher Ressourcen erfolgt.“ Dies ist allerdings unzutreffend. Die Anreise zum Studio erfolgte mit Dienstwagen und unter dem Schutz des Landeskriminalamtes (LKA). Wer als Hoheitsträger mit staatlicher Logistik und Sicherheitsstufe anreist, kann nicht behaupten, vor Ort als reiner Privatmann zu agieren.
Auch bei NIUS: Alles im Videobeweis: NIUS entlarvt die Günther-Propaganda von Markus Lanz
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