Das Diversity-Kartell Teil 1: Was hinter dem „Expert*innenrat Antirassismus“ steckt
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Seit Jahren schon netzwerken Antirassismus-Verbände und woke Lobbygruppen, um ihren Einfluss auf die Politik zu vergrößern und mehr staatliche Fördermittel zu erhalten. Eine exklusive Recherche von NIUS zeigt, wie Vereine und einzelne Wissenschaftler daran mitwirkten, einen „Expertenrat Antirassismus“ zu schaffen – um dann einen Posten in diesem Expertenrat zu erhalten.
Das Wort „Rassismus“ ist in Deutschland längst zu einem allgegenwärtigen Kampfbegriff erwachsen. Überall lauert der Vorwurf des Rassismus, nicht nur auf der individuellen Ebene. Einflussreiche Migrantenorganisationen und linke Verbände klagen an: Deutschland sei ein strukturell rassistisches Land. Die Politik verspricht seit längerem Abhilfe: In den vergangenen Jahren flossen Millionenbeträge in den sogenannten „Kampf gegen Rechts“. Doch es geht nicht nur um Geld. Gerade die Ampel-Koalition schuf zuletzt eine Vielzahl neuer Posten, von denen die „Diversity“-Lobby massiv profitierte.
Im Juni 2023 berief Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD), die im Bundeskanzleramt als Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration tätig ist, den „Expert*innenrat Antirassismus“ ins Leben. Zwölf Mitglieder aus „Wissenschaft, Verwaltung und Praxis“ sollen die Bevölkerung künftig rund um das Thema „Antirassismus“ aufklären. „Zu lange wurde Rassismus ignoriert, verdrängt, kleingeredet“, kritisierte Alabali-Radovan, die seit Februar 2022 auch als Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung fungiert, bei der Vorstellung des 12-köpfigen Expertenrats. „Antirassismus ist systemrelevant“, hatte die SPD-Politikerin schon im Januar erklärt.

Der Expertenrat sitzt zusammen mit der Staatsministerin am Tisch Foto: Integrationsbeauftragte / Coddou
1,1 Milliarden Euro im „Kampf gegen Rechts“
Hintergrund der Berufung, so steht es auch in der Pressemitteilung aus dem Juni, ist der „Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“. Dort ist unter Punkt 78 ein entsprechender Expertenrat vereinbart worden. Im November 2020 hatte die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus eingerichtet. Auslöser war damals der Anschlag in Hanau im Februar 2020, bei dem ein Attentäter neun Personen mit Migrationshintergrund, seine Mutter und schließlich sich selbst tötete.
Das schwarz-rote Kabinett arbeitete anschließend einen 89 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog aus, der für viele „zivilgesellschaftliche“ Organisationen und Vereine aus der Diversity-Szene vor allem eines bedeutete: Mehr finanzielle Mittel, mehr politischen Einfluss und mehr Posten. Ganze 1,1 Milliarden Euro im „Kampf gegen Rechts“ versprach die Große Koalition bis 2024.
Auf die Ausarbeitung des 89-Punkte-Maßnahmenkatalogs hatten zuvor zahlreiche linke Lobbygruppen wie die „Amadeu Antonio Stiftung“ oder die „Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen“ in Voranhörungen Einfluss genommen. Eine komplette Liste findet sich hier. Sie durften also darüber mitbestimmen, welche genauen Maßnahmen ergriffen werden sollen – und wie im besten Fall die weitere Finanzierung ihrer Vereine und Posten sichergestellt werden kann.
Die Hautfarbe soll wieder eine Rolle spielen
Das interessante ist nun: Verbände oder Einzelpersonen, die 2020 an den Voranhörungen teilnahmen, und darauf einwirkten, einen „Expertenrat Antirassismus“ zu schaffen, haben nun einen Posten im Expertenrat. Da wäre beispielsweise Saraya Gomis, die ehemalige Antidiskriminierungsbeauftragte des Berliner Senats. Gomis ist gleichzeitig im Vorstand des postkolonialen Vereins „Each One Teach One“ aktiv, der 2023 über das Programm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums rund 577.000 Euro an Steuermitteln einstrich. Gomis’ Verein nahm im August 2020 an den Voranhörungen des Kabinettsausschusses zum Maßnahmenkatalog teil. Nun ist Saraya Gomis Teil des 12-köpfigen Expertenrats. Die 47-Jährige warnt bereits seit Jahren in der Öffentlichkeit vor einem „institutionellen Rassismus“. „Deutschenfeindlichkeit“ ist für sie hingegen bereits ein „rechtsextrem geprägter Begriff“.

Saraya Gomis warnt bereits seit Jahren vor strukturellem Rassismus
Doch nicht nur „Each One Teach One“ sprach damals beim Kabinettsausschuss vor. Auch der „Antidiskriminierungsverband Deutschland“ (advd), der in diesem Jahr 588.000 Euro über „Demokratie leben!“ erhielt, war dabei. Als dessen Geschäftsführerin arbeitet Eva Maria Andrades – die nun ebenfalls im Expertenrat vertreten ist. Ihr Verband arbeitet darauf hin „für Deutschland eine Critical Race Theory zu entwickeln“. Hautfarbe soll wieder zentrales Thema in den Debatten werden. „Farbenblindheit ist nicht effektiv“, heißt es in einer Broschüre des advd.
Die Liste lässt sich fortsetzen: Die Universität Bielefeld reichte ebenfalls 2020 eine Stellungnahme beim Kabinettsausschuss ein. Nun sitzt ihr Hochschullehrer, der Sozialpsychologe Andreas Zick, im Expertenrat. Die Bucerius Law School aus Hamburg war vertreten. Drei Jahre später ist ihr Jurist Mehrdad Payandeh Teil des Expertenrats. Dieselben Leute, die zu mehr Geld im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus rieten, und sich für einen Expertenrat einsetzten, erhalten nun einen Posten im selbigen.
Bundesinnenministerium will sich nicht zu den Teilnehmern äußern
Das Bundesinnenministerium will nicht bestätigen, ob jemand aus dem Expertenrat direkt an den Voranhörungen beteiligt war, und verweist nach Anfrage auf „Datenschutzgründe“. NIUS aber ist bekannt, dass mindestens Mehrdad Payandeh und Andreas Zick 2020 in Berlin persönlich vor Ort waren.
Man stelle sich folgendes Beispiel vor: Die Bundesregierung will einen Maßnahmenkatalog erstellen, der die Wirtschaft ankurbeln soll. Dafür befragt sie vorab Experten aus der Wirtschaft. Die Experten raten nun dazu, das Beraterwesen massiv auszubauen und einen „Expertenrat zur Ankurbelung der Wirtschaft“ einzusetzen. Der wird später besetzt mit Personen, dessen Lobbyvereine auch an den Voranhörungen der Bundesregierung teilgenommen haben. Wie groß wäre wohl der Aufschrei über Korruption und Lobbyismus? Für die Antirassismus-Szene scheinen diese Gesetze nicht zu gelten.
Auch die Pressestelle der Antirassismusbeauftragten sieht kein Problem in der Vorgehensweise: Auf Anfrage von NIUS heißt es: „Dass Mitglieder des Expert*innenrats zuvor an anderer Stelle politikberatend tätig waren oder an Anhörungen teilgenommen haben, liegt in ihrer Expertise begründet und stellt kein Ausschlusskriterium für die Berufung dar. Zudem wurden alle Mitglieder des Expert*innenrates ad personam berufen und nicht als Vertretungen von Organisationen oder Vereinen.“
Was aber sind nun die konkreten Aufgaben des Expertenrats? Und was ist von seiner Arbeit zu erwarten? Lesen Sie mehr dazu in Teil 2.
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