Der erstaunliche Richter-Tausch rund um die Stasi-Akten von Angela Merkel
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Zufälle gibt’s, die gibt’s gar nicht. Marcel Luthe, früheres Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus und Chef der Good Governance Gewerkschaft (GGG), zum Beispiel klagt seit mehr als zwei Jahren auf die Herausgabe der Stasi-Akte von Kanzlerin a.D. Angela Merkel (CDU, Aktenzeichen VG 1 K 297/23) vor der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin. Nächster Verhandlungstag ist der 12. März 2026.
Das Seltsame daran ist, dass die Richter in der Streitsache derart häufig wechseln, als könnte man sich an den Akten der Alt-Kanzlerin die Finger verbrennen. Im Jahr 2024 wurde der bisherige Berichterstatter Strobel Vorsitzender der 41. Kammer des Verwaltungsgerichts. Seine Stelle übernahm Frau Dr. Johanna Kujath im Verfahren als Berichterstatterin. Der bisherige beisitzende Proberichter Dr. Grundhever wurde durch den Proberichter Nägele ersetzt. Im Juli 2025 wurde Richter Dr. Peters Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes.

Marcel Luthe, früheres Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus und Chef der Good Governance Gewerkschaft (GGG)
Ungewöhnlich: komplette Neubesetzung der ersten Kammer
Im Folgejahr wurde dann die komplette erste Kammer des Verwaltungsgerichts neu besetzt; alle bisher zuständigen Richter schieden aus und es traten neu ein: Stephan Groscurth, Dr. Marlen Mausch-Liotta und Dr. Alice Fertig, die sich zuvor mit Tierschutzrecht beschäftigt hatte. Über die Hintergründe der beachtlichen Fluktuation macht sich Luthe so seine Gedanken, zumal der Vorsitzende Groscurth nicht nur – eher ungewöhnlich – Vorsitzender sowohl der 4. Kammer als auch der 1. Kammer ist, sondern auch als langjähriger Pressesprecher des Verwaltungsgerichts durchaus politisch erfahren ist.
Dass Groscurth in der 4. Kammer seit 2022 gemeinsam mit der Richterin am Verwaltungsgericht Elke Büdenbender, Ehefrau von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, tätig war, gehört zu den zusätzlichen Besonderheiten des Falles. Sollte sich hier ein Personenkreis auf der Richterbank versammeln, der sich der besonderen Brisanz der Merkel-Akten im politischen Umfeld bewusst ist?

Das Stasi-Unterlagen-Archiv in der Berliner Normannenstraße
Streitfrage: Gibt es ein Informationsrecht der Öffentlichkeit?
Spekulationen verbieten sich. Und doch gibt es zu denken, dass auch die Richter die Akten bislang nicht einsehen durften, über deren Weitergabe sie urteilen sollen. Hintergrund ist die Frage, ob es ein Informationsrecht der Öffentlichkeit gibt. Nach Ansicht der Stasi-Unterlagenbehörde gibt es kein Anrecht der Öffentlichkeit auf Freigabe, weil es sich nicht um eine „Täter-Akte“ handelt und Angela Merkel der Herausgabe nicht zustimmt. Luthe dagegen argumentiert, Merkel sei eine Person der Zeitgeschichte, weshalb es für die „historische und politische Aufarbeitung“ durchaus von Bedeutung sei, wie sie beim Ministerium für Staatssicherheit erfasst gewesen sei.
In seinem Schriftwechsel mit der Stasi-Unterlagenbehörde schreibt Luthe: „Durch ihre Funktion als Sekretär für Agitation und Propaganda in der FDJ-Leitung am DDR-Zentralinstitut für Physikalische Chemie ist Frau Merkel im Zeitraum der Ausübung dieser Funktion zugleich als Inhaber politischer Funktionen und Amtsträger zu betrachten. Sollte es Unterlagen aus dieser Zeit geben, die ihre damalige Funktions- oder Amtsausübung betreffen, sind mir diese deshalb ebenfalls vorzulegen. Im Herbst 1989 schloss sich Frau Merkel dann plötzlich der neu gegründeten DDR-Oppositionspartei ,Demokratischer Aufbruch‘ (DA) an, wo sie für den damaligen Parteivorsitzenden Wolfgang Schnur tätig war, der kurz darauf als IM enttarnt wurde.“
Das Gerücht, bei Merkel handele es sich um einen IM-Vorgang namens „Erika“, hatte der Historiker Hubertus Knabe bereits vor längerer Zeit auf seiner Internetseite verneint. Dafür gebe es keine Belege, so Knabe.
Natürlich können die ständigen Umbesetzungen im Verfahren um die Merkel-Akten Zufälle sein, räumt auch Marcel Luthe ein. Es wären allerdings sehr viele Zufälle. Und natürlich wäre es sehr viel Aufwand, gezielt nach Beförderungsstellen zu suchen, um eine ganze Richter-Riege zum freiwilligen Amtswechsel zu bewegen und auf diesem Wege auszutauschen. Aber angesichts des Rechts auf einen gesetzlichen Richter aus Art. 101 GG sollen Richterwechsel eigentlich die Ausnahme sein, nicht die Regel.
Fragen stellen und wundern darf man sich da durchaus …
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