Deutscher Beamtenbund beschließt Kontaktverbot mit der AfD
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Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat ein Kontaktverbot zur AfD beschlossen. In einem Schreiben des Bundesvorsitzenden Volker Geyer an die Mitglieder des DBB-Bundesvorstands heißt es: „An AfD Vertreterinnen und Vertreter oder Abgeordnete ergehen keine Einladungen und es werden Einladungen von der AfD auch nicht angenommen. Gemeinsame Auftritte, Podien, Erklärungen oder sonstige Formen des politischen Kontaktes mit der AfD oder ihren Gliederungen finden nicht statt.“
Man habe sich in einer Sitzung vom 17. März darauf verständigt, schreibt Geyer in der Mitteilung, dass die DBB-Bundesleitung das Thema Umgang mit der AfD erörtern werde und einen „Beschluss mit Wirkung für den DBB auf Bundesebene fasst, der eine Orientierungshilfe für die Mitgliedsgewerkschaften und Landesbünde ist“.
In einer Sitzung am 31. März 2026 habe man sich dann einstimmig auf folgende Positionierung verständigt: „Mitglied einer Mitgliedsgewerkschaft des DBB kann nur sein, wer sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassungen bekennt und für deren Erhalt eintritt. Der dbb lehnt alle Kontakte mit extremistischen Parteien oder Gruppierungen entschieden ab.“

Volker Geyer, Bundesvorsitzender des DBB Beamtenbund und Tarifunion, teilt mit: „Politischer Kontakt mit der AfD oder ihren Gliederungen findet nicht statt.“
„Einladungen von der AfD werden nicht angenommen“
Grundlage des gewerkschaftspolitischen Handelns des DBB sei das klare Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassungen. Der DBB trete für einen „leistungsfähigen, diskriminierungsfreien öffentlichen Dienst ein und stellt sich Zielen und Bestrebungen, die diesem Grundverständnis widersprechen oder verfassungswidrig sind, entgegen“ und vertrete die Interessen seiner Mitglieder gegenüber allen zuständigen Dienstherren und Arbeitgebern. „Diese Wahrnehmung von Beteiligungs- und Vertretungsrechten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und ist von politischen Kontakten oder einem inhaltlichen Austausch mit Parteien strikt zu trennen.“
Im letzten Absatz heißt es dann:
„Für die Partei ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) gilt konkret: An AfD Vertreterinnen und Vertreter oder Abgeordnete ergehen keine Einladungen und es werden Einladungen von der AfD auch nicht angenommen. Gemeinsame Auftritte, Podien, Erklärungen oder sonstige Formen des politischen Kontaktes mit der AfD oder ihren Gliederungen finden nicht statt.“
Geyer schließt die Mitteilung mit den Worten „Ich hoffe, dass dieser Beschluss von Euch so mitgetragen werden kann“.

Der AfD-Abgeordnete Joachim Paul im rheinland-pfälzischen Landtag.
„Weiterer Schritt in Richtung Gesinnungsstaat“
Der von der Ludwigshafener Bürgermeister-Wahl ausgeschlossene Joachim Paul (AfD) sagte zu NIUS: „Sollte dieser Beschluss wirksam werden, ist er ein weiterer Schritt in Richtung Gesinnungsstaat. Natürlich haben die Gremien des DBB nicht einfach so selbstbestimmt entschieden, sondern geben dem Druck von ganz oben – der Dienstherren – nach. Und die sind eben auch und in erster Linie Parteipolitiker. Eine politisch neutrale Verwaltung ist aber eines der höchsten Güter, die wir noch haben. Deshalb brauchen wir eine offene Debatte über parteipolitische Einflussnahme in der Verwaltung. Sie schadet nämlich am Ende des Tages allen Bürgern.“
Auf eine NIUS-Anfrage, ob sich der Beschluss ausschließlich auf Auftritte von AfD-Politikern beziehe und ein einfacher Beamter, der lediglich einfaches AfD-Mitglied sei, trotzdem weiter auftreten dürfe, antwortete ein Sprecher des Beamtenbundes: „Parteimitgliedschaft ist privat und im Zweifel nicht öffentlich. Zudem hat der dbb keine Einzelmitglieder. Wir sind Dachverband von selbstständigen Fachgewerkschaften und Landesbünden.“
Mehr NIUS: Wie Rheinland-Pfalz die AfD systematisch bekämpft und ausschließt
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