Kreiswahlleiterin bestätigt: Verfassungstreueprüfung für AfD-Kandidaten Martin Sichert
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Wenige Wochen vor der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland muss sich der AfD-Bundestagsabgeordnete und Landratskandidat Martin Sichert einer Verfassungstreueprüfung stellen. Das geht aus einem Schreiben der Kreiswahlleitung Friesland hervor, das NIUS vorliegt und dessen Echtheit die stellvertretende Kreiswahlleiterin Andrea Jeske gegenüber NIUS bestätigt hat.
In dem Schreiben heißt es, die Kreiswahlleitung habe Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers und habe deshalb die zuständige Kommunalaufsicht eingeschaltet. Diese soll nun prüfen, ob Martin Sichert überhaupt zur Landratswahl zugelassen werden kann (Wählbarkeit nach § 45d des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes).

„USA sehen die AfD offenbar als wichtigen Partner – im eigenen Wahlkreis wird meine Verfassungstreue angezweifelt“
Sichert befindet sich zurzeit – nach eigenen Angaben auf Einladung der US-Regierung – in Washington und führt dort als Vertreter des deutschen Parlaments Gespräche mit Regierungs- und Parlamentsvertretern. NIUS erreichte ihn am frühen Morgen in Washington. Sichert zu seiner Verfassungsprüfung: „Es ist doch paradox! Die Amerikaner, die maßgeblich das deutsche Grundgesetz mitgestaltet haben, laden uns zum Austausch ein und sehen die AfD anscheinend als wichtigen Partner – und gleichzeitig wird in meinem eigenen Wahlkreis meine Verfassungstreue angezweifelt, weil ich von der AfD als Kandidat nominiert wurde.“
Als Grundlage für Sicherts Überprüfung verweist die Kreiswahlleitung auf „allgemeine Hinweise des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung“. Es bestehe „ein starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“, bei Mitgliedschaft in einer „gesichert extremistisch eingestuften Partei“, die Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist, was auf die AfD zuträfe. Zugleich heißt es ausdrücklich: „Weitere Anhaltspunkte lagen mir nicht vor.“
NIUS hat die Kreiswahlleiterin, Frau Jeske, um eine Stellungnahme gebeten, die noch aussteht.
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