Amtlich: Deutschland hat seit 2021 mehr als 36.000 Afghanen über das „Ortskräfteverfahren” aufgenommen
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Die Bundesregierung hat seit dem überstürzten Abzug der westlichen Truppen aus Afghanistan im August 2021 mehr als 36 000 „Ortskräfte“ aus dem Land am Hindukusch aufgenommen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die NIUS vorliegt.
Wörtlich teilt die Bundesregierung in dem zwölfseitigen Schreiben mit: „Mit Stand 5. Juni 2026 ist die Einreise von 36.782 Personen aus dem Ortskräfteverfahren, von der sogenannten Menschenrechtsliste, dem Überbrückungsprogramm und dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan statistisch erfasst, die seit dem 16. August 2021 erfolgten.“
Auf die Frage, welche Interessen die Bundesrepublik mit dieser Aufnahme verfolge, wird auf vorherige Stellungnahmen verwiesen. Insgesamt ist die Datenlage zu den aufgenommenen Personen eher sparsam. Aufgeschlüsselt werden lediglich folgende Personengruppen:
„Unter den (…) genannten Personen befanden sich 4.122 Hauptpersonen und 15.198 dazugehörige Familienangehörige aus dem Ortskräfteverfahren, sowie 3.425 Hauptpersonen und 11.593 dazugehörige Familienangehörige von der sogenannten Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm sowie 742 Hauptpersonen und 1.702 dazugehörige Familienangehörige aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan. Darüberhinausgehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.“
René Springer kritisiert an dem Verfahren vor allem, dass die Bundesregierung ohne Einbeziehung des Parlaments agiert. „Die Bundesregierung hat seit 2021 über 36.000 Afghanen ins Land geholt, ohne den Bundestag auch nur zu fragen“, sagt Springer zu NIUS. „Ein Rechtsgutachten, das diese Programme trägt, kann sie bis heute nicht vorlegen. Annalena Baerbock und Nancy Faeser haben am Parlament vorbei regiert und dabei geltendes Recht bis zur Unkenntlichkeit gedehnt.“

Der AfD-Abgeordnete René Springer
Forderung: „Wer falsche Angaben gemacht hat, muss Deutschland verlassen“
Die AfD fordere die „Überprüfung jedes einzelnen der 36.782 Fälle“. „Wer falsche Angaben gemacht hat oder ein Sicherheitsrisiko darstellt, verliert den Aufenthaltstitel und muss Deutschland verlassen. In 153 Fällen hat die Bundesregierung selbst Sicherheitsbedenken festgestellt. Wie viele Zusagen sie insgesamt zurückgenommen hat, kann sie nicht sagen, weil sie es nie erfasst hat. Eine Regierung, die nicht einmal ihre eigenen Fehler zählt, hat jeden Anspruch auf Vertrauen verspielt“, so Springer.
Springer fordert, die offenen Verfahren sofort zu stoppen und die Entscheidung darüber künftig dem Bundestag zu übertragen. Derzeit erfolgt die Aufnahme unter Berufung auf Paragraph 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz. Dort heißt es: „Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.“
Aus der Antwort der Bundesregierung geht ebenfalls hervor, dass „mit Stand 9. Juni 2026 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan in 72 Fällen die Aufnahmezusagen im Wege eines Rücknahme- oder Widerrufbescheids aufgehoben“ wurden.
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