„Deutschland kann grüne Industrie“: Macht Habeck Parteiwerbung mit Steuergeld?
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- Habeck-Ministerium wirbt mit 5 Millionen Euro Steuergeld für „grüne Industrie“
- Ziel laut Ministerium: Zeigen, dass wir „auf einem guten Weg“ sind.
- Verwaltungsrechtler nennt das: „Sympathiewerbung für Regierungspolitik“ und „grenzwertig“
„Deutschland kann grüne Industrie“ – das ist kein Wahlkampfspruch der grünen Partei, so heißt die neue Werbekampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Das Haus des grünen Ministers Robert Habeck hat fünf Millionen Euro Steuergeld in die Hand genommen, um die Bürger auf den Umbau der Industrie einzuschwören.
Auf Plakaten stehen leere Floskeln wie „Deutschland kann aufs Klima bauen“ oder „Deutschland kann die volle Ladung Klimaschutz“, geziegt werden Techniker, Chemiker und Schweißer bei der Arbeit. Dazu das sinnfreie Motto: „Wer, wenn nicht hier“.

Damit will der grüne Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck offenbar zum Ausdruck bringen, dass nur ein Land der Welt es schaffen kann, seine Industrie binnen weniger Jahre komplett umzukrempeln: Deutschland. Oder wie ein Sprecher auf Anfrage die Ziele der Kampagne erklärt: „Die Transformation der deutschen Industrie hin zu Klimaneutralität sichtbar zu machen („Wir sind auf einem guten Weg“) und Industrieunternehmen zur weiteren Dekarbonisierung zu motivieren und zu ermutigen (auch durch Best Practice Beispiele).“
Dass der grüne Minister Habeck eine „grüne“ Industrie mit einer „grünen“ Transformation erreichen und dabei auf „grünen“ Wasserstoff setzen und einen „grünen“ Industrieplan anstrebt, wie es auf der zur Kampagne gehördenden Website heißt, betrachtet der Verwaltungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) als „Grenzfall“. Er erklärt gegenüber NIUS: „‚Grün‘ muss nicht notwendig mit der grünen Partei in Verbindung gebracht werden, nachdem sich Begriffe wie ‚grüne Finanzanlagen‘ oder ‚grüner Wasserstoff‘ etabliert haben. Diese Formulierung dürfte also nicht nicht gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität verstoßen.“
Verwaltungsrechtler: „Sympathiewerbung für die Regierungspolitik“
Die Website ist aber nicht das, was mit Steuermillionen in Zeitungen und auf Nachrichtenseiten beworben werden wird: Es sind Plakate und Banner mit den genannten Slogans, die die breite Masse erreichen werden. Und die sieht Prof. Murswiek sehr wohl als „Sympathiewerbung für die Regierungspolitik“, weil deren Informationsgehalt „gen Null tendiert“.

Verwaltungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek
Wörtlich sagt er: „Die Plakate enthalten nur Thesen, mit denen das Wirtschaftsministerium für seine Politik wirbt. Dies muss man vor dem Hintergrund sehen, dass seitens der politischen Konkurrenz behauptet wird, die Klimapolitik der Ampel führe zu einer weitgehenden Deindustrialisierung Deutschlands. Hier macht die Regierung Sympathiewerbung für sich selbst mit Steuergeldern. Das ist zumindest grenzwertig.“
„Verletzt die Chancengleichheit konkurrierender Parteien“
Je weniger Informationscharakter solche Anzeigen haben, desto eher sei es verbotene Wahlwerbung, zitiert Murswiek das Bundesverfassungsgericht. Und weiter: „Die Plakate haben so gut wie gar keinen Informationsgehalt. Sie dienen der Sympathiewerbung für die Regierungspolitik. Zumindest dann, wenn solche Plakate im Vorfeld von Wahlen gehäuft und massiv eingesetzt werden, verletzt das die Chancengleichheit konkurrierender Parteien.“
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