Deutschland schafft sich das absurdeste „Messerverbot“ aller Zeiten, bei dem Messer so gut wie nie verboten sind
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Die Bundesregierung verkauft ihre kleinen Korrekturen als ein „Sicherheitspaket“. Nach den islamistischen Terroranschlägen in Mannheim und Solingen dieses Jahres sollen als Reaktion vor allem die „Messerverbotszonen“ verschärft werden.
Allerdings: Geht es nach dem Ampel-Plan, sind die Messer so gut wie nie verboten. Es wurde ein ganzer Katalog von Verbots-Ausnahmen entworfen.
Am Freitag will die Ampel ihr Sicherheitspaket durch den Bundesrat bringen. Bedeutet: Donnerstag müsste die Regierung einen Beschluss des Gesetzes im Bundestags-Plenum erreichen. Derweil will CDU-Chef Friedrich Merz seiner Unions-Bundestagsfraktion die Ablehnung empfehlen. Das Paket sei „völlig entkernt worden“, meint CDU-General Carsten Linnemann.
Die Ampel-Politiker hatten das vermeintliche „Sicherheitspaket“ nochmals gründlich überarbeitet – indem sie es deutlich abgeschwächt haben.
Abgeschwächtes Ampel-Gesetz zu Messerverboten
Besonders abgeschwächt sieht der Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen für den Entwurf „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ aus.

Sie prahlten, mit dem Paket für mehr Sicherheit sorgen zu wollen: Marco Buschmann (FDP), Annalena Baerbock (Grüne) und Nancy Faeser (SPD).
„Mit Messern werden brutale Gewalttaten begangen, die schlimmste Verletzungen verursachen oder tödlich sein können. Wir brauchen ein schärferes Waffenrecht und striktere Kontrollen“, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) noch im Sommer.
ABER: Nachdem bei den Anhörungen im Parlament Kritik aufkam („Ist das Fischmesser aus dem Besteckkasten auch ein Messer?“) nahm FDP-Verhandler Konstantin Kuhle dies zum Anlass, nochmal persönlich Hand anzulegen und abzuschwächen. Er kündigte „einen umfassenden Ausnahmekatalog“ an.
Komplett fragwürdig ist das geplante Gesetz zu Messerverboten allein deshalb, weil Verbotszonen in Städten nicht dazu führen, dass bestimmte Tätergruppen kein Messer mehr mitführen. Zahlen aus deutschen Städten zeigen, dass Verbotszonen weder das Mitführen von Messern noch Attacken stoppen.
Lesen Sie auch: Faeser will lange Klingen verbieten: Polizei-Gewerkschaften fordern generelles Messerverbot

Islamist Issa al-Hasan stach auf dem Stadtfest in Solingen mit einem Messer wahllos auf Passanten ein.
Und: Der islamistische Attentäter von Solingen benutzte ein 15 cm langes Messer bei seiner Bluttat – obwohl Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm in der Öffentlichkeit verboten sind. Welcher Islamist sollte schon wegen eines bloßen Verbotsschildes auf sein Messer bei seiner schrecklich geplanten Tat verzichten? Diese Vorstellung ergibt kaum einen Sinn.
Zu der wachsenden Anzahl der – umstrittenen und nahezu unwirksamen – Messerverbotszonen gesellen sich nun etliche Ausnahmen für die Messerverbotszonen. Sinnvoll? Geht anders.
Das ist der absurde Ausnahmekatalog
Bei dem „Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen“ soll es nun folgende Ausnahmen geben für:
- Anlieferverkehr
- Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten
- Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern
- Personen (...) wenn das Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient
- das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten, Ausstellungen
- Rettungskräfte und Einsatzkräfte
- Mitwirkende an Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen
- Mitwirkende an Theateraufführungen
- Mitwirkende an historischen Darstellungen
- Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege tragen – welche Bräuche das sind, wurde allerdings nicht definiert …
- Personen, die Messer im Jagd-Zusammenhang tragen
- Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Ausübung von Sport führen
- Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigen und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden
- Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen – auch diese lasche Formulierung wurde nicht weiter definiert …
Lesen Sie hier die Ausnahmen für die Messerverbote auf Veranstaltungen:

Diese Änderungen brachten die Ampel-Fraktionen als Änderungseintrag ein.
Lesen Sie hier, wie das Messerverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln aussehen soll:

Die Farbe Rot markiert die eingebrachten Änderungen der Ampel in ihrem Antrag zu dem Gesetzesvorhaben.
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