Deutschlands erster Bürgerrat: 160 ausgewählte Menschen sollen „die Sicht des Volkes“ einbringen
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- Erster Bürgerrat Deutschlands beschäftigt sich mit Ernährung.
- Freitag werden 160 Bürgerräte für das Pseudo-Parlament ausgelost.
- „Bürgerratsgutachten“ bis Ende Februar 2024 erwartet.
Deutschland bekommt erstmals einen Bürgerrat – 160 mehr oder weniger zufällig ausgewählte Bürger sollen „die Sicht des Volkes“ in politische Debatten einbringen und mit Hilfe von Experten eine Art Handlungsempfehlung für Politiker erarbeiten. Viele sehen darin ein zweites, kleines Parlament. Thema des ersten Bürgerrates des Deutschen Bundestages lautet: „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“.
Wer sitzt im Bürgerrat?
Theoretisch kann jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, für den Bürgerrat ausgewählt werden – man muss nur ausgelost werden. Und das ist längst geschehen: 20.000 Menschen, die „die Vielfalt der Gesellschaft“ abbilden sollen, wurden bereits angeschrieben und nach Kriterien wie Herkunft nach Bundesland und Gemeindegröße, Geschlecht, Alter und Bildungsstand ausgewählt – auch die Einstellung zu veganer oder vegetarischer Ernährung wurde bei der Auswahl berücksichtigt. Aus den rund 2000 Menschen, die sich zurückgemeldet haben, will Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) am Freitag die 160 Rats-Mitglieder auslosen.
Wofür braucht es den Bürgerrat?
Ziel des Bürgerrates ist eine zusätzliche Beteiligung der Bürger an Gesetzgebungsprozessen. Oder wie es im Antrag der Ampel-Fraktionen und der Linkspartei wörtlich heißt: „Der Bürgerrat des Deutschen Bundestages soll den Blick auf die im Alltag bereits stattfindenden Umbrüche in unserer Ernährung richten und die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger in die politische Debatte einbringen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf der Rolle des Staates im Spannungsfeld von individueller Freiheit und Verantwortung für die Gesellschaft liegen.“
Wie arbeitet der Bürgerrat?
Bei den Sitzungen sollen die 160 Bürger von zwölf Wissenschaftlern „anerkannter Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ begleitet werden, „zur Vermittlung des erforderlichen Wissens“, heißt es weiter.
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Die Experten sollen durch die Bundestagsfraktionen möglichst im Konsens bestimmt werden, im Streitfall dürfen die unterschiedlichen Parteien je nach Anzahl der Abgeordneten Experten benenne.
Bekommen die Bürgerräte Geld?
100 Euro Aufwandsentschädigung gibt es pro Sitzungstag, 50 Euro, wenn man nur digital teilnimmt. Die Diskussionen der Bürgerräte sollen möglichst unter Ausschluss der öffentlichkeit stattfinden. Bis zum 29. Februar 2024 soll eine Handlungsempfehlungen in Form eines „Bürgergutachtens“ präsentiert werden.
Was hat der Bürgerrat zu sagen?
Zunächst wird der Bürgerrat mit seinem Gutachten nur eine Handlungsempfehlung aussprechen. Eine gesetzliche Auswirkung oder Gesetzescharakter hat das Gutachten nicht. Das heißt: Am Ende beschließt noch immer der Bundestag Gesetze – jedoch ist von einem gewissen öffentlichen Druck auf das Parlament auszugehen, den das Gutachten der Bürgerräte auslösen wird. Schließlich könnte mit „dem Wille der Bürger“ argumentiert werden.
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