Die 1000-Euro-Prämie für afghanische Vergewaltiger wird immer mysteriöser
Im August schob Deutschland 28 straffällige Afghanen in ihre Heimat ab – und zahlte ihnen 1000 Euro Handgeld. Nun zeigen Recherchen von NIUS: Diese hohe Summe ist höchst ungewöhnlich bei Abschiebungen. Offenbar gab es im Fall der straffälligen Afghanen eine Absprache mit dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD). Zugleich widerspricht ein Bundesland offen der Darstellung von Faeser.
NIUS wollte von den Bundesländern, die im Regelfall für Abschiebungen zuständig sind, wissen, wie viel Geld im Schnitt an abgelehnte Asylbewerber gezahlt wird, wenn sie abgeschoben werden. Von den sechzehn Bundesländern antworteten bis Redaktionsschluss zwölf.
- So beläuft sich laut dem bayerischen Innenministerium das Handgeld in Bayern in der Regel „pauschal auf 50 Euro“. Bei Dublin-Überstellungen – also in Fällen, in denen der Migrant bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurde und dorthin überstellt wird – werde kein Handgeld gezahlt.
- In Hessen wird bei Dublin-Überstellungen 35 Euro, bei allen anderen Rückführungen 50 Euro gezahlt, und auch das nur, sofern die abgelehnten Asylbewerber über keine eigenen finanziellen Mittel verfügen.
- In Schleswig-Holstein liegt der Durchschnittsbetrag ebenfalls bei 50 Euro. Das dortige Integrationsministerium schreibt: „Bei Abschiebungen in den Irak wird aufgrund eines Hinweises des Bundes seit 2024 ein Handgeld in Höhe von 200,00 Euro gewährt.“
- Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt lässt mitteilen: „In der Regel beträgt ein Handgeld rund 50 Euro pro Person bzw. 150 Euro je Familie. In Dublin-Fällen beläuft sich der Betrag auf 30 Euro je Person und maximal 100 Euro je Familie.“
- Ähnliches gilt für Hamburg, wo 50 Euro „Startgeld“ ausgezahlt werden (außer bei Dublin-Überstellungen), Berlin (55 Euro Pauschalbetrag) und Sachsen („50 Euro pro Erwachsener, 25 Euro je Kind bis zum 12. Lebensjahr und maximal 150 Euro pro Familie“, für Dublin-Überstellungen etwas weniger).
Insgesamt kamen dabei jährlich teils hohe Summen zusammen. In Berlin waren es mitunter fünfstellige Beträge, zum Beispiel 21.320 Euro im Jahr 2022 und 35.875 im Jahr 2023. In Schleswig-Holstein wurden in den letzten Jahren zwar nur zwischen 2600 und 3300 Euro pro Jahr für Handgeld ausgegeben. 2024 allerdings waren es, Stand September, 14.575 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die kriminellen Afghanen hier zu Buche schlugen.

Die Abschiebung der afghanischen Straftäter erforderte viel Sicherheitspersonal.
„Bundeseinheitliche Absprache“
Warum also lagen die Zahlungen im Fall der straffälligen Afghanen rund 950 Euro höher als im Schnitt? Offenbar gab es eine „bundeseinheitliche Absprache“, wie es das bayerische Innenministerium ausdrückt. Hessen spricht von einer „Absprache zwischen dem BMI und den Ländern“, die der Auszahlung des Handgelds vorausgegangen sei: „Dabei wurden Vorgaben der Rechtsprechung zu einer möglichen Verelendung aufgegriffen.“
Das Innenministerium hat also Absprachen mit den Ländern darüber getroffen, wie viel an die Afghanen gezahlt werden soll. Dies ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Zunächst weckt es Zweifel an Aussagen von Ministerin Faeser. Denn sie hatte am Tag der Abschiebung im heute journal des ZDF über das Handgeld behauptet: „Das führen die Länder durch“. Offensichtlich eine Aussage, die so nicht korrekt ist, gab es doch Absprachen zwischen Bund und Ländern.
Gab es eine „dringende Bitte des Bundes“?
Gleichzeitig wirft die Absprache die Frage auf, ob sich die Ministerin persönlich dafür eingesetzt hat, dass die Afghanen deutlich mehr bekamen als üblich. Interessant ist hierzu eine Aussage der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Berlin, die mitteilt:
„Auf dringende Bitte des Bundes sind bei bestimmten herausgehobenen Maßnahmen und in Bezug auf bestimmte Zielländer im Einzelfall auch höhere Handgelder gezahlt worden. Bei Sammelchartermaßnahmen kommt hinzu, dass diese erhöhten Handgelder nach Vorgabe des Bundes einheitlich zu zahlen sind, um juristische Auseinandersetzungen um die Höhe der Unterstützung zu vermeiden.“
Auf Nachfrage, ob es sich auch bei der Abschiebung der straffälligen Afghanen um eine solche „bestimmte herausgehobene Maßnahme“ handelt, verweist die Senatsverwaltung an das Bundesinnenministerium.
War die Rückkehr freiwillig?
Noch immer steht zudem die Frage im Raum, ob es sich um eine Abschiebung oder um eine freiwillige Rückkehr handelte. Dies ist schon deshalb relevant, weil die Bundesregierung die Ausreise der Afghanen, die zwei Tage vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen stattfand, als eigenen politischen Erfolg darstellte.
Um die Hintergründe zu verstehen, muss man sich die Begründungen ansehen, die für das Handgeld im Allgemeinen angeführt werden. So schreibt die Pressestelle des Innensenators von Bremen: „Das durchschnittliche Handgeld beträgt rund 75 Euro und ist dafür gedacht, sich im Ankunftsland etwas zu essen oder zu trinken sowie ein Busticket in die Heimatstadt kaufen zu können.“ Hessen, das 35 bis 50 Euro zahlt, begründet das Handgeld so: „Mit dem Handgeld soll die Weiterreise sowie die Verpflegung nach der Überstellung bzw. Rückführung der Betroffenen sichergestellt werden.“
Im Fall der Afghanen lag jedoch offenbar eine andere Begründungslage vor. Das Innenministerium Sachsens schreibt:
„Diese Auszahlung erfolgte nicht auf Grundlage des Handgelderlasses, sondern zur Abwendung eines Abschiebungsverbotes. Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ordnet an, dass keine Person eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erfahren darf. (...) Weil es in Afghanistan kein hinreichendes Sozialversorgungsystem gibt, stand zu befürchten, dass die durchgeführte Abschiebung nach Afghanistan gerichtlich verboten wird, wenn der Abzuschiebende über keine hinreichenden Finanzmittel verfügt, um sich zumindest vorübergehend mehrere Monate selbst versorgen zu können.“
Die 1000 Euro waren demnach kein bloßes Handgeld, sondern eine Art Prämie, die ein juristisches Scheitern des Abschiebeflugs verhindern sollte. Auch das niedersächsische Innenministerium spricht von der Gefahr eines drohenden „Abschiebungsverbotes“, hätten die Afghanen nicht genug Geld bekommen. Das Ministerium ergänzt jedoch folgende bemerkenswerten Sätze:
„Die beschriebene Auszahlung von Handgeld ist daher nicht mit der Zahlung des Betrags von 1.000 Euro pro Person an die afghanischen Staatsangehörigen, die am 29.08.2024 abgeschoben worden sind, gleichzusetzen. Diese Zahlung entspricht – auch der Höhe nach – der finanziellen Starthilfe für freiwillig Rückkehrende nach Afghanistan aus dem Refinanzierungsverfahren analog dem REAG/GARP-Programm, die auch für Syrien, Libyen, Jemen, Eritrea vorgesehen sind – ebenfalls Länder mit einer schwierigen Versorgungslage.“
Niedersachsen legt in seiner Antwort also nahe, dass es sich nicht um ein übliches Handgeld, sondern um eine Zahlung innerhalb des freiwilligen Rückkehrer-Programms handelt. Das niedersächsische Ministerium schreibt explizit, dass die Zahlung „auch der Höhe nach“ dem Programm entspräche, was bedeutet: nicht nur der Höhe nach. Damit widerspricht die niedersächsische Regierung der Bundesinnenministerin.
Denn Faeser hatte gegenüber NIUS erklärt: „Freiwillige Rückkehrer waren nicht an Bord.“ Tatsächlich steckt in der Frage, ob die Afghanen freiwillig zurückgekehrt sind, politischer Sprengstoff: Denn es macht einen entscheidenden Unterschied, ob der Staat fähig ist, Schwerkriminelle abzuschieben, oder ob es ihm nur gelingt, diese Menschen außer Landes zu schaffen, indem er sie für die Ausreise prämiert.

Nancy Faeser beim Pressestatement nach dem islamistischen Anschlag in Solingen. Der Mord an drei Menschen befeuerte die Diskussion um die Migrationspolitik.
Wer zahlte die 1000 Euro?
Und noch eine Frage werfen die Antworten aus den Bundesländern auf: Wer genau hat das Handgeld ausgezahlt? Üblicherweise sind hierfür die Länder zuständig. Allerdings zahlen sie das Geld nur, wenn die abgelehnten Asylbewerber nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen. Wer selbst genug Geld hat, bekommt kein zusätzliches Handgeld. So auch im Fall der Afghanen: Lediglich drei der sechs Abgeschobenen aus Hessen bekamen die 1000 Euro ausgezahlt, in Sachsen-Anhalt bekam einer von zweien das Geld.
Erhielten also gar nicht alle Abgeschobenen die 1000 Euro? Oder stockte der Bund auf, wenn die Länder nichts zahlten?
Auf NIUS-Anfrage antwortet das Innenministerium: „Fragen zum sogenannten Handgeld müssen Sie an die Länder richten. Die Zuständigkeit für die Frage des Ob und der Höhe des Handgelds lag und liegt bei den Ländern.“ Die Aussagen von Bund und Ländern widersprechen sich also diametral: Während der Bund die Zuständigkeit allein bei den Ländern sieht, weisen die Länder auf eine Zusammenarbeit mit Faesers Haus hin.
Zudem hatte, wie oben geschildert, die Berliner Senatsverwaltung auf Faesers Haus verwiesen, als NIUS wissen wollte, ob es im Fall der Afghanen eine dringende Bitte des Bundes gab, mehr Handgeld als üblich auszuzahlen. Das Bundesinnenministerium verweist aber in der gesamten Angelegenheit an die Länder. Offenbar will sich keine der beiden Behörden zum Thema äußern – aus welchem Grund?
Es bleiben weitere Fragen offen: Setzte sich die Bundesinnenministerin dafür ein, dass die Zahlungen höher als üblich ausfielen? Erhielten alle Afghanen Handgeld oder nur ein Teil von ihnen? Übernahm der Bund die 1000 Euro, wenn die Länder nichts zahlten? Wurden die Afghanen abgeschoben, oder reisten zumindest manche von ihnen freiwillig im Rahmen eines Rückkehr-Programms aus; und warum unterscheiden sich die Aussagen von Ländern und Bund so sehr voneinander?
Lesen Sie auch: 28 Kriminelle nach Afghanistan: War es wirklich eine Abschiebung? Oder reisten die Verbrecher freiwillig gegen Geld?
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