Die Faeser-Fälschung: Hälfte der „Angriffe auf Flüchtlingsheime“ hatte gar nichts mit Flüchtlingsheimen zu tun
Das Bundesinnenministerium zählt 80 Angriffe auf Asylunterkünfte für das erste Halbjahr 2023. Doch diese Statistik ist grob falsch und nicht haltbar. Wie setzen sich die Zahlen wirklich zusammen? NIUS hat mit Polizeidirektionen und Staatsanwaltschaften gesprochen, um zu erfahren, was an den 80 Tatorten passiert ist.
Insgesamt kam es zu acht direkten Angriffen auf eine bewohnte Asylunterkunft. In nur einem von 80 Fällen gab es einen Angriff auf ein bewohntes Flüchtlingsheim, der rechten Tätern direkt zugeordnet werden kann. In Teterow (Mecklenburg-Vorpommern) greifen drei alkoholisierte Deutsche einen Wachmann an und zünden Böller.
In sechs von 80 Fällen gab es Angriffe auf bewohnte Asylunterkünfte, bei denen es keinen Tatverdächtigen gibt. Alle Straftaten werden jedoch in der Statistik rechten Tätern zugeordnet. Fünfmal werden Fensterscheiben beschädigt oder eingeworfen. Einmal kommt es zu einer Brandstiftung: In der Silvesternacht in Lichtenau (Baden-Württemberg). Ob der Brand durch einen verunglückten Silvesterböller entsteht, bleibt unklar. In einem Fall kommt es zu einem Angriff auf ein bewohntes Flüchtlingsheim durch einen ausländischen Täter. Ein Syrer taucht am 6. Juni in Hermsdorf (Thüringen) vor der Asylunterkunft auf und greift einen libanesischen Wachmann an.
Gleichzeitig kam es zu insgesamt neun Angriffen auf unbewohnte bzw. geplante Asylunterkünfte. Zwei dieser Angriffe gehen auf das Konto eines 57-Jährigen. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen versucht er in Marklkofen (Bayern) ein unbewohntes Zelt für ukrainische Flüchtlinge anzuzünden.
Zuordnung: rechts. Auch ohne Tatverdächtige
Bei weiteren sieben Attacken auf unbewohnte Flüchtlingsheime kann kein Tatverdächtiger gefunden werden. Trotzdem werden alle Straftaten in der Statistik einem rechten Täter zugeordnet. Dreimal beschädigen Unbekannte Fensterscheiben. Einmal kommt es zu einer Brandstiftung. Bei einer weiteren Straftat entdecken Polizisten Stahlstäbe, die quer über die Fahrbahn vor einer Unterkunft befestigt wurden. In Upahl reißen unbekannte Personen Zaunpfähle aus dem Baugrundstück der geplanten Unterkunft. In Zwickau zerstören Randalierer Wohnungstüren und das Heizungssystem eines Hauses, dass künftig als Asylunterkunft genutzt werden soll. Damit gibt es insgesamt 17 Fälle, bei denen man von einem Angriff auf eine Asylunterkunft sprechen kann, wobei in neun dieser Fälle kein Asylbewerber in der Unterkunft wohnte und diese sich gerade erst in Planung befand.
Zuordnung: Flüchtlingsheim. Auch ohne Flüchtlingsheim
In fast der Hälfte der Geschichten spielt ein Flüchtlingsheim überhaupt keine Rolle. 38 der insgesamt 80 Delikte fanden nicht an oder in einer Asylunterkunft statt. Die Liste der Absurditäten ist lang: Mal landen Streitigkeiten aus einer Kneipe in der Statistik. An anderer Stelle wird der Diebstahl einer Regenbogenflagge vor einer „Internationalen Begegnungsstätte“ als Angriff auf ein Flüchtlingsheim bewertet. Mitunter gibt es die aufgelistete Straftat überhaupt nicht, und weder Polizei noch Staatsanwaltschaft können auf Anfrage von NIUS entsprechende Daten finden.
Zusätzlich kam es zu 23 „rechtsgerichteten“ Graffiti-Schmierereien. In allen 23 Fällen, bei denen meist Hakenkreuze an die Wände gemalt werden, kann die Polizei keinen Tatverdächtigen ausmachen. Doch es finden sich noch mehrere sonderbare Fälle: So wird in Wandlitz neben einem Hakenkreuz auch der Buchstabe Z, das Symbol des russischen Angriffskrieges, an ein Haus mit einer Ukraine-Flagge gesprüht. Trotzdem wird die Tat einem rechten Tatverdächtigen zugeordnet. In Freiburg findet Wachleute auf einer Tischtennisplatte Hakenkreuze und arabischen Schriftzeichen. Die Einordnung: rechte Straftat.
Von den 80 Fällen entfallen 34 (42 Prozent) auf die ostdeutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In 19 von 80 Fällen stellen die Ermittler Sachbeschädigungen an Flüchtlingsheimen fest. 18 mal geht es um das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen, elf mal um Volksverhetzung. In vier von 80 Fällen handelt es sich um Brandstiftung. Drei Mal geht es um Körperverletzungen, drei Mal um Beleidigungen.
Mehr NIUS dazu: Manipulierte Statistik: Wie das Faeser-Ministerium rechte Angriffe auf Flüchtlingsheime erfindet.
Mehr NIUS:
Die skurrilsten Beschlüsse des Linken-Parteitags
Regierungs-Kommission fordert die AfD-Rente – die große NIUS-Analyse zu den 33 Empfehlungen
Bericht: Das will die AfD an deutschen Schulen und Universitäten verändern
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Mehr NIUS:
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Climate-Trouble: „Sie steckten mich in einen fensterlosen Raum“ – wie ein kritischer Professor aus seiner Universität gemobbt wurde
Kretschmer kritisiert AfD-Strategie: „Das bloße Ausgrenzen bringt nichts“
Aus Angst vor einer AfD-Regierung: Innenminister planen neue deutsche Sicherheitsarchitektur
Björn Harms
Jan A. Karon
Artikel teilen
Kommentare