Diese Auslands-Projekte fördert die Bundesregierung mit Steuergeld
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Unterstützt die Bundesregierung – und damit der Steuerzahler – die Opposition im Ausland in unzulässiger Weise mit Fördergeldern? Die AfD ist davon überzeugt und hat die Regierung mit einer Kleinen Anfrage zu verschiedenen Projekten befragt. Besonders heikel: In ihrer Antwort räumt die Bundesregierung ein, dass man die konkrete Verwendung der Mittel nicht überprüft.
„Etliche vom Auswärtigen Amt bzw. der Bundesregierung geförderte Projekte und Vorhaben mischen sich nach Auffassung der Fragesteller in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten ein“, schreibt AfD-Politiker Markus Frohnmaier in einer Vorbemerkung zu seiner Anfrage.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass beispielsweise das Projekt „Queere Kultur gegen Desinformation in den Ländern der östlichen Partnerschaft“ mit rund 180.000 Euro unterstützt wird – eine Initiative, die „Fehlinformationen“ im Zusammenhang mit LGBTQ-Themen in osteuropäischen Ländern entgegenwirken soll.

Der AfD-Politiker Markus Frohnmaier hat die Anfrage gestellt.
2,5 Millionen Euro für „unabhängigen Journalismus“
Für den „JX Fund“, ein Journalismus-Projekt zur Unterstützung unabhängiger Medienschaffender im Exil, stellt die Bundesregierung sogar rund 2,5 Millionen Euro für einen Förderzeitraum von zwei Jahren bereit.
Die „Dolma Diaries Screening Tour und Musikproduktion“, ein kultur- und medienpädagogisches Projekt zur Förderung von Dialog, künstlerischem Austausch und gesellschaftlicher Aufarbeitung im postsowjetischen Raum, erhält knapp 100.000 Euro. Das Projekt „Empowerment von Frauen als Gestalterinnen des Wandels im Kontext des Krieges gegen die Ukraine, Phase II“ erhält knapp 650.000 Euro für einen Förderzeitraum von einem Jahr.
4,1 Millionen Euro für zwei Jahre gibt es für das internationale Journalisten-Förderprogramm „MiCT Fellowship for Critical Voices 2025/2026“, das Teil der sogenannten Hannah-Arendt-Initiative der deutschen Außenpolitik ist und dazu beitragen soll, Pressefreiheit weltweit zu stärken. „Science at risk“, ein Förder- und Unterstützungsprojekt, das sich an „bedrohte Wissenschaftler im Ausland“ richtet, erhält 555.000 Euro.

Das Auswärtige Amt fördert das Projekt „Queere Kultur gegen Desinformation in den ÖPR-Ländern“.
Frohnmaier hatte zudem gefragt, ob und wann eine Evaluation der Projekte stattgefunden habe und ob es im Ergebnis zu Rückforderungen oder Rückzahlungen von Bundesmitteln gekommen sei. Die Antwort der Regierung: „Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.“ Man pflege Kontakte zu einer „Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen im Inland und Ausland“.
„Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur Zumutbarkeit überschritten“
Allerdings sei es „weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.“
Weiter heißt es: „Recherchen zu Kontakten im Sinne der Fragestellung zu über 70 Organisationen für einen seitens der Fragesteller nicht näher eingegrenzten Zeitraum würde die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da sie eine händische Zählung und Auswertung einer Vielzahl von nicht statistisch erfassten Datensätzen erforderten. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur Zumutbarkeit somit überschritten.“
Heißt im Klartext: Die Bundesregierung schickt das Geld der Steuerzahler zwar ins Ausland – prüft dann allerdings nicht bei allen Projekten detailliert nach, ob es auch wirklich für den angegebenen Zweck verwendet wird – oder möchte diese Information nicht veröffentlichen.
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