Drei Millionen Einsprüche! Die neue Grundsteuer wird zum Fiasko
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- Ab 2025 soll die Grundsteuer auf einer neuen Berechnungsgrundlage erhoben werden.
- Die Bürger sind mit der damit verbundenen Grundsteuererklärung überfordert.
- Nach einer Umfrage liegen drei Millionen Einsprüche unbearbeitet bei den Finanzämtern.
- Verbände betrachten die Reform als verfassungswidrig und wollen klagen.
Die Grundsteuer-Reform scheint zum absoluten Fiasko zu werden. Dem Fiskus droht in vielen Bundesländern eine Klagewelle wegen der neuen Berechnung der Grundsteuer. Rechtsexperte Gregor Kirchhoff hält das in elf Ländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund, die jetzt in Berlin vorgestellt wurde.
Millionen Einsprüche: Eine unstemmbare Katastrophe
Bei den Finanzämtern stapeln sich derweil mehr als drei Millionen Einsprüche. Das ergab eine Umfrage des Handelsblatt unter den 16 Länderfinanzministerien. Laut der Deutschen Steuergewerkschaft, DSTG, dürfte die Dunkelziffer deutlich höher liegen. Um den Tsunami an Einsprüchen zu bearbeiten, werden Finanzbeamte aus anderen Bereichen abgezogen. „Die Prüfungskapazitäten werden völlig sinnlos eingesetzt“, sagt Florian Köbler, der Bundesvorsitzende der DTSG gegenüber der Tagesschau.
Die Zahl der Einsprüche schätzt Köbler noch einmal deutlich höher ein als die Umfrage ergab. „Es liegen wäschekörbeweise Einsprüche in den Finanzämtern, die zum Teil noch gar nicht erfasst sind“, sagt er. Bei rund 30 Millionen eingegangenen Grundsteuer-Erklärungen ergibt das eine Einspruch-Quote von 15 bis 20 Prozent. Der Mehraufwand in den Finanzämtern wird zur unstemmbaren Katastrophe.
Die Flut von Einsprüchen hätte man verhindern können, meint Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Man hätte die Bescheide vorläufig austellen können, dann wären kein Einspruch erforderlich gewesen. Dies habe man auch vorgeschlagen und bereits im Gesetzgebungsverfahren gedroht, vor Gericht zu ziehen. Geändert hat es nichts.
Streuobstwiese so wertvoll wie Bauland, die Abstellkammer als Nutzfläche
Die Grundsteuer ist also nicht nur für die Bürger überfordernd, sondern auch für die Finanzämter. Das zeigen auch jüngste Beispiele aus der FAZ, die den Irrsinn und Fehleranfälligkeit illustrieren: Da wird zum Beispiel eine Streuobstwiese so wertvoll wie Bauland bewertet, obwohl auf dem Grundstück gar nicht gebaut werden darf. Oder eine veranschlagte Miete sei höher gewesen als es der gesetzte Mietenspiegel erlaubt. Experten zweifeln inzwischen daran, dass es sich um Einzelfälle handelt.
Flächenangaben werden in der Grundsteuererklärung zum Chaos-Kapitel. Die Abstellkammer als Nutzfläche, obwohl sie als Wohnfläche gilt – der erhöht die Steuer. Der Keller muss nach dem Bundesmodell zum Beispiel gar nicht aufgeführt werden. Prognose von NIUS: Es wird noch viele Jahre dauern, bis die Grundsteuer in Deutschland ihre Richtigkeit hat. Ob es mit dem aktuellen System noch funktionieren kann – mehr als zweifelhaft. Laut Recherchen der FAZ werden all diese Anträge ohnehin in den Wäschekörben liegen bleiben, bis das Verfassungsgericht über den Grundsteuer-Wahnsinn entschieden hat.
Steuerzahlerbund bereitet Muster-Klagen vor
Der Steuerzahlerbund und der Eigentümerverband „Haus und Grund“ wollen in fünf Bundesländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen – in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Den Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die von den Finanzämtern zum Teil bereits verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen. Diese Bescheide sind in den meisten Bundesländern Grundlage für die künftige Grundsteuer-Berechnung. Die Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer ist aus Sicht des Steuerzahlerbundes nicht nachvollziehbar. Das Bundesverfassungsgericht muss über diese und weitere Kritikpunkte urteilen.
Fünf Bundesländer gehen eigenen Weg
Ab 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden. Nicht alle Länder müssen dabei gleiche Kriterien anwenden: Während die meisten das kritisierte Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt. Jochen Kilp vom Bund der Steuerzahler Hessen kritisiert das Bundesmodell als zu komplex. Außerdem sei es in Teilen nicht nachvollziehbar. Im hessischen Modell hingegen werde allein die Wohnfläche zur Berechnung angesetzt, was den Prozess wesentlich einfacher gestalte.
Das könnte im Zweifel auch Ungerechtigkeiten hervorrufen, gibt Kilb zu: „Da werden die Quadratmeter, auf die eine Scheune im Vogelsbergkreis stehen, genau so bewertet wie bei der Penthouse-Wohnung in Frankfurt.“ Doch dafür gebe es zum Beispiel auch keine Wertsteigerung, nur weil der Kaufwert eines Objekts in der Nachbarschaft gestiegen sei. Im Bundesmodell wirken sich die Verkaufspreise in der Umgebung unmittelbar auf den Steuersatz einer Immobilie aus.
Geld zurück bei Falsch-Berechnung? Eher nicht...
Solltem einzelne Positionen falsch berechnet worden sein und erst danach die Verfassungswidrigkeit festgestellt werden, dürfen Steuerzahler sich übrigens nicht auf allzu viel Entgegenkommen vom Fiskus freuen. „Eine rückwirkende Erstattung der Grundsteuer ist nicht zu erwarten“, sagt Michael Ehrentreich vom Bund der Steuerzahler gegenüber der FAZ. Auch Steuerberater Jürgen Lindauer von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG sieht das so. In früheren Fällen, zum Beispiel bei der Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer und der alten Grundsteuer, wurde auch nicht rückwirkend zurückgezahlt.
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Philippe Fischer
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