Erfolgreiche Eilanträge gegen Bescheide: Finanzgericht hält Scholz' Grundsteuer für verfassungswidrig
Ein Beitrag von
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer geäußert, die Bundeskanzler Olaf Scholz 2019 in seiner Zeit als Bundesfinanzminister eingeführt hat.
Das höchste Finanzgericht des Bundeslandes gab in einem Eilverfahren zwei Antragstellern recht, die Beschwerde gegen ihre Bescheide eingelegt hatten.
Man habe ernste Zweifel daran, „dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes überhaupt geeignet seien, eine realitäts- und relationsgerechte Grundstücksbewertung zu erreichen“, teilte die Justizbehörde in Neustadt an der Weinstraße mit.
Lesen Sie auch: Ex-Minister Rupert Scholz hält Lindners „Notlage“ für verfassungswidrig: „Eklatanter Verfassungsbruch“
Gesetz könnte in Karlsruhe landen
Das Gesetz könnte nun in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wo gerade erst der Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung für verfassungswidrig erklärt wurde. Das neue Grundsteuer-Modell wird in neun Bundesländern – unter anderem Rheinland-Pfalz – angewandt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte erst vor kurzem den Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung für verfassungswidrig erklärt.
„Allein in Rheinland-Pfalz gab es rund 280.000 Einsprüche gegen die Bescheide zur Berechnung der Grundsteuer – das spricht Bände“, teilte René Quante, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler in Mainz mit.
Die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell sei von der Politik als unbürokratisch, fair und verfassungsfest angepriesen worden. „Doch dieses Märchen zerbröselt stückweise“, so Quante.
Grundsteuerwert zu hoch
In einem der Fälle ging es um ein unrenoviertes Haus aus dem Jahr 1880, bei dem der zuständige Gutachterausschuss einen Bodenrichtwert von 125 Euro pro Quadratmeter festgelegt hatte. Das Finanzamt hatte aber den gesetzlich normierten Mietwert angewandt und dadurch den Grundsteuerwert des 351 Quadratmeter großen Grundstücks auf 91.600 Euro festgesetzt - also auf mehr als das doppelte.
Im zweiten Fall hatte ein Gutachterausschuss den Bodenrichtwert für ein Einfamilienhaus von 1977 auf 300 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. Die Eigentümer forderten jedoch einen Abschlag von 30 Prozent aufgrund einer ungünstigen Lage und damit verbundener Nutzungseinschränkungen des Hauses. Das Finanzamt setzte den Grundsteuerwert aber ohne Abschlag auf 318.800 Euro fest.
Lesen Sie auch: Drei Millionen Einsprüche! Die neue Grundsteuer wird zum Fiasko
Mehr NIUS:
Die skurrilsten Beschlüsse des Linken-Parteitags
Regierungs-Kommission fordert die AfD-Rente – die große NIUS-Analyse zu den 33 Empfehlungen
Bericht: Das will die AfD an deutschen Schulen und Universitäten verändern
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Mehr NIUS:
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Climate-Trouble: „Sie steckten mich in einen fensterlosen Raum“ – wie ein kritischer Professor aus seiner Universität gemobbt wurde
Kretschmer kritisiert AfD-Strategie: „Das bloße Ausgrenzen bringt nichts“
Aus Angst vor einer AfD-Regierung: Innenminister planen neue deutsche Sicherheitsarchitektur
Redaktion
Artikel teilen
Kommentare