Neue EU-App: So greift sie die Meinungsfreiheit an
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Die EU-Kommission hat eine App zur Altersverifikation vorgestellt. Sie orientiert sich laut Kommission am Modell des Covid-Zertifikats. Der Zugang zu bestimmten Websites kann damit für Nutzer unter 18 Jahren gesperrt werden. Offiziell spricht Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von einer Maßnahme zum Jugendschutz. Doch ihre Aussagen bei der Pressekonferenz, bei der sie die App am Donnerstag vorstellte, zeigen: Die Europäische Union plant abermals einen Zugriff auf den öffentlichen Diskurs.
Es ist bezeichnend, dass sich von der Leyen bei ihrer Pressekonferenz ausgerechnet auf das Covid-Zertifikat bezog: War dies doch der Einstieg, um die Gewährung von Grundrechten abhängig zu machen von erwünschtem bzw. unerwünschtem Verhalten der Bürger. In nur drei Monaten, so erklärte von der Leyen am Mittwoch, sei die App damals entwickelt worden und habe Europa geholfen, wieder in den Alltag zurückzukehren. „Das war ein riesiger Erfolg, und nun nutzen wir diesen Erfolg und wenden ihn auf die App zur Altersüberprüfung an.“
Während der Pandemie übte der Staat über die Covid-Zertifikate Kontrolle über den öffentlichen Raum aus, erlaubte nur bei entsprechendem Impf-Status den Zutritt zu bestimmten Räumlichkeiten, Veranstaltungen, sozialen Zusammenkünften. Bei der Verifikations-App geht es nun erneut um die staatliche Regulierung des persönlichen Zugangs, diesmal zum digitalen Raum. Wer sich wo im Netz informiert, wer seine Meinung kundtut, kann mithilfe der App reguliert werden.

EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen und Ursula von der Leyen präsentieren die neue App.
Neue EU-App: freie Meinungsäußerung in Gefahr
Zwar ist die App noch nicht verpflichtend. Doch von der Leyen macht kein Hehl daraus, dass sie das australische Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren als Vorbild sieht. Schon im September vergangenen Jahres hatte sie sich dazu bekannt. Sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene beraten derzeit Expertengruppen im Auftrag der Regierung über mögliche Lösungen.
Millionen Kindern und Jugendlichen könnte damit das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und auf Informationsfreiheit genommen werden, wenn sie auf Plattformen wie X, Instagram oder TikTok nicht mehr zugreifen könnten.
Aufhorchen lässt nun ein Vergleich, mit dem von der Leyen eine solche Maßnahme rechtfertigte und zugleich die App anpries: „Mit dieser App können Nutzer also ihr Alter nachweisen, wenn sie auf Online-Plattformen zugreifen, genauso wie Geschäfte einen Altersnachweis verlangen, wenn jemand dort alkoholische Getränke kauft.“
Tatsächlich ist die Metapher schief. Wenn von der Leyen im richtigen Bild bliebe, würde der Ausweis bereits beim Betreten des Geschäfts vorgelegt und der Zutritt verweigert werden müssen. Das ist aber gerade nicht so. Der Verkaufsstopp gilt nur für ein sehr spezifisches Produkt, den Alkohol – bei dem es sich um einen Giftstoff handelt. Von der Leyen erklärt mit dieser Metapher nun auch Inhalte im Netz zum Giftstoff, und zwar nicht nur solche, die tatsächlich Schaden bei Kindern anrichten können – etwa Pornographie oder Gewalt-Darstellungen –, sondern ganz grundsätzlich die Orte des freien Meinungsaustauschs.
Freie Rede als Gift für die Gesellschaft, das ist das Bild, das die Kommissionspräsidentin in den Köpfen der Bevölkerung verankern will.
Warnung vor „schädlichen Inhalten“
Das wird auch mit Blick auf ein weiteres Wort deutlich, mit dem sie die App bewarb. Von der Leyen erklärte, je mehr Zeit Kinder online verbrächten, desto wahrscheinlicher sei es, „dass sie schädlichen und illegalen Inhalten ausgesetzt sind“. Das Wort „schädlich“ tauchte auch im Zusammenhang mit den Drohungen der EU gegen Elon Musk auf, den Besitzer der Plattform X. Nachdem Musk im August 2024 angekündigt hatte, ein Gespräch mit AfD-Chefin Alice Weidel führen zu wollen, schrieb der damalige EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton einen Drohbrief an Musk, den er mit den Worten veröffentlichte: „Da weltweit bei Ereignissen mit großem Publikum die Gefahr besteht, dass potenziell schädliche Inhalte in Europa verstärkt verbreitet werden, habe ich diesen Brief an Elon Musk geschickt.“
„Schädlich“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der kein illegales, sondern bloß ein sozial unerwünschtes Verhalten definiert – ähnlich wie die „negativen Auswirkungen auf den zivilen Diskurs oder Wahlen“, die im Leitfaden der sogenannten Trusted Flagger als „unzulässiger Inhalt“ genannt werden. Immer wieder versucht die EU, den freien Diskurs mit solchen Einschüchterungs-Vokabeln zu lenken. Zentrales Instrument dafür ist der Digital Services Act der EU, der auch für ein Social-Media-Verbot zentral werden könnte.
Artikel 28 des Gesetzes regelt den „Schutz von Minderjährigen“, dort heißt es: „Anbieter von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, müssen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb ihres Dienstes zu sorgen.“
Das Wort „Maßnahmen“ öffnete schon zu Pandemie-Zeiten das Tor für den Entzug der Grundrechte. Nun könnte es erneut zur Vokabel des staatlichen Übergriffs werden.
Lesen Sie auch: Kurz vor Gespräch mit Trump: EU-Kommissar veröffentlicht Drohbrief an Elon Musk
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