Exklusiv! Schönbohm-Affäre: Union will Innenministerin Faeser vorladen
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Die Unionsfraktion will für kommenden Dienstag eine Sondersitzung des Innenausschusses im Bundestag beantragen und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorladen. Das erfuhr NIUS aus Kreisen der Unionsfraktion.
Hintergrund ist die Entlassung des früheren Chefs des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm (CDU).
Der ehemalige Chef des BSI wurde nach Vorwürfen, die ihm eine Nähe zum russischen Geheimdienst unterstellten, von seinem Posten entfernt. Diese Anschuldigungen erhob Jan Böhmermann in seiner Sendung ZDF Magazin Royale. Später erwiesen sie sich als unbegründet.

Arne Schönbohm
Nun kam auch heraus: Faeser soll den Verfassungsschutz gegen Schönbohm instrumentalisiert haben. Focus Online zufolge ließ Faeser das gesamte Umfeld von Schönbohm überwachen, einschließlich Bekannter und Kollegen. Ein Beamter des Bundesinnenministeriums kommentierte die Maßnahmen schon im Frühjahr mit: „Die Frau Ministerin hat total überzogen, sie hat mit Kanonen auf Spatzen schießen lassen. Dafür muss sie sich jetzt verantworten!“
„Die Vorgehensweise der Bundesinnenministerin im Fall Schönbohm ist ein fast beispielloser Personalskandal, dessen Konsequenz der Rücktritt der Ministerin sein müßte“, meint auch der Staats- und Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau gegenüber NIUS. Ihr Handeln zeuge von Rechtsblindheit und -feindlichkeit. „Sollten aufgrund der Äußerungen eines TV-Clowns Verdachtsmomente gegen einen Behördenpräsidenten bestehen, so wäre, wie Schönbohm es ja verlangt hat, ein Disziplinarverfahren durchzuführen gewesen“, erklärt der Jurist. Stattdessen aber habe die Ministerin Schönbohm „erst faktisch strafversetzt und dann angeordnet, hierfürrechtfertigende Fakten zu finden“. Als das BMI „beim besten Willen keine fand, wurde der Verfassungsschutz (offenbar unter Hintanstellung seiner wirklichen Aufgaben) mit dieser Aufgabe betraut.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
Schönbohm klagt gegen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) wegen Verstoßes gegen die beamtliche Fürsorgepflicht. Auch gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann leitet Schönbohm wegen „schwerer Persönlichkeitsverletzungen“ rechtliche Schritte ein.
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Ralf Schuler
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