Experten kritisieren Gesetzentwurf für schnellere Abschiebungen: „Faesers Plan macht in Wirklichkeit überhaupt keinen Sinn“
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Der neue Gesetzesplan von Innenministerin Nancy Faeser klingt knallhart: Wer Terror „liked“, soll abgeschoben werden. Doch Bundespolizeigewerkschaft-Chef Heiko Teggatz meint bei NIUS: „Dieses Gesetz macht so keinen Sinn“. Es betreffe Gruppen wie Geduldete oder anerkannte Asylbewerber nicht. Der CDU-Innenexperte Throm betont zudem: „Nicht jeder, der auf einer Kalifats-Demo Terror bejubelt, wird damit abgeschoben“.
Das Ampel-Kabinett hat am Mittwoch (26. Juni) einem Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zugestimmt. Demnach könnten Ausländer künftig schneller ausgewiesen werden, wenn sie Terror befürworten oder gutheißen. Ein Like oder Kommentar im Netz könnte schon dafür ausreichen.
Faeser teilte mit, „hart“ gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz vorzugehen. „In Deutschland wurden die Terrorangriffe der Hamas auf Israel auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert.“ Auch wurde die „islamistische Messerattacke in Mannheim, bei der der junge Polizeibeamte Rouven L. getötet wurde, im Netz verherrlicht.“
Doch können durch die Faeser-Änderungen im Ausweisungsrecht tatsächlich Personen abgeschoben werden, sobald sie nur ein Like für Antisemitismus, Islamismus und Terror klicken?

Bisher kann Deutschland nicht Straftäter nach Afghanistan oder Syrien abschieben.
„Geduldete und anerkannte Asylbewerber betrifft es nicht“
Der Chef der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, meint: Nein! Denn: der Personenkreis, der den Gesetzesplan betreffen würde, sei nicht groß genug. Die „schnelleren Abschiebungen“ könnten damit bei vielen Islamisten-Sympathisanten, Terror-Anhänger oder Juden-Hasser nicht greifen.
„Es hat keine Auswirkungen auf diejenigen, die hier geduldet sind, weil bei ihnen die Abschiebung ausgesetzt ist – egal ob sie Straftaten begehen oder nicht. Bei Personen mit einer Duldung, ist das Asylverfahren negativ entschieden, doch die Abschiebung ist ausgesetzt aus unterschiedlichen Gründen“, erklärt Teggatz.
Auch „anerkannte Asylbewerber, trifft der Gesetzentwurf nicht“, sagt der Polizeigewerkschaftler, „sie haben einen anerkannten Schutzstatus, weil ihnen zum Beispiel Tod im Heimatland droht.“ „Diese zwei doch sehr großen Personenkreise trifft das geplante Gesetz also schonmal überhaupt nicht.“

„In der Praxis wird sich nahezu nichts ändern“
Nicht zu vergessen seien auch die Antisemiten auf den Anti-Israel-Demonstrationen, wovon viele staatenlose Palästinenser sind, die unter anderem aufgrund fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können. Die „einzigen, die das Gesetz berühren wird“, seien Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis, so Teggatz.
Der Polizeigewerkschaftler deutlich: „Deshalb macht der Plan von der Innenministerin in Wirklichkeit keinen Sinn. In der Praxis wird sich nahezu nichts ändern. Denn Deutschland ist immer noch nicht in der Lage abzuschieben. Deshalb haben wohl auch die Grünen im Kabinett zugestimmt.“

2019: Ein abgeschobener Afghane küsst den Boden auf dem Flughafen in Kabul, nachdem er aus dem Abschiebe-Flieger stieg.
Stattdessen bräuchte der Bund laut Teggatz endlich eigene Abschiebezentren. Und die Bundespolizei müsse „zur zuständigen Behörde für Abschiebungen“ werden, „dann können wir endlich die über 50.000 Menschen in Deutschland, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, abschieben.“
CDU-Innenexperte: „Nicht jeder, der auf Kalifats-Demo Terror bejubelt, wird abgeschoben“
Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Alexander Throm (CDU), sagt zu NIUS: „Die Ampel verschenkt eine Gelegenheit, das Ausweisungsrecht endlich an die heutige Zeit anzupassen.“

CDU-Innenexperte Alexander Throm
Der Entwurf sei „ein Minimalkompromiss – mehr nicht“. Während man bisher „für eine Ausweisung terroristische Taten – also im Plural – billigen musste, soll jetzt auch eine einzelne gebilligte Tat genügen. Und es wird nicht mehr nur Billigung in schriftlichen Werken berücksichtigt, sondern auch auf Social Media.“
Der Innenexperte erklärt, beides sei richtig, lasse aber entscheidende Probleme außen vor: „Wer ohne Bezug zu einer konkreten Tat allgemein islamistischen Terror bejubelt, also beispielsweise bei einer Kalifats-Demo oder mit Hamas-Propaganda, muss weiterhin keine Ausweisung befürchten. Hier muss Nancy Faeser dringend nachbessern.“
Das Bejubeln einer Terrortat müsse also eine bestimmte Tat betreffen. Erst dann greift der neue Ausweisungstatbestand. Auch die „grassierenden antisemitischen Straftaten sollen endlich direkt zu einer Ausweisung führen“, fordert Throm.
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