Faeser plant Abschiebungen von Clan-Mitgliedern, auch wenn sie nicht straffällig geworden sind
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- Das Bundesinnenministerium plant künftig auch Abschiebungen von Clan-Mitgliedern, die bis dato nicht straffällig geworden sind. Das geht aus einem entsprechenden Entwurf hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.
- Geplant ist eine Ausweitung des Terrorismus-Paragraphs.
- Der Entwurf birgt auch Probleme.
Jetzt will die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) offenbar durchgreifen: Künftig sollen Mitglieder krimineller Clans auch dann abgeschoben werden können, wenn sie keine Straftaten begangen haben. Eine entsprechende Regelung findet sich in dem „Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung“, den das Ministerium von Nancy Faeser am vergangenen Donnerstag veröffentlicht hat. Wie sich das Ganze in der Praxis gestalten soll, bleibt jedoch vorerst unklar.
„Unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung“, heißt es in dem Entwurf, sollten „Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren. „Angehörige sogenannter Clan-Strukturen“ sollen so künftig leichter abgeschoben werden können, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage der SZ.

Ein Verdächtiger wird bei einer Clan-Razzia abgeführt.
Ursprünglich hätte es sich hierbei nicht um einen Vorschlag aus der Ampel-Koalition gehandelt, heißt es weiter. Der Vorstoß sei vielmehr von einigen Bundesländern ausgegangen. Das ändert jedoch nichts daran, dass sich Nancy Faeser die Idee offenbar zu Eigen gemacht hat. „Ob eine solche Regelung indes verhältnismäßig ist und das Regelungsziel ohne ungewollte Nebenfolgen erreicht werden kann, soll nun noch einmal eingehend mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden“, kündigt die Sprecherhin weiterhin an.
Terror-Paragraph soll ausgeweitet werden
Gemäß Ministeriumsentwurf soll hierfür der Terror-Paragraph ausgeweitet und um einen Passus ergänzt werden, der den Fall der Zugehörigkeit eines Ausländers zu einer „kriminellen Vereinigung“ umfasst. Gemeint sind damit explizit jene Personen, die selbst nicht straffällig geworden sind, stellt das Ministerium klar. Für alle anderen existierten bereits ausreichende Regelungen. Vielmehr ginge es um Personen, die aus Sicht der Behörden durchaus „Angehörige der organisierten Kriminalität“ seien, aber bis dato nicht abgeschoben werden konnten.
Im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ist es bereits seit längerem möglich, Ausländer abzuschieben, die zum Beispiel einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppierung gespendet hat. Auch hier gilt, dass sie auch dann ausgewiesen werden können, wenn sie sich selbst nicht strafbar gemacht haben. Die Frage wird jedoch sein, wie man die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Clan-Struktur definiert und wie dies dann gerichtlich überprüft werden soll, da es in vielen dieser Großfamilien auch einen Teil gibt, der mit organisierten Kriminalität nichts zu tun hat.

Polizisten dringen im Rahmen einer groß angelegten Razzia in ein Haus ein. Mit einer Großrazzia ging die Polizei gegen mutmaßliche Hehler und Betrüger vor, darunter Mitglieder des Al-Zein-Clans.
Zwei Drittel der Clan-Mitglieder besitzen bereits einen deutschen Pass
Dazu gesellen sich weitere Probleme: So handelt es sich bei vielen der sogenannten „arabischen Clans“ genau genommen um Mhallami-Kurden, die von der Türkei in den Libanon und anschließend nach Deutschland migriert sind. In den allermeisten Fällen fühlt sich deshalb weder der Libanon, noch die Türkei zuständig. Pässe existieren zumeist nicht. Eine Rückführung ist somit fast unmöglich.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie viele Personen überhaupt davon betroffen wären. Fakt ist: Rund zwei Drittel der in Deutschland ansässigen Clan-Angehörigen sind längst eingebürgert. Die Zahl derer ohne deutschen Pass fällt also, entgegen der landläufigen Meinung, deutlich geringer aus. Dies könnte dank der Einbürgerungsreform der Ampel auch bei den neu ansässigen Clans aus Syrien zum Problem werden.
In Deutschland gelten 300.000 Menschen als ausreisepflichtig
Auch bleibt fraglich, wie die Innenministerin Deutschlands generelles Abschiebe-Problem in den Griff bekommen will. Zwar sieht der Ministeriumsentwurf unter anderem auch eine Ausweitung des sogenannten Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage vor und Beamte sollen sich künftig auch ohne richterlichen Beschluss Zugang zu Flüchtlingsunterkünften verschaffen können. Ob diese Maßnahmen jedoch ausreichen, um das Problem der geringen Rückführungen in den Griff zu bekommen, bleibt fraglich.
In der Bundesrepublik galten allein 2022 etwa 300.000 Menschen als vollziehbar ausreisepflichtig. Zugleich scheiterten zwei Drittel aller Rückführungen. Gerade einmal 12.945 Menschen wurden im vergangenen Jahr abgeschoben.
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