Faeser plant Anschwärz-Gesetz des Grauens! Geheimdienst soll Menschen in ihrem privaten Umfeld verächtlich machen dürfen
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will aus dem Bundesverfassungsschutz – dem deutschen Inlandsgeheimdienst – offenbar eine Art Anschwärz-Behörde machen: Verfassungsschützer sollen in Zukunft auch Privatpersonen wie Vermietern, Sporttrainern und sogar Familienmitgliedern heimlich zuflüstern dürfen, wenn jemand in Verdacht steht, eine radikale Gesinnung zu haben. Wohlgemerkt: nicht erst wenn ein Gericht darüber entschieden hat oder eine konkrete Gefahr für die demokratische Grundordnung oder schwerste Straftaten zu erwarten sind.
Die „Übermittlung“ der Radikalitäts-Vorwürfe muss einzig der „Deradikalisierung“ dienen oder irgendwie helfen, „das Gefährdungspotenzial zu reduzieren“, so der schwammige Wortlaut im Gesetzentwurf, der bereits im August von der Bundesregierung mit Zustimmung der FDP durchgewunken wurde.
Die Süddeutsche Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.

Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, und Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2022.
Verstärkte Einflußnahme des Verfassungsschutzes im Privaten
EIGENTLICH ist die Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz, politische „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ aufzuspüren, zu beobachten und bei konkreten Gefahrenmomenten – etwa bei Vorbereitung schwerer Straftaten oder Anschlägen – die Sicherheitsbehörden darüber zu informieren.
Also in Fällen, in denen Menschen oder Gruppen versuchen, Deutschland als demokratische Organisation anzugreifen und abzuschaffen.

Der neue Paragraph 20 des geplanten Gesetzes erlaubt die Weitergabe von Informationen, sobald eine Person „deradikalisieren“ könne.
Agenten des Geheimdienstes dürfen Informationen derzeit nur dann an Privatpersonen weitergeben, wenn eine gesonderte Genehmigung aus dem Innenministerium vorliegt und soweit dies nötig ist „zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Gewährleistung der Sicherheit von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen“, wie es in Paragraph 19 des bestehenden Gesetzes steht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der deutsche Inlandsgeheimdienst.
Faeser will nun den Einfluss des Verfassungsschutzes auf das gesellschaftliche Leben kräftig ausweiten – und das Gesetz noch im November durch den Bundestag peitschen.
Kubicki: „Aus rechtsstaatlichen Erwägungen völlig inakzeptabel“
Obwohl auch die FDP-Minister im Kabinett dem Entwurf zugestimmt haben, sieht Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki die Pläne mehr als kritisch und will im Bundestag grundlegende Änderungen erreichen.
Zu NIUS sagt das FDP-Urgestein: „Diese Art des behördlichen Vorgehens ist aus rechtsstaatlichen Erwägungen völlig inakzeptabel, weil insbesondere Rechtsschutz dagegen kaum möglich ist. Daher erwarte ich hierbei noch substanzielle Änderungen im parlamentarischen Prozess.“

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) nennt das geplante Vorgehen „völlig inakzeptabel“.
Gegenüber der SZ kritisierte auch FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle das Gesetzesvorhaben: „Die Nachrichtendienste dürfen Dinge, die andere Behörden nicht dürfen. Deswegen gibt es in Deutschland das Trennungsprinzip, das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.“ Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022 fügte er hinzu: Es sei „auch keine Option, durch ein allzu hektisches Gesetzgebungsverfahren auf den letzten Metern dieselben Fehler zu wiederholen, die für diesen Beschluss aus Karlsruhe ursächlich sind“.
Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz sagte der Zeitung, es könne gute Gründe geben, weshalb der Verfassungsschutz einen Vermieter warnen möchte, bevor zum Beispiel Neonazis bei ihm einziehen und ein Schulungszentrum errichten. Solche speziellen Fälle müsse man regeln. Über die „Verhandlungstaktik“ sowie den „Zeitplan des Bundesinnenministeriums in diesem sensiblen Gesetzgebungsprozess“ aber sei er „befremdet“.
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