Faeser verbietet Hamas, aber Bundesländer wissen nichts davon ...
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Vier Wochen nach dem schrecklichen Terror-Angriff der Hamas auf Israel hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Betätigungsverbot für Hamas und das Netzwerk „Samidoun“ bekanntgegeben.
Theoretisch hieße das: Das Vermögen der Islamisten wird eingezogen, Internetauftritte und Konten in sozialen Medien werden abgeschaltet, jegliche Aktivität für eine der Organisationen wäre strafbar und könnte von der Polizei verfolgt werden. Betonung: könnte.
Das Problem: Faeser hat den für die Umsetzung der Verbote zuständigen Ländern keine Verbotsverfügung zukommen lassen, wie Bild berichtet. „Uns liegt keine Verbotsverfügung vor“, zitiert das Blatt das Brandenburger Innenministerium.
Keine Handhabe für die Länder – das Entscheidende fehlt
Ohne Verbotsverfügung für die Länder bleibt das Faeser-Verbot folgenlos, denn die Landesbehörden wissen nicht, welche Möglichkeiten Polizei & Co. bei Verstößen haben. Sie können schlicht nicht handeln.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU)
NRW-Innenminister Reul sagte der Bild: „Organisations- und Betätigungsverbote sind ein wichtiges rechtsstaatliches Mittel, um menschenfeindlichen und gewalttätigen Vereinigungen einen Riegel vorzuschieben. Frau Faeser ist heute den richtigen Weg gegangen. Aber manchmal ist es klüger, erst zu planen und dann den großen Rundumschlag rauszuposaunen. Können bei diesen Demokratie-Feinden jetzt überhaupt noch Beweismittel und Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen werden?“
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Längst überfällig: Faeser verbietet Hamas und Palästinenser-Netzwerk Samidoun
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