Faesers nächste Falschaussage: So täuscht die Ministerin uns über den Grenzschutz
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Dürfen illegale Einwanderer „auch mit physischer Gewalt“ an der EU-Außengrenze aufgehalten werden? CDU-Politiker Jens Spahn hat mit seiner Aussage im Pioneer-Podcast eine Debatte losgetreten und die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen sich aufgebracht.
Angesprochen auf Spahns Aussage, sagte Faeser: „Das geht natürlich rein rechtlich gar nicht“, weswegen sie sich gar nicht weiter dazu äußern wolle.
Nur: Das stimmt nicht. Das ist die Unwahrheit.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat bei ihrem Pressestatement nicht ganz die Wahrheit gesagt.
„Selbst ein Zaun ist physische Gewalt. Grenzzäune werden ja genutzt. Das ist nicht verboten. Unter Umständen darf auch die Polizei mit physischer Gewalt Personen am Grenzübertritt hindern“, sagt Heiko Teggatz, Chef der Bundespolizeigewerkschaft zu NIUS. Und weiter: „Erinnern Sie sich an den Herbst 2021, an dem Menschen den Grenzzaun zwischen Polen und Belarus beschädigt haben – da hat die Polizei Wasserwerfer eingesetzt.“
Im Grunde sei bei jeder polizeilichen Maßnahme unmittelbarer Zwang, also physische Gewalt, zulässig, wenn eine Person sich widersetzt oder Widerstand leistet, so Teggatz weiter und erklärt es an einem simplen Beispiel: „Wenn ein Ladendieb keine Lust hat, auf die Polizeiwache zu kommen, sagen wir ja auch nicht, tut uns leid dann nicht. Insofern dürfen wir auch jemand unter Ausübung unmittelbaren Zwangs in ein Flugzeug setzen, auch wenn er das nicht möchte.“

Chef der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz
Mit Blick auf die Situation einer illegalen Einreise in die EU bestätigt diese Auffassung der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek von der Universität Freiburg: „Unter völkerrechtlichen Aspekten ist der Einsatz von physischer Gewalt durch staatliche Autoritäten möglich. Wenn jemand unerwünscht in ein Land eindringt, kann man ihn daran hindern – auch mit physischer Gewalt. Einzig die Verhältnismäßigigkeit muss gewahrt bleiben.“
NIUS hat bei Faeser nachgefragt, auf welche rechtliche Grundlage sie ihre Aussage stützt, und welchen Nutzen eine Außengrenze stiftet, wenn man eine illegale Einreise nicht verhindern dürfe. Die Anfrage blieb unbeantwortet.
Spahn fordert „Klares Signal: dieser irreguläre Weg, das ist zu Ende“
Spahn hatte den Vorstoß im Podcast von Pioneer gemacht. Wörtlich sagte er:
„Der entscheidende Schlüssel ist die Begrenzung des Zuzuges illegaler Migration, da muss die Zahl denklogisch eigentlich auf 0 – denn sie ist ja illegal. Wie das geht: vor allem EU-Außengrenzenschutz ...“, so Spahn, ehe er unterbrochen wurde.

CDU-Fraktionsvize Jens Spahn
Interviewer Garbor Steingart hakte ein, fragte nach: „Sagen wir es konkret: das heißt eine Mauer, das heißt ein Sperrstreifen, das heißt Stacheldraht, das heißt bewaffnete Kräfte.“
Spahn: „Das heißt auch mit physischer Gewalt gegebenenfalls irreguläre Migration aufzuhalten – so machen wir es am Flughafen ja auch. Jedes Mal wenn ich einreise nach Deutschland aus den USA, aus anderen Ländern außerhalb der EU, wird ganz selbstverständlich der Pass kontrolliert, wird selbstverständlich gefragt, warum hier eigentlich wer in die EU und nach Deutschland einreisen möchte. Und wer keinen guten Grund hat und keinen Rechtsgrund, der kommt auch nicht rein, der wird im Zweifel auch aufgehalten.“
Spahn weiter: „Und ja, dieses Prinzip gehört aus meiner Sicht auch an die EU-Außengrenze. Mit dem klaren Signal: dieser irreguläre Weg, dieses völlig Kontrollfreie, das ist zu Ende. Und gleichzeitig – und das ist der wichtige zweite Teil – nehmen wir aber natürlich Menschen auf, aber eben gezielt aus Krisenregionen und nicht nur junge Männer mit dem Recht des Stärkeren, die es geschafft haben.“
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