„Faktisches Einreiseverbot für alle“: Merz’ knallharter 5-Punkte-Plan für die Migrations-Wende
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CDU-Chef Friedrich Merz reagiert auf den Messer-Mord von Aschaffenburg durch einen ausreisepflichtigen Afghanen mit einem knallharten Fünf-Punkte-Plan für eine Wende in der Migrationspolitik in Deutschland. Als nächster Bundeskanzler will er am ersten Tag per Richtlinienkompetenz damit beginnen.
Dabei sollen diese Forderungen eine unverhandelbare Bedingung für eine mögliche Regierungsbildung sein: „Mir ist es völlig gleichgültig, wer diesen Weg politisch mitgeht – ich sage nur: Ich gehe keinen anderen. Und wer ihn mit mir gehen will, muss sich nach diesen fünf Punkten richten. Kompromisse sind in diesen Themen nicht mehr möglich.“
Merz weigere sich, „dass die Taten von Mannheim, Solingen, Magdeburg und jetzt Aschaffenburg die neue Normalität in Deutschland sein sollen“. Das Maß sei „endgültig voll“.
NIUS dokumentiert Merz’ 5-Punkte-Plan:
1. Grenzen am ersten Tag als Kanzler dicht
Schon seit August 2024, seit dem islamistischen Messer-Terror von Solingen, spricht er davon, am ersten Tag als möglicher Bundeskanzler will er es umsetzen: Friedrich Merz will als Bundeskanzler die Grenzen für jede Form der illegalen Einwanderung komplett schließen und auch Menschen an der Grenzen zurückweisen, die Asyl suchen.

Die Bundespolizei soll an den Grenzen alle illegalen Einreisen aufhalten.
Wörtlich sagte Merz: „Im Falle meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland werde ich am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen.“
Merz spricht von einem „faktischen Anreiseverbot“ für alle ohne gültige Einreisedokumente.
2. Bundespolizei soll Haftbefehle beantragen dürfen
Merz will der Bundespolizei per Gesetz die Kompetenz geben, selbst Haftbefehle zu beantragen. „Vor allem die Bundespolizei greift regelmäßig an den Grenzen, in den Bahnhöfen und in den Flughäfen ausreisepflichtige Personen auf“, so Merz, sie dürfe dann aber keine Haftbefehle beantragen.
Die Union werde kommende Woche, in der letzten Sitzungswoche vor der Wahl, einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen.
3. Ausreisepflichtige kommen in Gewahrsam
Ausreisepflichtige sollten, so Merz, in Gewahrsam genommen werden. „Ausreisepflichtige Personen, die aufgegriffen werden, dürfen nicht mehr auf freien Fuß gesetzt werden. Sie müssen in Ausreise-Gewahrsam oder in Ausreise-Haft genommen und so schnell wie möglich abgeschoben werden“, so Merz.
Dafür solle der Bund möglichst viele Liegenschaften wie Kasernen zur Verfügung stellen, um die Zahl der Plätze im Abschiebe-Gewahrsam „signifikant zu erhöhen“. Es sei „inakzeptabel“, dass bei mehr als 40.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen nur rund 750 Plätze für Abschiebe-Gewahrsam bereitstünden.

Ausreisepflichtige sollen umgehend in Gewahrsam genommen werden bis zu ihrer Abschiebung oder Ausreise.
4. Auch die Bundespolizei soll abschieben
Merz will nicht nur täglich, sondern auch deutlich mehr Abschiebungen mit der Hilfe der Bundespolizei durchführen lassen.
Wörtlich sagte er: „Der Bund muss auch über die Bundespolizei einen eigenen, größeren Beitrag zur Abschiebung ausreisepflichtiger Personen übernehmen. Der Bund darf diese Aufgabe den Ländern nicht länger allein überlassen. Abschiebungen und Rückführungen müssen ab sofort täglich stattfinden.“
Somit solle die Zahl der Abschiebungen die Zahl der illegalen Einreisen, die durch die faktische Schließung der Grenze gen 0 sinken soll, erstmals seit Jahren übersteigen.

Merz will die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöhen.
5. Straftäter und Gefährder unbefristet in Abschiebe-Arrest
Ausreisepflichtige Gefährder und Straftäter sollen nicht nur bei einem Aufgriff in Gewahrsam genommen werden, für sie soll das Gewahrsam unbefristet lang sein können – bis zur freiwilligen Ausreise oder einer gelungenen Abschiebung, so Merz.
„Wir werden unter meiner Führung das Aufenthaltsrecht so ändern, dass jeder ausreisepflichtiger Straftäter und Gefährder in zeitlich unbefristeten Ausreise-Arrest genommen werden kann, bis er die ihm mögliche freiwillige Ausreise antritt oder die zwangsweise Abschiebung gelingt.“
Migrationswende erst in drei bis vier Monaten
Mit seinem 5-Punkte-Plan entscheidet sich der CDU-Chef dafür, die Migrationswende erst nach der Wahl und nach einer Regierungsbildung, also in frühestens drei bis vier Monaten, zu vollziehen.
Einer Abstimmung über besagte Vorstöße und mögliche Gesetzesänderungen in der kommenden Woche, der letzten Sitzungswoche vor der Wahl, will Merz offenbar aus dem Weg gehen – wohl, um es nicht auf „Zufallsmehrheiten“ mit der AfD ankommen zu lassen, wie er Ende des vergangenen Jahres erklärt hatte. Merz hatte mehrfach deutlich gemacht, unter keinen Umständen mit der AfD zusammenarbeiten zu wollen. An eine Mehrheit mit der Rest-Ampel aus SPD und der Grünen Partei scheint Merz nicht zu glauben.

Eine sofortige Gesetzesänderung mit der SPD von Kanzler Scholz scheint Merz nicht für realistisch zu halten – eine Mehrheit mit der AfD will er nicht.
Ob SPD oder Grüne – mindestens eine von beiden Parteien scheint beim Blick auf die aktuellen Umfragen als Koalitionspartner für die Union notwendig zu sein – ob sie Merz’ 5-Punkte-Plan ohne Kompromisse zustimmen werden, ist freilich vollkommen unklar.
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