Flimmern in der Herzkammer der Demokratie: Warum Bundestagspräsident Bodo Ramelow eine rote Linie überschreitet
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Öffentlich nahm kaum jemand Notiz von jener kleinen Szene am Rande der 53. Sitzung des Deutschen Bundestags am vergangenen Donnerstag, als Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) nach der Rede des AfD-Abgeordneten Ruben Rupp das Wort ergriff: „Herr Abgeordneter, ich behalte mir vor, die Eingangsbemerkungen zum Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein daraufhin anschauen zu lassen und es nochmal anzuhören, ob es unwahre Tatsachenbehauptungen beinhaltet, die Sie in Ihren Formulierungen haben. Ich behalte es mir vor. Ich habe es nur angekündigt, damit es transparent ist, warum ich das hier tue.“ Jeder könne sich die „Markus Lanz“-Sendung ansehen und sich selbst ein Urteil bilden, ob das so stimme.
Ein scheinbar normales Geplänkel am Rande einer ansonsten wenig spektakulären Parlamentssitzung. In Wahrheit geht diese Szene an den Wesenskern der parlamentarischen Demokratie schlechthin.

AfD-Abgeordneter Ruben Rupp
Prüfung auf Richtigkeit der Weltsicht
Das Bundestagspräsidium, die Bundestagspräsidentin und ihre Stellvertreter haben viele Aufgaben – die inhaltliche Bewertung der Abgeordnetenreden gehört eindeutig nicht dazu. Es widerspricht sogar dem freien Mandat der Volksvertreter, die ausschließlich ihrem Gewissen verantwortlich sind, von der Sitzungsleitung in drohender Rhetorik („ich behalte mir vor …“) darüber belehrt zu werden, dass man die Richtigkeit ihrer Weltsicht prüfen werde.
Auf die Frage, ob es eine Rechtsgrundlage für inhaltliche Kommentierung durch das Bundestagspräsidium gebe, antwortet Wolfgang Kubicki (FDP), der als früherer Bundestagsvizepräsident selbst viele Sitzungen geleitet hat, auf NIUS-Anfrage mit einem klaren „Nein“. Und Kubicki wird noch deutlicher: „Für die Stellungnahme des Vizepräsidenten Ramelow gibt es keine Rechtsgrundlage. Ich habe mich auch sehr gewundert, weil die Sitzungsleitung keine höheren Einsichten hat, um zu entscheiden, was richtig oder falsch ist. In keinem Fall wären Ordnungsmaßnahmen zu rechtfertigen.“
Dabei ist weniger erheblich, dass der Abgeordnete Rupp über die tatsächlichen oder vermeintlichen Zensur-Bestrebungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) referierte, in denen auch NIUS vorkommt. Auch die Tatsache, dass ein Bundestagsvizepräsident ausgerechnet von der Linkspartei inhaltliche Kommentierungen anderer Abgeordneter vornimmt, ist nicht der Kern des Problems, auch wenn es – je nach politischer und biografischer Vorprägung – gewiss unterschiedliche Emotionen auslösen mag. Entscheidend ist, dass Ramelow die Freiheit des Abgeordnetenmandats auf offener Bühne angreift, ohne dass sich im Hohen Haus auch nur eine Proteststimme rührt.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU)
Die Demokratie mit undemokratischen Mitteln verteidigen
Das Bundestagspräsidium leitet laut Geschäftsordnung die Sitzungen, sorgt für faire Debatten, repräsentiert das Parlament nach außen und steht der mehrere tausend Köpfe zählenden Bundestagsverwaltung vor. Eine Fakten- oder Sachkundeprüfung gehört grundsätzlich NICHT zu den Aufgaben des Präsidiums und führt die parlamentarische Demokratie in sehr schweres Fahrwasser. Das Mandat jedes einzelnen Abgeordneten genießt einen sehr hohen Schutz. Es ist durch Immunität gegenüber Zugriffen des Staates und der Justiz geschützt und darf sachlogisch deshalb auch nicht Maßregelungen politischer Mitbewerber im Bundestagspräsidium unterstehen. Es ist geradezu ein demokratischer Tabubruch, was Bodo Ramelow getan hat, der leider einem unheilvollen Trend folgt: Wenn es die vermeintlich Richtigen trifft, pfeifen wir auf demokratische Grundregeln und verteidigen die Demokratie mit undemokratischen Mitteln.
Eine Nachfrage von NIUS bei der Pressestelle des Bundestags bleibt unbefriedigend: „Die Bundestagsverwaltung kommentiert keine sitzungsleitenden Hinweise, Erklärungen o.ä. der amtierenden Präsidenten. Unabhängig davon stehen der Sitzungsleitung bei Verstößen gegen die parlamentarische Ordnung oder Würde des Bundestages neben informellen Maßnahmen die formellen Ordnungsmaßnahmen nach der Geschäftsordnung des Bundestages zur Verfügung. Ob eine Verletzung der parlamentarischen Ordnung oder Würde vorliegt, obliegt der Beurteilung des amtierenden Präsidenten.“ Nicht einmal die Frage, welche Stelle im Bundestag die von Ramelow angekündigte Prüfung vornehmen werde, wurde beantwortet.
Viel Spielraum für Interpretation
In der gleichen Bundestagssitzung warf der AfD-Abgeordnete Martin Hess Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) „Inkompetenz“ vor und kassierte von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) einen Ordnungsruf, weil dies ein „direkter Angriff auf die Kollegin“ gewesen sei.
Wenn die Opposition in Debatten der Regierung keine „Inkompetenz“ mehr vorwerfen darf, kann man den Laden in der Tat dichtmachen. Als der Vorgang im Ältestenrat besprochen wurde, wiesen die Regierungsparteien die Beschwerde von AfD-Geschäftsführer Bernd Baumann mit der Begründung zurück, man habe nicht die einzelne Zuweisung von Inkompetenz gerügt, sondern die Rede „in der Gesamtschau“ bewertet. Auch das eine bemerkenswerte neue Kategorie, wenn vermeintliches Fehlverhalten ausgerechnet in einer nicht näher definierten „Gesamtschau“ betrachtet und damit willkürlicher Interpretation gefährlich viel Spielraum gegeben wird.
Herzkammerflimmern
Wenn das Parlament die „Herzkammer der Demokratie“ ist, dann flimmert es seit einiger Zeit schon gewaltig in dieser Herzkammer. Denn die Tatsache, dass die AfD keinen Vizepräsidenten stellt, hat auch mit der Wahlfreiheit der Abgeordneten zu tun, aber es hat eben auch klare machtpolitische Hintergründe, die den Abgeordneten bekannt sein dürften.
Wenn die Beschlüsse im Bundestagspräsidium einstimmig gefasst werden, könnte die AfD mit einem Vizepräsidenten nahezu alle internen Verwaltungsangelegenheiten blockieren oder im Gegenzug Zugeständnisse bis hin zur Besetzung von Posten in der Bundestagsverwaltung fordern. Die 2023 verstorbene Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne) hat das in ihrer Amtszeit über lange Strecken genutzt, um Wunschpersonalien durchzusetzen.
Doch das Fernhalten der AfD aus dem Bundestagspräsidium hat auch noch ganz andere handfeste Nachteile für die größte Oppositionspartei. Im Bundestagspräsidium werden fraktionsübergreifend bestimmte Übereinkünfte getroffen, wie zum Beispiel, dass man keine NS-Vergleiche (übrigens auch im Umgang mit der AfD) und andere Sprachregeln dulden wolle. Fraktionen, die in dem Gremium nicht vertreten sind, erfahren solche vereinbarten Spielregeln nicht, können sie nicht mitgestalten und laufen womöglich unnötig in Konflikte, die nicht sein müssten. Das kann umso härtere Auswirkungen haben, als Entscheidungen, Rügen oder Strafen des Präsidiums – analog zum Schiedsrichter beim Fußball – nicht „diskussionsfähig“ sind und mit anderen Worten klaglos hingenommen werden müssen.
„Dem deutschen Volke“ steht über dem Hauptportal des Reichstags. Ohne wenn und aber. Ein Motto, das auch im Inneren des hohen Hauses gelten sollte und muss. Und noch etwas sollte immer mitbedacht werden: Wer heute demokratische Regeln gegen die AfD aushebelt, kann sich nicht beklagen, wenn die AfD in die Lage kommen sollte, diese ausgehöhlten Regeln einfach auch anzuwenden.
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Ralf Schuler
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