Heizungsgesetz: Förderprogramm soll Anfang 2024 starten
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Das geplante Förderprogramm zum Heizungsaustausch soll Anfang 2024 starten. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervor.
Die Regierung prüft demnach Regeln, die einen reibungslosen Übergang zwischen bestehender und neuer Förderkulisse ermöglichen. „Ob und wieweit es danach Übergangsregelungen für einzelne Programmteile geben wird, wird derzeit geprüft“, so das Ministerium.
Weiter heißt es, die staatliche Förderbank KfW plane, die geplanten zusätzlichen, einkommensabhängig zinsvergünstigten Kredite mit langen Laufzeiten ab dem 1. Januar 2024 anzubieten. Diese sind in einem Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen vorgesehen.

Blick auf eine Hydraulikstation in einem Heizungsraum für Sole-Wasser-Wärmepumpen. In diesem Altbau, der gegenwärtig saniert wird, bekommt jeder Raum eine moderne Klimadecke mit Kapillarrohrmatten als Flächenheizung und -kühlung.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte Heizungsgesetz, soll Anfang September im Bundestag beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP lange Konflikte gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen. Das Gesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Es soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Bereits jetzt wird der Einbau neuer Heizungen wie Wärmepumpen vom Staat gefördert. Zu einem neuen Förderprogramm liegen Pläne der Ampel-Fraktionen vor. Demnach soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude geben. Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden - das soll gelten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.

Emanuel Kaldun, Mitarbeiter der GeoClimaDesign AG, steht in einem Heizungsraum mit mehreren modernen Sole-Wasser-Wärmepumpen.
Dazu schreibt nun die Bundesregierung, etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum lägen unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
Laut Plänen der Ampel soll es zudem zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geben, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll die Förderung um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Geschwindigkeitsbonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.

Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus.
Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion, warum der Geschwindigkeitsbonus nicht auch vermietenden Eigentümern gewährt werden soll, schreibt die Bundesregierung, selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer seien beim Tausch besonders belastet, weshalb sie im Fall von alten ineffizienten Heizungsanlagen besonders unterstützt werden sollten.
„Bei der Wohnungswirtschaft kann hingegen davon ausgegangen werden, dass alte Heizungen ohnehin ersetzt werden.“ Bei Vermietenden gebe es neben der Förderung auch Abschreibungs- und Umlagemöglichkeiten. In größeren Gebäuden seien die Kosten pro Partei zudem auf Grund der Kostendegression deutlich geringer.
Das Ministerium rechnet auch mit deutlich sinkenden Kosten für Wärmepumpen, wenn diese häufiger verkauft werden. Mittelfristig seien Kostensenkungen inklusive Installation von etwa 40 Prozent zu erwarten, schreibt das Ministerium unter Verweis auf die Branche.
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