Für härtere Bürgergeld-Sanktionen will Jens Spahn die Verfassung ändern
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Unionsfraktionsvize Jens Spahn will schärfere Sanktionen beim Bürgergeld! Wenn die Verfassung das bisher nicht erlaube, dann müsse sie eben geändert werden.
„Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern“, betonte Spahn.
„Wem ein Angebot gemacht oder wer gefördert wird, hat die Pflicht, dies auch zu nutzen. Wer sich dann immer noch verweigert, kann sich nicht darauf verlassen, durch andere finanziert zu werden. Das lässt sich so auch in die Verfassung aufnehmen“, fügte Spahn hinzu.
Die von der Bundesregierung geplanten Sanktionsverschärfungen im Bürgergeld wertete er als ersten Schritt in die richtige Richtung, der aber noch lange nicht reiche.
Das Bundeskabinett hatte am Montag grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. „Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden“, heißt es im entsprechenden Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes.
Die Regierung beruft sich darauf, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich auch einen kompletten Leistungsentzug als möglich erachtet hat, wenn ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert.
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