Geheimjustiz: Journalisten, Juristen, Politiker fordern Veröffentlichung von Gutachten über die AfD
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Niemand außerhalb der Regierungskreise weiß, was in dem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz drinsteht, demzufolge die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingeordnet wird. Laut BfV ist das Dokument nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt, eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Nun regt sich breiter Widerstand.
„Dass das Gutachten zur AfD im Geheimen bleibt, die Einschätzung selbst aber herausposaunt wird, ist in einem echten Rechtsstaat ein no go“, kommentiert Verfassungsrechtler Prof. Dr. Josef Franz Lindner von der Uni Augsburg.

Prof. Dr. Josef Franz Lindner von der Uni Augsburg
Er fordert: „Die erste Amtshandlung eines neuen Innenministers muss darin bestehen, das Bundesamt für Verfassungsschutz anzuweisen, das Gutachten zur AfD zu veröffentlichen (ggf. unter Anonymisierung gefährdeter oder sonst schutzwürdiger persönlicher Quellen). Hr. Dobrint hat damit gleich zu Beginn seiner Amtszeit die große Chance, sein Rechtsstaatsverständnis unter Beweis zu stellen. In einem Rechtsstaat gehören Beweise auf den Tisch, nicht in die Schubladen des Geheimdienstes. Jeder Bürger muss sich ein Bild davon machen können, wie das BfV seine politisch und rechtlich weit reichende Einschätzung konkret begründet und mit Tatsachen belegt. Das sollte sich eigentlich von selbst verstehen.“
Sogar beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk regte sich (wenn auch nur leise) Kritik. Journalist Gabor Halasz schrieb: „Es wäre gut, wenn der Verfassungsschutz sein Gutachten zur #AfD veröffentlicht. Natürlich unter Berücksichtigung des Quellenschutzes.“
Stern-Journalist Martin Debes kommentiert: „Faeser hatte das seit Monaten intern vorliegende Gutachten aus guten Gründen nicht im Bundestagswahlkampf oder während der Koalitionsverhandlungen veröffentlicht. Dass sie diese Zurückhaltung in den letzten Tagen ihres Amtes aufgab, lädt förmlich zu unguten Spekulationen ein.“

Politiker Thomas Haldenwang (CDU), ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz
Doch nicht nur der Zeitpunkt ist laut Debes bedenklich. „Das Gutachten wurde erstellt unter Ex-Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldewang, der im November spontan entschied, für die CDU in den Bundestag gehen zu wollen. Die Kandidatur hob die Trennlinie zwischen Parteipolitik und Verfassungsschutz de facto auf. Dass Haldewang sein Amt ruhen ließ, ändert nichts daran, dass das Gutachten belastet ist.“ Die Tatsache, dass das Gutachten nicht veröffentlicht werde, mache den ganzen Vorgang „noch undurchsichtiger“, so Debes.
Tim Röhn, Investigativchef der Welt, kommentierte eine Äußerung von Monitor-Chef Georg Restle mit den Worten: „Journalismus ist, Entscheidungen wie die Einstufung der #AfD kritisch zu hinterfragen & in allen Details zu beleuchten, die Vorgänge zu rekonstruieren. Alles – ohne Detailkenntnis – für bare Münze nehmen & daraus zur eigenen Ideologie passende Forderungen abzuleiten, das ist Käse.“
Auch die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, forderte die Veröffentlichung des Gutachtens. Sie teilte auf Anfrage von fr.de und IPPEN.MEDIA mit, die nun vorliegenden Erkenntnisse könnten eine juristische Grundlage für ein Verbotsverfahren stärken. Neben investigativen und antifaschistischen Recherchen könnten jetzt auch behördliche Erkenntnisse in das Vorhaben einfließen. „Ich fordere deshalb die vollständige Veröffentlichung des Gutachtens“, teilte die Politikerin mit.
„Geht in einem Rechtsstaat nicht“
Verfassungsrechtler Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sagte im Gespräch mit Apollo News: „Dass man die Begründung für dieses Verdikt geheim hält, geht in einem Rechtsstaat nicht. Man kann in einem Rechtsstaat nicht weitreichende Urteile treffen und die Begründung geheim halten.“
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