Geistiges-Eigentum-Affäre: Hat Wolfram Weimer Texte bei Alexander Dobrindt geklaut?
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Der Vorwurf wiegt schwer: Alice Weidel wirft Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vor, ohne ihr Wissen bis zu 100 Texte von ihr auf The European veröffentlicht und sie als Autorin ausgegeben zu haben. Nun bestätigt das Bundesinnenministerium: Alexander Dobrindt, der dort als Autor geführt wird, schreibt ebenfalls nicht für den European. Und dabei bleibt es nicht: Auch ein „Plagiatsjäger“ aus Österreich erhebt schwere Vorwürfe.
Kleiner Rückblick: Kurz vor Beginn des Wochenendes schlugen die Wellen noch einmal hoch im politischen Berlin – und längst nicht mehr nur dort. Alice Weidel wirft Kulturstaatsminister Wolfram Weimer schwere Urheberrechtsverletzungen vor, wie NIUS im Anschluss an eine Recherche des Journalisten Alexander Wallasch Freitagabend berichtete. Weimer soll mit der Vielzahl angeblicher Autorenprofile ein verfälschtes Bild der redaktionellen Stärke vermittelt haben: Der Kulturstaatsminister habe den Eindruck erzeugt, als ob das Who is Who der deutschen Politiklandschaft aus freien Stücken in seinem Debattenmagazin geschrieben habe.
Besonders brisant ist das, weil Weimer eben erst amerikanischen KI-Unternehmen eine räuberische Missachtung von Urheberrechten vorgeworfen hat: „Geistigen Vampirismus“ nannte er das. Nur wenig später steht der Ankläger – um im Bild zu bleiben – selbst als Dracula der Bundesregierung dar: Wolfram – der Vampir – Weimer?

Der Minister am Mittwoch auf der Frankfurter Buchmesse
Es dauerte nicht lang, bis die Geistiges-Eigentum-Affäre auch jenseits des Atlantiks für Kopfschütteln sorgte: Sogar ein Vertreter des Weißen Hauses, Richard Grenell, reagiert auf X scharf – und schreibt: „Für jemanden, der Google zerschlagen will, ist er mit seiner Heuchelei ganz sicher zufrieden.“

Im Weißen Haus geht man mit deutscher Politik inzwischen hart ins Gericht.
Innenministerium: Dobrindt kein Autor von Weimer
Nun kommt eine weitere bundesdeutsche Größe ins Spiel: Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister. Auch ihn führt der European als einen seiner Autoren – in dessen Kenntnis? Das wollte Journalist Wallasch wissen: Er wies das Bundesinnenministerium darauf hin, dass Alexander Dobrindt beim European als Autor gelistet wird – und fragte an, ob er dafür bezahlt werde.
Die Antwort des Ministeriums liegt NIUS vor – und lautet: „Bundesinnenminister Dobrindt ist nicht als Autor für TheEuropean tätig und daher auch keinerlei Honorar von dort erhalten.“
Bevor wir zu einem weiteren Fall kommen – von dem NIUS gleich berichten wird – bleiben wir bei Dobrindt. Worum geht’s bei ihm?
Ein aktives Profil (das ihn fälschlicherweise noch als Verkehrsminister führt), weist ihn als Autoren aus. Es listet fünf Artikel von ihm, entstanden zwischen 2012 und 2019. Die Beiträge umfassen eine Bundestagsrede, ein exklusives Interview mit ihm und – dem Anschein nach – selbst eingereichte Artikel; Texte, bei denen jedenfalls keine originäre Quelle angegeben wird.

Das Autorenprofil von Dobrindt ist nicht auf dem neuesten Stand.
Klar ist: Das Bundesinnenministerium weiß nichts von einem Autorenprofil Dobrindts bei The European. Unklar ist, ob der European bei Dobrindt in den Jahren 2012 bis 2019 genauso vorging wie bei Alice Weidel. NIUS fragte Dobrindt an, ob die vergangenen Artikel in seinem Wissen erschienen sind – und wird die Antworten nachtragen.
Ein weiterer brisanter Fall ist seit Samstagmittag bekannt: Stefan Weber, als „Plagiatsjäger“ bekannt, hat sich nun auch als „Autor“ des European entdeckt – überrascht, denn er wusste bis vor Kurzem davon nichts. Auf seinem Blog plagiatgutachten.com schreibt er:
„Insgesamt gibt es elf Artikel ‚von mir‘ auf The European, die zu großen Teilen aus meinem Blog und aus Interviews zusammengestoppelt sein dürften. Ich wusste absolut nichts von diesem Vorgehen. Offenbar hatte das im The European kriminelle Methode. Das sind keine Plagiate, das ist generalstabsmäßiger Content-Klau. Es sind also sehr wahrscheinlich massive Urheberrechtsverletzungen begangen worden, die von deutschen Gerichten traditionell sehr streng verfolgt werden. Das deutsche Urheberrecht sieht auch vor, dass Staatsanwaltschaften im öffentlichen Interesse von sich aus ermitteln können (§ 109 UrhG). Dieses ist hier eindeutig gegeben.“
Urheberrecht ist eindeutig
Urheberrechtlich ist die Sachlage eindeutig: Jede Übernahme fremder Texte, die über kurze Zitate hinausgeht, erfordert die Zustimmung des Urhebers. Auch öffentlich zugängliche Inhalte dürfen nicht einfach vollständig übernommen werden. Vollends unzulässig ist es, fremde Autoren als hauseigene Autoren zu führen. Man muss sich nur vorstellen, NIUS würde plötzlich eine Rede von Wolfram Weimer in seinem Namen veröffentlichen und ihn als NIUS-Autor ausweisen. Ein solches Vorgehen würde – völlig zu Recht – nirgends akzeptiert werden.
Besonders brisant: Weimers Amt ist mitverantwortlich für den Schutz geistigen Eigentums als politisches Gut – gerade deshalb treffen ihn die Vorwürfe im Kernbereich seiner Zuständigkeit.
Redaktioneller Hinweis: In einer früheren Version dieses Textes wurde behauptet, beim European sei ein Text unter dem Namen von Katja Adler erschienen, den sie nicht selbst eingereicht habe. Diese Darstellung beruhte auf einer irrtümlichen, falschen Erinnerung. Korrekt ist: Auch dieser Text wurde von Adler selbst eingereicht. Den Fehler bitten wir zu entschuldigen.
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Felix Perrefort
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