Gekündigt, weil sie nicht gendern wollte: Frau freigesprochen – Behörde von Verkehrsminister Schnieder (CDU) zieht erneut vor Gericht
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Weil sich eine Angestellte des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) geweigert hatte, ein Dokument zum Strahlenschutz zu gendern, hat die Behörde, die CDU-Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) unterstellt ist, sie gekündigt. Die Frau wehrte sich – und bekam vor Gericht recht. Trotzdem muss sie in der kommenden Woche erneut vor Gericht erscheinen.
Am 5. Februar startet am Hamburger Landesarbeitsgericht die Berufungsverhandlung. Im Sommer 2025 hatte das Arbeitsgericht Hamburg der Frau recht gegeben: Ihre außerordentliche Kündigung und zwei Abmahnungen wurden als unwirksam erklärt. Doch die Behörde will die Frau unbedingt loswerden, legte Berufung ein.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder
In Deutschland besteht bislang keine gesetzliche Pflicht zu gendern, entsprechende Sprachvorgaben können deshalb nicht ohne Weiteres einseitig durchgesetzt werden, sondern sind – sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden – freiwillig.
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