Generalverdacht gegen die Bundespolizei: CDU-Innenpolitiker de Vries geht auf Nancy Faeser (SPD) los
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Riesen Wirbel um das neue Bundespolizeigesetz (BPOLG) der Ampel-Regierung.
Darin ist eine Kennzeichnungspflicht für die rund 54.000 Beamten vorgesehen. In Paragraph 93 des Entwurfs heißt es: „Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Dienstkleidung tragen bei Amtshandlungen nach ihrer Wahl ein Schild mit dem Familiennamen oder ein Schild mit einer fünfstelligen Dienstnummer, die nicht mit der Personalnummer identisch ist. Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die in Einsatzeinheiten tätig sind, tragen anstatt des Namens- oder Dienstnummernschildes eine taktische Kennzeichnung, die eine nachträgliche Identifizierung ermöglicht.“
Eine „ideologisch begründete“ Kennzeichnungspflicht
Eine völlig überflüssige Maßnahme, sagt Manuel Ostermann, Vizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) zu NIUS: „Die Kennzeichnungspflicht ist nicht nur sachgrundlos und teuer in der Umsetzungen bei ohnehin 500 Millionen Defizit für die Bundespolizei. Diese Kennzeichnungspflicht ist vor allem einzig und allein ideologisch begründet und zeigt deutlich, welches Misstrauen die Bundesregierung gegenüber der größten Sicherheitsbehörde Deutschlands hat.“

Manuel Ostermann, Vizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)
Fakt ist, dass sämtliche Einsatzkräfte der Bundespolizei, die im sogenannten „geschlossenen Einsatz“ verwendet werden, bereits eine taktische Kennzeichnung auf dem Rücken des Einsatzanzuges tragen, die eine individuelle Identifizierung bereits jetzt zweifelsfrei zulassen, heißt es in einer internen Analyse der Polizeigewerkschaft. Die Kennzeichnungspflicht sei deshalb hier „absolut entbehrlich“. Bundespolizisten im Streifendienst empfangen zu Beginn jedes Dienstes ihre Führungs- und Einsatzmittel und werden inklusive Kennzeichen des Streifenfahrzeugs und der Funkrufnamen namentlich im Einsatztagebuch und/oder dem internen Informationssystem „Pikus“ erfasst, sodass jederzeit nachvollzogen werden kann, wer wo vor Ort ist.
De Vries: „ein Offenbarungseid“
Doch jetzt kommt heraus: Es gibt auch gar keinen Bedarf an einer solchen Kennzeichnung. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des CDU-Innenexperten Christoph de Vries (Arbeitsnummer 3/158) hervor, die NIUS vorliegt. Auf die Frage von de Vries, in wie vielen Fällen denn in den vergangenen fünf Jahren eine Identifizierung von Bundespolizeibeamten aufgrund fehlender Kennzeichnung nicht möglich gewesen sei, antwortet Innenstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) lapidar: „Anfragen von den für die Strafverfolgung von Amtsdelikten zuständigen Landespolizeibehörden zur Identifikation von nicht identifizierbaren Polizeivollzugsbeamten des Bundes sind der Bundesregierung nicht bekannt.“

CDU-Innenexperten Christoph de Vries
Eine Auskunft, die de Vries fassungslos macht. Er sagte NIUS: „Die Antwort ist ein Offenbarungseid und Beweis dafür, wie ideologisch diese Bundesregierung unterwegs ist. Es gibt keinen nachvollziehbaren Sachgrund, eine Kennzeichnungspflicht für die Vollzugsbeamten einzuführen. Das ist überflüssig wie ein Kropf und Ausdruck eines tiefen Misstrauens in das rechtmäßige Handeln der rund 54.000 Bundespolizisten in Deutschland.“
Dabei sei der Kostenaspekt noch gar nicht berücksichtigt worden. Demnach würde die Beschaffung neuer Dienstkleidung mit der entsprechenden Kennzeichnung nach einer Schätzung der DPolG rund 30 Millionen Euro kosten. „Während der aktuelle Haushalt der Bundespolizei gravierend unterfinanziert ist und Mittel fehlen für Reise- und Unterbringungskosten der Beamten und vieles mehr, müssen jetzt 30 Millionen Euro aufgewendet werden für neue Uniformen.
Zusätzlich wird ein üppig besoldeter und mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteter Polizeibeauftragter installiert. Man muss leider feststellen: Misstrauen statt Vertrauen, Diskreditierung statt Wertschätzung. Das ist der Grundtenor der Ampel gegenüber den eigenen Sicherheitsbehörden.“
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Ralf Schuler
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