Gericht urteilt: Bundesregierung muss Afghanen Visa erteilen
Ein Beitrag von
Die Bundesregierung muss einer Afghanin und ihren 13 Familienangehörigen Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen, weil eine entsprechende Zusage gemacht worden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren im Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen entschieden.
Heißt: All die knapp 2400 Afghanen, denen die Bundesregierung Aufnahme zugesagt hatte und die in Pakistan auf ihre Einreise nach Deutschland warten, müssten ein Visum bekommen, wenn das Urteil des Gerichts Bestand hat und zur Präzedenz wird.
Die Bundesregierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“, erklärten die Richter zur Begründung. „Von dieser freiwillig eingegangenen Bindung“ könne sich Deutschland nicht lösen. Grund für die Aufnahmepflicht in diesem Fall: Der Frau und ihrer Familie drohe die Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der radikalislamischen Taliban gefährdet sei. Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt.
Die Richter betonen in ihrem Beschluss, dass die Bundesregierung frei darüber entscheiden kann, ob sie das Aufnahmeverfahren für afghanische Staatsangehörige beenden will – oder unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung denkbar ist. Auch könne sie von neuen Aufnahmezusagen absehen. Im vorliegenden Fall könnten sich die Betroffenen jedoch auf die gemachten Zusagen berufen.
NGO „Kabul Luftbrücke“ will Aufnahme juristisch erzwingen
Mit zahlreichen Klagen will die Organisation „Kabul Luftbrücke“ die Fortsetzung des Aufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen erzwingen. Die Betroffenen hätten ihre Heimat verlassen im Vertrauen auf deutsche Versprechen, erklärte Sprecherin Eva Beyer im Juni, als die ersten 26 Verfahren in Berlin eingereicht wurden.
Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben schätzungsweise etwa 40 Fälle als Eilanträge und Klagen zu der Thematik vor. Diese seien aber unterschiedlich gelagert, erklärte die Gerichtssprecherin. Über die Verfahren müssten jeweils unterschiedliche Kammern entscheiden. Es sei unklar, wann dies geschehe. Offen ist auch, ob die anderen Richterinnen und Richter die gleiche Auffassung vertreten wie aktuell die Achte Kammer.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Mehr NIUS:
Die skurrilsten Beschlüsse des Linken-Parteitags
Regierungs-Kommission fordert die AfD-Rente – die große NIUS-Analyse zu den 33 Empfehlungen
Bericht: Das will die AfD an deutschen Schulen und Universitäten verändern
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Mehr NIUS:
Erst „faschistische Politik“ unterstellen, dann Reue bekunden: Linken-Chef bittet CDU um Entschuldigung
„Den Garaus machen“: Linke-Fanatiker ruft auf Parteitag zu Mord an Kapitalisten auf
33 Empfehlungen im Wortlaut: Das sind die wahren Pläne der Renten-Kommission
Neues Heizungsgesetz: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Neuer Linken-Chef Pantisano: Es gibt keinen Unterschied zwischen der CDU und den Faschisten
Climate-Trouble: „Sie steckten mich in einen fensterlosen Raum“ – wie ein kritischer Professor aus seiner Universität gemobbt wurde
Kretschmer kritisiert AfD-Strategie: „Das bloße Ausgrenzen bringt nichts“
Aus Angst vor einer AfD-Regierung: Innenminister planen neue deutsche Sicherheitsarchitektur
Redaktion
Artikel teilen
Kommentare