Gericht von Charlotte Merz lässt Wohnung von Merz-Kritikerin durchsuchen
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In Menden im Sauerland ist es zu einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung gekommen. Betroffen war die Wohnung der damals 17-jährigen Nela Kruschinski, Vorsitzende der örtlichen Jusos. Der Beschluss stammte vom Amtsgericht Arnsberg, dessen Direktorin Charlotte Merz ist – die Ehefrau von Bundeskanzler Friedrich Merz, berichtet der WDR.
Am frühen Morgen des 1. April 2025 klingelten fünf Polizeibeamte an der Tür der Familie Kruschinski. Mirko Kruschinski, SPD-Ortsvorsitzender, erinnert sich: „Auf einmal stehen da fünf Leute in Schusswesten, mit schweren Pistolen.“ Grundlage war ein Durchsuchungsbeschluss, der sich gegen seine Tochter Nela richtete. Die Beamten beschlagnahmten Handy, Laptop und Notizbücher der Schülerin.
Die Ermittler verdächtigten sie, für Graffitis verantwortlich zu sein, die im Januar in Menden aufgetaucht waren. An die Schützenhalle war unter anderem „Merz aufs Maul“ und „Antifa in die Offensive“ gesprüht worden, kurz bevor Friedrich Merz dort auftrat. Nela Kruschinski weist die Vorwürfe zurück:
„Ich habe mich gefragt ‚Wer möchte mir schaden?‘ Weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass man irgendwie auf mich gekommen sein könnte. Weil ich einfach nichts damit zu tun hatte.“

Um diese Antifa-Schmierereien geht es.
Ein weiteres Graffiti beleidigt Friedrich Merz als „Fascho-Fritz“.

Typisch Antifa: Wer nicht links ist, sei Faschist.
Landgericht bewertet Beschluss als rechtswidrig
Das Landgericht Arnsberg erklärte die Durchsuchung später für unrechtmäßig. Der Beschluss habe auf „ersichtlich nicht geeigneten“ Hinweisen beruht. Eine Zeugin hatte lediglich zwei junge Menschen in der Nähe gesehen, ohne sie identifizieren zu können. Zudem lag ein anonymer Zettel vor, auf dem stand, man solle Nela Kruschinski und einen Bekannten „ins Visier“ nehmen.
Der Düsseldorfer Strafrechtsprofessor Till Zimmermann bewertete solche Hinweise als wertlos:
„Wenn ich das als Richter sehe, muss ich zu dem Schluss kommen: Wir haben es hier nicht mit einer Verdächtigen zu tun. Es kann sich bei diesem anonymen Hinweis um eine reine Denunziation handeln. Deswegen verstehe ich nicht, wie der Richter dazu gekommen ist, den Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben.“

Der Strafrechtsprofessor kritisiert die Hausdurchsuchung scharf.
Auch die Verhältnismäßigkeit sei nicht gegeben, da es lediglich um Graffiti gegangen sei:
„Es geht hier um Graffiti. Hier ist kein Blut geflossen, hier sind keine Millionen gestohlen worden. Es geht hier um eine Bagatelle.“
Der frühere NRW-Justizminister und SPD-Abgeordnete Thomas Kutschaty, Anwalt der Schülerin, schlägt noch härtere Töne an:
„Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Ich bin jetzt seit fast 30 Jahren anwaltlich tätig, doch so etwas habe ich noch nicht erlebt: morgens früh um kurz nach sechs bei einer Minderjährigen zu klingeln und eine Hausdurchsuchung zu machen, ohne stichhaltige Anhaltspunkte dafür zu haben – das ist grob rechtswidrig gewesen.“

Den Richterbeschluss findet der Rechtsanwalt skandalös.
Offenbar keine Einflussnahme durch Charlotte Merz
Die Durchsuchung wurde von einem Richter auf Probe angeordnet. Ob Charlotte Merz von dem Vorgang wusste, ist unklar. Sie erklärte auf Anfrage: „Die Verfahrensführung und die Entscheidungsfindung sind vom Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit umfasst.“ Einfluss auf das Verfahren habe sie nicht genommen.
Anwalt Kutschaty legte Beschwerde ein – und bekam vor dem Landgericht Recht. Er spricht von einem „Totalversagen der Staatsanwaltschaft“. Nach seinen Angaben habe es gar keinen formellen Antrag auf Durchsuchung gegeben, sondern nur eine Anregung der Polizei. Das Landgericht bewertete dieses Vorgehen als „rechtsstaatlich bedenklich“.
Auch Strafrechtler Zimmermann hält die Begründung der Staatsanwaltschaft, es habe Eile bestanden, für nicht stichhaltig. Die Schmierereien lagen Wochen zurück, der Beschluss sei erst einen Monat später erlassen und nochmals später vollstreckt worden.
„Der Beschluss wirkt konstruiert“, ordnet der WDR den Vorgang ein. „So soll Nela Kruschinski angeblich nur wenige Gehminuten von der Schützenhalle entfernt gewohnt haben.“ Eine schnelle Recherche zeige jedoch, dass ihre Wohnung „eine gute halbe Stunde“ entfernt läge. Merkwürdig sei auch:
„Normalerweise hätte die Staatsanwaltschaft Arnsberg die Hinweise der Polizei prüfen und den Durchsuchungsbeschluss selber beantragen müssen. Stattdessen wendet sich nur die Polizei ans Gericht. Der Amtsrichter direkt nebenan hatte keinen unmittelbaren Kontakt mit der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht Arnsberg beurteilt das als rechtsstaatlich bedenklich.“

Das ganze Geschehen ereignete sich im sauerländischen Menden (rund 52.000 Einwohner).
Rolle eines CDU-Kommunalpolitikers
In den Ermittlungen tauchte zudem der Mendener CDU-Kommunalpolitiker Wolfgang Exkler auf, stellvertretender Bürgermeister und Vorstandsmitglied des betroffenen Schützenvereins. Er hatte die Zeugin vernommen, deren Aussage später als wertlos eingestuft wurde, und unterschrieb einen Ermittlungsbericht. Exkler wies Befangenheitsvorwürfe zurück und erklärte, von der Hausdurchsuchung nichts gewusst zu haben.
Mirko Kruschinski sieht den Vorgang im Zusammenhang mit dem Wahlkampf:
„Wir steckten damals mitten im Wahlkampf. Und die CDU war sehr schnell dabei, die Situation an der Schützenhalle für sich selber auszuschlachten. Wenn der maßgebliche Sündenbock dann noch irgendwo aus dem SPD-Spektrum kommt, dann ist die Story natürlich perfekt.“

Die lokale CDU nutzte den Vorfall für ihren Wahlkampf.
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