Gericht untersagt Weimer Extremismus-Äußerung zu Berliner Buchladen
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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) darf die Betreiber des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Damit haben sich die Betreiber des Buchladens zunächst erfolgreich vor Gericht gegen eine Äußerung des Kulturstaatsministers in einem Interview der Zeit gewehrt. Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Staatsminister Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Antifa-Gruppe empfängt Post in dem Laden
Die linksextreme Berliner Buchhandlung „Schwankende Weltkugel” bewirbt offen Bücher mit Antifa-Logo und Ratschlägen für Linksterrorismus, wie „Tipps & Tricks für Antifas & Antiras“ vom linksextremen Unrast Verlag. Die Antifa-Gruppe „North East Antifa” gibt den Buchladen außerdem als ihre Postadresse an. Bei einer mit Boxhandschuhen beworbenen Aktion im Jahr 2022 „gegen Frauenfeinde” und Trump erklärt sie, man könne sich „Sticker, Poster und Aufrufe” in der „Schwankenden Weltkugel” holen.

Anhänger der Antifa in Berlin
Die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung, begründete das Gericht. Sie sei demnach so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. „Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.“ Trotz Nachfragen vom Gericht habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten.

Das Berliner Verwaltungsgericht in Moabit
Weimer strich drei Buchläden von Preisträger-Liste
Hintergrund des Verfahrens ist der Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Dabei blieb unklar, was gegen die drei Geschäfte vorliegt. Es gab scharfe Kritik aus der Opposition und aus der Kulturbranche.
In einem Interview der Zeit wurde ihm später die Frage gestellt: „Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?“ Weimer antwortete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“
Dagegen zogen die Betreiberinnen der „Zur schwankenden Weltkugel“ mit einem Eilantrag und einer Klage (Az. VG 6 K 231/26) vor Gericht. „Kulturstaatsminister Weimer greift rechtswidrig in Grundrechte ein. Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend“, erklärte ihr Anwalt Jasper Prigge im März. Er beanstandete unter anderem, dass die Äußerung das Persönlichkeitsrecht verletzten.
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