Gescheiterte Pkw-Maut: 243 Millionen Euro Schadenersatz gezahlt
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Die Abwicklung der gescheiterten Pkw-Maut geht weiter voran. Die Summe von 243 Millionen Euro als Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber ist bereits ausgezahlt worden, wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage mitteilte.
Beauftragt wurde demnach auch ein angekündigtes Gutachten, das Rechtsfragen zu möglichen Schadenersatzforderungen gegen den früheren Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) klären soll. Außerdem soll das nie angewendete Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut von 2015 jetzt aufgehoben werden. Geplant ist das mit einem Gesetz zur Ausweitung der Lkw-Maut, das der Bundestag an diesem Freitag beschließen soll.

Andreas Scheuer (CSU), ehemaliger Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, scheiterte mit der Pkw-Maut für Ausländer.
Die Pkw-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung – war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Kurz nach dem Urteil kündigte der Bund die Verträge mit den Betreibern, die dann Schadenersatz forderten.
Eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren Anfang Juli ergab, dass der Bund 243 Millionen Euro zahlen muss. Minister Volker Wissing (FDP) hatte klar gemacht, dass man die Akte bei dieser Summe nicht einfach beiseite legen könne und Forderungen an Scheuer gründlich geprüft werden sollten. Er kündigte ein externes Gutachten dazu an.

In Deutschland gibt es keine Pkw-Maut, aber eine Gebühr für Lkw-Fahrer.
Scheuer war Minister, als die Maut 2019 platzte. Zentraler Knackpunkt war, dass dem Modell zufolge nur inländische Autobesitzer für die Mautzahlungen voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten - Autofahrer aus dem Ausland aber nicht. In der Kritik stand auch, dass Scheuer die Betreiberverträge bereits Ende 2018 abgeschlossen hatte, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim Europäischen Gerichtshof bestand. Der CSU-Politiker hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
Das Ministerium erläuterte nun, das „Infrastrukturabgabengesetz“ zur Maut-Einführung sei nach der Entscheidung des EuGH nie angewendet worden. Daher solle jetzt auch die formelle Aufhebung erfolgen.
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