„Gesichert rechtsextremistisch“: AfD lässt Verfassungsschutz abmahnen
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AfD-Parteichef Tino Chrupalla hat gegenüber der Bild bekanntgegeben, dass sich seine Partei juristisch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz wehren wird.
Chrupalla zu Bild: „Wir werden erst mal eine Abmahnung an das Bundesamt vor Verfassungsschutz herausschicken. Natürlich auch dagegen juristisch vorgehen.“ Ziel sei es, die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ zu untersagen und Beweise für die Bezeichnung einzufordern. In der 48-seitigen Abmahnung, die der Bild vorliegt, fordert die beauftragte Anwaltskanzlei Höcker, die entsprechenden Mitteilungen zu löschen und stattdessen entsprechende Korrekturmeldungen zu veröffentlichen.

Rechtsanwalt Ralf Höcker war bereits bei „Schuler! Fragen, was ist“ zu Gast.
„Spätestens bis Montag“
„Dies haben Sie unverzüglich, spätestens aber bis Montag, den 05. Mai 2025, 08:00 Uhr, zu machen und jeweils entsprechend rechtsverbindlich zu erklären“, heißt es in dem Brief.
Andernfalls, schreiben die AfD-Anwälte, „werden wir unserer Mandantin anraten, ein weiteres gerichtliches Eil- und Klageverfahren vor dem VG Köln anzustrengen“. Weiter heißt es: „Sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands sind offensichtlich rechtswidrig.“ Und: „Die AfD ist keine gesichert rechtsextremistische Bestrebung, so dass dies auch nicht bekannt gegeben werden durfte. Die konkrete Art der Bekanntgabe verstößt zudem ersichtlich gegen das staatliche Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot.“
Außerdem schreiben die Anwälte: „Weder prägen ‚verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen‘ den Charakter der AfD, noch wird sie ‚von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht‘. Eine Gewissheit können Sie nicht belegen.“
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